Flach Beat · Nationalrat · 2022-09-20
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion folgt in dieser wahrscheinlich zweitletzten Runde überall der Mehrheit.
Bei Artikel 3 Absatz 3 will die Minderheit, dass die Aktionäre eine Art Nachschusspflicht haben. Wir lehnen das ab, und zwar nicht, weil wir das Anliegen nicht auch richtig finden. Wir finden auch, dass es hier offensichtlich an einer griffigen Eigentümerstrategie fehlt. Vielmehr lehnen wir die Pflicht ab, weil dieser Durchgriff auf die Aktionäre wahrscheinlich einfach nur Wunschdenken und nicht machbar ist, denn die Kantone sind als hauptsächliche Eigentümer nicht in der Lage, innerhalb der nötigen Zeit die entsprechenden Mittel bereitzustellen und auch nachzuschiessen. Wahrscheinlich fehlt es hier tatsächlich an einer gemeinsamen Strategie der Eigentümer.
Bei Artikel 10 Absatz 1 geht es darum, dass auch die beherrschten Unternehmern keine Boni ausschütten können. Gestern haben wir in der Kommission eine Liste betreffend das Beispiel Axpo bekommen. Die Liste zeigt, wer alles dazugehört und welche Unternehmen alle beherrscht sind. Es ist eine Liste von vier A4-Seiten. Es wird relativ schwierig, die vorgesehene Bestimmung umzusetzen. Die Zeit hat aber nicht gereicht, um das genau abzuklären und zu prüfen. Auch aus diesem Grund ist dieses Konstrukt zumindest zu hinterfragen. Ich denke, der Ständerat tut gut daran, noch einmal zu überprüfen, was das eigentlich heisst und ob ein Verbot von Boni nicht sogar quasi der Todesstoss für die dringliche Vorlage wäre, die wir hier beraten.
Bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e geht es um den sogenannten Eigenhandel. Wir haben kürzlich mindestens in einem Medium davon erfahren, dass ein solcher Eigenhandel stattfand und in grossen Bereichen auch immer noch stattfindet. Die Kommission hat das in einer kurzen Diskussion angeschaut. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Handel irgendwie ursächlich dafür verantwortlich wäre, dass die Liquidität bei der Hinterlegung an der Strombörse tangiert wäre. Das ist ein Geschäftsfeld, über das wir in der Kommission, auch schon während der ersten Beratungen, relativ wenig erfahren haben. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen.
Anschauen muss man trotzdem, was dieser Eigenhandel bedeutet. Aber es kann ja auch sehr gut sein, dass er geradezu dazu führt, dass es dem entsprechenden Unternehmen bessergeht. Denn es gibt, wie gesagt, keine Anzeichen dafür, dass diese Geschäfte die Liquidität irgendwie in Gefahr gebracht haben.
Insgesamt ist zu sagen, dass eigentlich alle Minderheitsanträge, die wir jetzt noch behandeln, oder die Differenzen, die noch bestehen, von demselben herrühren, nämlich vom Umstand, dass bei den Eigentümern der Stromversorgungsunternehmen, die in der Pflicht stehen, gemeinsam Stromversorgungssicherheit herzustellen, quasi die Eignerstrategie fehlt. Als diese Firmen auf den Weg in den liberalen Markt geschickt wurden, hat man ihnen bloss drei Dinge mitgegeben:
1. Macht uns Strom, und zwar so viel, wie wir nachfragen.
2. Macht den Strom so billig, wie es nur geht.
3. Schmeisst uns möglichst etwas Geld in unsere Staatskasse hinein.
Diese drei Aufgaben wurden und werden erfüllt. Doch da fehlt die Nachhaltigkeit, da fehlt die Strategie für die Zukunft, da fehlt die Strategie für die nachhaltige Stromversorgung und für die Stromsicherheit.
Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen.