Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-19
Wortprotokoll
Als Erstes möchte ich dem Bundesrat für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen danken. Der Bundesrat hat diese Gelegenheit auch genutzt, um die eine oder andere Unklarheit zu beseitigen.
Ob eine Strommangellage im Winter effektiv eintreten wird, hängt neben dem Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher von verschiedenen Faktoren ab:
Erstens ist entscheidend, wie voll die Schweizer Stauseen in den Bergen sein werden. Der Schweizer Strombedarf soll möglichst mit der Produktion aus inländischen Kraftwerken gedeckt werden. Bleibt der Herbst trocken, können die Stauseen nicht ausreichend gefüllt werden. Kommt dann noch ein kalter Winter hinzu, könnte es kritisch werden.
Zweitens hängen die Stromnetze in Europa grenzübergreifend zusammen. Das bedeutet, dass alle Länder aufeinander angewiesen sind. Die Schweiz importiert im Winter traditionell Kernenergie aus Frankreich. Dort steht aber die Hälfte der AKW zurzeit aus Revisionsgründen still. Die Frage ist, wie viele davon wieder in Betrieb genommen werden können. Weitere Fragen sind, wie viele Kohlekraftwerke Deutschland wieder ans Netz nehmen wird und ob man dort Ende Jahr die verbleibenden Kernkraftwerke doch noch nicht vom Netz nehmen wird. Darauf werden auch die Gaslieferungen aus Russland einen Einfluss haben.
Im Namen der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (Ostral) bereiten sich zurzeit Hunderte von Stromfirmen, namentlich die Netzbetreiber, logistisch auf eine mögliche Strommangellage vor. Dazu gehören die Absprache mit den Behörden, die Definition von Entscheidketten, das Durchspielen von Verbrauchsbeschränkungen und Kontingentierungen, das Austesten von Abläufen und die Umsetzung von Massnahmen. Der Bundesrat hat frühzeitig auch die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass man nicht früh genug mit Stromeinsparungen beginnen kann.
Die Öffentlichkeit diskutiert darüber, ob die Beleuchtung des öffentlichen Raumes oder von Reklamen eingeschränkt werden kann. Viele befürchten, dass die Weihnachtsbeleuchtungen reduziert werden müssen, und man diskutiert darüber, [PAGE 770] ob zuerst Hallenbäder und Freizeitanlagen Einschränkungen zu gewärtigen haben und ob die Haushalte und die Wirtschaft gleich behandelt werden.
Ich komme damit zu den Antworten des Bundesrates auf die von mir gestellten Fragen. Der Bundesrat betont die Subsidiarität und die Verhältnismässigkeit von angeordneten Massnahmen und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Verbrauchskategorien. Je nach Grad der Unterversorgung wird zwischen einer drohenden, einer gewöhnlichen und einer schweren Strommangellage unterschieden, allerdings ohne die jeweiligen Schwellenhöhen bekannt zu geben.
Bei den Bewirtschaftungsmassnahmen kann es sich gemäss Bundesrat um einfache Verbrauchseinschränkungen für alle Endkunden handeln. Es könne sich aber auch um Kontingentierungen für Grossverbraucher handeln oder - als schärfste Massnahme - um zyklische Abschaltungen des Netzes, womit ganze Quartiere von der Stromversorgung abgeschnitten werden könnten.
Der Bundesrat gibt keine Antwort auf die Frage, nach welchen Kriterien er eine Strommangellage ausruft. Wir konnten lesen, dass gewisse Kantone die Ausrufung einer Strommangellage heute schon wünschen, allerdings ist das nicht die einheitliche Meinung sämtlicher Kantone. Die konkrete Ausgestaltung der Bewirtschaftungsmassnahmen steht ja auch noch nicht fest. Diesbezüglich wird in der Antwort auf die Verordnungen verwiesen, die der Bundesrat je nach Handlungsbedarf erlassen wird und zu denen es vorgängig eine Vernehmlassung bei den interessierten Verbänden und Kreisen geben soll.
