Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-09-19
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-19
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative ab und wird grossmehrheitlich auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten.
Die Biodiversitäts-Initiative verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft. Sie beabsichtigt, in der Bundesverfassung hinter Artikel 78 zum Natur- und Heimatschutz einen neuen Artikel 78a, "Landschaft und Biodiversität", einzufügen. Im Wesentlichen sollen Natur und Landschaft, aber auch das baukulturelle Erbe besser geschützt werden.
Ein Kernanliegen der Initiative ist für die FDP-Liberale Fraktion unbestritten: der bessere Schutz der biologischen Artenvielfalt. Die Initiative geht aber viel zu weit. Bei einer Annahme würde der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig eingeschränkt. So verlangt sie z. B. einen ungeschmälerten Erhalt der Kerngehalte der Schutzwerte; ich verweise auf Artikel 78a Absatz 3 der Bundesverfassung. Damit besteht eine ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zur Bewahrung der Landschaften, Ortsbilder und geschichtlichen Stätten. Insbesondere bei kleineren Schutzobjekten ist dies eine zu starke Einschränkung, einerseits für verschiedene Politikbereiche des Bundes, ich denke da z. B. an die Energiepolitik oder die Landwirtschaft, andererseits aber für die Kantone und last, but not least auch für die Wirtschaft. Vollständig überbordet wird mit der Ausweitung der Schutzwirkung auf Inventarobjekte. Faktisch würde die ganze Schweiz als Schutzgebiet definiert werden.
Damit aber keine Missverständnisse aufkommen: Die FDP/die Liberalen stehen zu einem griffigen Biodiversitätsschutz. Wir stimmen mit der Analyse des Bundesrates überein, dass die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen und Dritten noch nicht ausreichen. Trotz vermehrten Anstrengungen über eine nationale Biodiversitätsstrategie und dem zugehörigen Aktionsplan konnte die Situation noch nicht zufriedenstellend verbessert werden. Der Handlungsbedarf ist somit für die FDP/die Liberalen klar gegeben. Das wurde im Übrigen bereits im Positionspapier "Freisinnige Umwelt- und Klimapolitik" so festgehalten.
Nun ermöglichen aber bereits heute Verfassung und geltendes Recht im Grundsatz einen sachgerechten Schutz durch den Bund. Es ist deshalb schneller und deutlich zielführender, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen, [PAGE 1518] anstatt einen neuen Verfassungsartikel einzuführen. Wir begrüssen es deshalb, dass der Bundesrat der Initiative mit einer Anpassung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellt. Damit können ausgewählte, sinnvolle Anliegen der Initiative auf gesetzlicher Stufe festgesetzt und dabei gleichzeitig mit anderen Zielsetzungen des Bundes vereinbart werden.
Dabei ist klar: Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden sich die Schutz-Nutzen-Diskussionen und die entsprechenden Interessenabwägungen zwischen Naturschutz und der Nutzung insbesondere im Energiebereich akzentuieren. Die Ergänzungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz ermöglichen es nun, allfällige Konflikte in diesem Spannungsfeld aus Schutz der Natur einerseits und Nutzung der Natur andererseits aktiv anzugehen und auch zu lösen. Wichtig ist, dass die Ziele der Energiestrategie des Bundes beim indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt werden.
Denn Zielkonflikte bestehen nicht nur, wie erwähnt, bei der Initiative, sondern eben auch beim indirekten Gegenvorschlag. Die mit der Annahme der Energiestrategie 2050 umgesetzte Festlegung der Förderung von erneuerbaren Energien als nationales Interesse muss weiterhin Gültigkeit haben. Es braucht bei der Festlegung von Schutzflächen entsprechend immer eine Güterabwägung im Sinne einer umfassenden Umweltpolitik, die auch die Interessen von Gesellschaft und Wirtschaft mit einbezieht. Denn wir wissen es nur zu gut: Nur mit einem markanten Ausbau aller erneuerbaren Energien wird die Schweiz auch in Zukunft eine CO2-neutrale Stromversorgung zur Verfügung haben, die Versorgungssicherheit gewährleisten und Abhängigkeiten vom Ausland weiter verringern. Nur so wird das Ziel netto null bis 2050 zu erreichen sein. Aber bei aller Betonung dieser Abwägung ist ganz speziell darauf hinzuweisen, dass der Ausbau der Energieinfrastruktur und der Erhalt von Natur und Umwelt nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen.
Wichtig ist für die FDP/die Liberalen schliesslich, dass die Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz möglichst schlank gehalten werden. Aus diesem Grund vermochte die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates nicht umfassend zu überzeugen. Sie wollte mehrere unterschiedliche Anliegen zusammenführen, was in der ersten Fassung in ein vielfältiges und unserer Ansicht nach überladenes Massnahmenpaket mündete. So erachten wir die hineingepackte Förderung einer umfassenden Baukultur als im wahrsten Sinne des Wortes artfremd. Dies und anderes konnte in der Kommissionsarbeit verbessert werden; darauf werde ich im Rahmen der Detailberatung zurückkommen.
Zusammenfassend halte ich an dieser Stelle namens der FDP-Liberalen Fraktion fest: Wir lehnen die Biodiversitäts-Initiative ab. Auf den indirekten Gegenvorschlag werden wir hingegen grossmehrheitlich eintreten.