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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-09-19

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-19

Wortprotokoll

Wir behandeln heute das Geschäft 22.025, d. h. die Biodiversitäts-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag. Die Biodiversität umfasst die Vielfalt von Ökosystemen, von Arten und von Genen. Sie stellt eine unerlässliche Grundlage für das Leben auf unserer Erde dar. In der Schweiz ist gemäss der Botschaft zum Geschäft 22.025 knapp die Hälfte der Lebensraumtypen vom Verschwinden bedroht. Gut ein Drittel aller bekannten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz droht auszusterben. Hauptursache für den Verlust an Biodiversität ist gemäss Botschaft die intensive Nutzung der natürlichen Grundlagen durch den Menschen.

Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Strategie Biodiversität. Sie definiert anhand zehn strategischer Ziele die Schwerpunkte des Engagements des Bundes. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert. Trotz der vermehrten Anstrengungen konnte die Situation nicht wesentlich verbessert werden. Die Schweiz erreichte bis Ende 2020 nur wenige der nationalen Biodiversitätsziele und kam auch ihrer Verpflichtung im Rahmen der internationalen Biodiversitätskonvention nicht nach, bis 2020 17 Prozent ihrer Landesfläche zugunsten der Biodiversität auszuscheiden.

Die vorliegende Volksinitiative "für die Zukunft unserer Natur und Landschaft", die sogenannte Biodiversitäts-Initiative, nimmt zwar die anstehenden Probleme auf, trägt aber aus Sicht des Bundesrates und auch aus Sicht der vorberatenden Kommission kaum zur Beschleunigung bei. Die Initiative geht zu weit und würde bei einer Annahme den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken. Darum wird die Volksinitiative abgelehnt. Griffige Massnahmen sollen mittels eines indirekten Gegenentwurfes ins Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz eingearbeitet werden.

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Damit will der Bundesrat schweizweit mindestens 17 Prozent Schutzfläche schaffen und auch vernetzen. Weiter soll die Biodiversität auch in Siedlungsgebieten gestärkt und die Förderung einer hohen Baukultur auf Gesetzesebene verankert werden.

Die Mehrheit der UREK-N kommt zu einem ähnlichen Schluss und beurteilt die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen und Dritten als nicht ausreichend und plädiert auf Eintreten auf die Vorlage. Der Handlungsbedarf ist angesichts der schwindenden Biodiversität gegeben. Auch eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden pflichtet der Analyse des Bundesrates bei, wonach sich die Biodiversität in der Schweiz in einem besorgniserregenden [PAGE 1515] Zustand befindet. Die zu ergreifenden Massnahmen werden jedoch unterschiedlich bewertet. Eine Minderheit der UREK-N beurteilt die heutigen Bemühungen als genügend und verweist unter anderem auf die erreichten Etappenziele der Landwirtschaft hinsichtlich der Flächen. Sie erachtet diesen Gegenentwurf als unnötig und lehnt das Eintreten ab.

Die Beratung der Kommission gestaltete sich wie folgt: Im April 2022 schrieb die WBK-N einen Mitbericht und verabschiedete diesen zuhanden der UREK-N. Darin werden eine grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und einige Verbesserungsvorschläge postuliert. Am 25.[NB]April 2022 wurde die Botschaft präsentiert, und die Initianten wurden angehört. Zusätzlich konnten sich folgende Organisationen in der UREK-N äussern und ihre Anliegen darlegen: die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die Energiedirektorenkonferenz, die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizer Bauernverband, Economiesuisse, der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, die Agrarallianz, das Schweizerische Informationszentrum für Arten, der WWF, der Hauseigentümerverband Schweiz, die Stiftung Baukultur Schweiz, der Schweizer Tourismus-Verband und der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein.

Am 4. Juli 2022 beschloss die UREK-N mit 15 zu 10 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und begann mit der Detailberatung. Sie erteilte diverse Aufträge an die Verwaltung. Am 31. August wurde die Detailberatung abgeschlossen.