Eine letzte Feststellung, die ich in diesem Zusammenhang noch machen möchte, betrifft die gesetzliche Grundlage für diese Einschränkungen und Verbote. Auch eine Reihe von Staatsrechtlern hat sich zu dieser Frage geäussert und darauf hingewiesen, dass ähnlich wie in der Covid-Krise sich die Frage stellen würde, wie weit Verordnungsrecht des Bundesrates in einer solchen Situation gehen würde. War es bei der Covid-Krise das Epidemiengesetz, welches als gesetzliche Grundlage herangezogen wurde, ist es jetzt das Landesversorgungsgesetz. Mit Bezug auf die demokratische Legitimation von Energiesonderrecht stellen sich tatsächlich verschiedene Fragen, auch in Anlehnung an das Covid-Verordnungsrecht. Fragen stellen sich etwa nach der Dauer, nach der Verhältnismässigkeit, nach der Gleichbehandlung und nach dem Rechtsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Vor allem stellt sich aber auch die Frage, wer allfällige Schäden oder Betriebsausfälle bezahlt, die dadurch entstehen, dass Unternehmungen der Strom abgestellt wird.
Schon im Winter sind solche Notrechtsforderungen absehbar. So ist unklar, was geschieht, wenn die Energiekrise zur Kontingentierung von Gas und Strom oder gar zu Stromunterbrüchen führt, mit katastrophalen Folgen für die Wirtschaft. Im Landesversorgungsgesetz findet sich dazu nämlich wenig. Es dominiert der Grundsatz, wonach Wirtschaft und Gesellschaft die Folgen allein schultern müssen. Die Notrechtskompetenzen sind entsprechend dünn formuliert. Das müsste uns als Gesetzgeber eigentlich zu denken geben. Wir müssten nämlich bei der Delegation von Kompetenzen an den Bundesrat via Verordnungsrecht den Rahmen eigentlich näher umschreiben.
Ich hoffe natürlich nicht, dass es überhaupt dazu kommt, dass der Bundesrat eine solche Verordnung erlassen muss. Wenn es dazu kommen sollte, dann werden wir - das sage ich Ihnen voraus - ähnlich wie bei Covid-19 darüber streiten, wer davon betroffen sein soll. Sie haben bereits eine Vorahnung davon mitbekommen. Die Bergkantone schreckten auf, als man ihnen in Aussicht stellte, dass zuerst die Bergbahnen und die Skilifte abgestellt würden. Das wurde später wieder etwas ins rechte Licht gerückt. Sie sagen jetzt in Ihrer Antwort, es gelte das Prinzip der Gleichbehandlung, sodass man darauf vertrauen darf, dass hier alle Wirtschaftszweige gleich behandelt werden. Man muss wissen: Wenn Sie die Skilifte und die Bergbahnen abstellen, dann bestrafen Sie damit nicht in erster Linie die Skifahrerinnen und Skifahrer, sondern eine ganze Industrie in den Wintertourismusorten, die damit verbunden ist.
Ich möchte Ihnen also danken, Herr Bundesrat, dass Sie sich dieses Themas annehmen. Ich glaube, auch in der Frage, wie Kantone und Bund zusammenspielen, wie diese Krisenorganisation aufgestellt wird, können Sie von den Covid-19-Erfahrungen profitieren. In meinem Kanton setzt man sich sehr ernsthaft damit auseinander, wie im Fall einer Strommangellage die öffentliche Ordnung aufrechterhalten, die Wirtschaft möglichst am Laufen gehalten und die gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst klein gehalten werden können. Sie machen hier nicht nur Energiepolitik, Sie machen damit auch Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik. Ich glaube, das ist in Krisensituationen auch besonders zu beachten. Abschliessend möchte ich nochmals bestens für die Beantwortung der Fragen danken.