Schon bei der Anhörung kristallisierte sich heraus, dass die enthaltenen Bestimmungen zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität nicht in diese Vorlage passen. Die Kommission beschloss daher einstimmig, dieses Thema aus dem Entwurf zu kippen. Die Mehrheit der Kommission anerkennt zwar die Wichtigkeit einer Baukultur, möchte das Anliegen aber separat behandeln. Schliesslich einigte man sich mit 17 zu 8 Stimmen auf eine Kommissionsmotion, um die Änderungen im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft aufzunehmen.

Beim Schwerpunkt der Vorlage, bei der neuen Bestimmung von Artikel 18bis, "Ökologische Infrastruktur", hat sich die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen auf eine Variante mit einem Mindestprozentsatz und einer Auflistung geeinigt. Anstelle einer entsprechenden Kompetenzdelegation an den Bundesrat bestimmt das Gesetz die Gebiete, die als Kerngebiete gelten sollen. Es sind im Wesentlichen die Flächen, die der Bundesrat gemäss seiner Botschaft auf Verordnungsstufe aufzunehmen beabsichtigte. Festgelegt werden die neuen Biodiversitätsgebiete unter Berücksichtigung der Interessen der Versorgungssicherheit. Die Kommission will mit ihrer abschliessenden Aufzählung Klarheit schaffen, welche Flächen künftig dem Anteil der Kerngebiete angerechnet werden können.

Andere Ansätze wählten die Minderheit III (Graber) und die Minderheit II (Jauslin). Das Konzept der Minderheit III setzt vor allem beim Status quo an und will insbesondere einer Verwaldung und Vergandung der Landwirtschaftsflächen entgegenwirken. Sie verzichtet bewusst auf eine Vernetzung der ökologischen Infrastruktur und auf ein numerisches Flächenziel. Der Vorteil dieses Konzeptes liegt darin, dass für die Landwirtschaft keine Fruchtfolgeflächen verloren gehen und keine Richtplaneinträge für Vernetzungsgebiete anfallen.

Auch die Minderheit II verzichtet auf eine quantitative Zielsetzung in Form einer Prozentzahl und setzt auf einen qualitativen Ansatz: Der Bund bestimmt die Lage und legt die Ziele für die Biodiversitätsgebiete aufgrund von wissenschaftlichen Kriterien fest. Die Kantone bestimmen die genauen Perimeter und erarbeiten mit den Betroffenen pro Gebiet einen Managementplan mit den Massnahmen, die für die Bewirtschaftung und die Erhaltung der Lebensräume und der dort gefährdeten Arten erforderlich sind. Der Vorteil dieses Konzeptes ist, dass es Schutz- und Nutzungsinteressen unter einen Hut bringen kann.

Unterschiedlicher Meinung ist die Kommission bei den zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen; wir kommen bei der Detailberatung auf diese zu sprechen. Es geht vor allem um die Jagd und die Fischerei. Es sind dort die Jagdbanngebiete, die betroffen sind, die Wildtierkorridore und die Lebensräume von Wassertieren.

Nach eingehender Kommissionsberatung und der Suche nach mehrheitsfähigen Lösungen, die das Anliegen der Biodiversitäts-Initiative aufnehmen, hat die UREK-N mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem indirekten Gegenentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes zugestimmt. Sie folgt dabei grossmehrheitlich der Linie des Bundesrates, weicht aber in einzelnen Details und Bestimmungen - vor allem bei den genannten Konzepten - massgeblich davon ab.

Die Kommission beantragt Ihnen nun mit 15 zu 10 Stimmen, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten und die Detailberatung aufzunehmen, damit wir uns über die entsprechenden Massnahmen unterhalten können. Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten, weil aus ihrer Sicht kein direkter Handlungsbedarf besteht.

Das Eintreten auf die Volksinitiative "für die Zukunft unserer Natur und Landschaft" ist obligatorisch und daher nicht bestreitbar.