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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-20

Wortprotokoll

Biodiversität ist kein Luxus. Die Artenvielfalt ist existenziell für den Menschen. Die Artenvielfalt ist auch existenziell für die Wirtschaft unseres Landes. So sind zum Beispiel die Landwirtschaft und die Waldwirtschaft, der Tourismus, aber auch die Lebensmittelbranche und die Pharmabranche auf die Artenvielfalt angewiesen. Wenn die Artenvielfalt leidet, dann leiden auch die Landwirtschaft, die Waldwirtschaft, der Tourismus, die Lebensmittel- und die Pharmabranche, und dann verschlimmert sich auch die Klimakrise.

Es ist eine Tatsache, dass die Artenvielfalt in unserem Land leidet, dass sie unter Druck ist, dass sie seit Jahren zurückgeht. Deshalb ist für den Bundesrat klar: Wir brauchen die biologische und die landschaftliche Vielfalt in unserem Land. In der Schweiz fehlt es an Fläche für die Natur, ihre Qualität ist ausserdem mangelhaft, und die verschiedenen Flächen sind zu wenig miteinander vernetzt. Der Bundesrat möchte diese Lücken schliessen, um die Biodiversität besser zu schützen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Schutz der Biodiversität zu Interessenkonflikten führen kann. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat auf die Ausscheidung von neuen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung. Diese würden gemäss geltendem Recht den Bau von neuen Anlagen zur Energieproduktion ausschliessen. Der Bundesrat möchte das Flächenziel primär mit neuen Gebieten von regionaler oder lokaler Bedeutung erreichen. In diesen Gebieten können Anlagen zur Energiegewinnung gebaut werden. Dazu führt man eine Interessenabwägung durch. Das nationale Interesse an neuen Anlagen wird dem regionalen Schutzinteresse gegenübergestellt. Der Ausgang dieser Interessenabwägung ist gemäss geltendem Recht offen.

Die UREK-S will das allerdings ändern: Beim Mantelerlass, den der Ständerat nächsten Donnerstag beraten wird, hat die Kommission beschlossen, dass Anlagen von nationalem Interesse entgegenstehenden Schutzinteressen von regionaler Bedeutung jeweils vorgehen. Darüber werden also auch Sie noch diskutieren. Damit gilt aber umso mehr: Mit der Revision des Bundesgesetzes über den[NB]Natur-[NB]und[NB]Heimatschutz[NB]wird[NB]der[NB]Ausbau der einheimischen Energien nicht behindert. Dasselbe gilt für die Ernährungssicherheit.

Der Bundesrat verfolgt mit seinem indirekten Gegenvorschlag drei Stossrichtungen:

1. Tiere und Pflanzen, allgemein Lebewesen brauchen mehr Fläche. Diese will der Bundesrat mit der ökologischen Infrastruktur bereitstellen. Das Ziel ist es, bis 2030 ein Netzwerk für die Biodiversität mit mindestens 17 Prozent der Landesfläche an Kerngebieten und deren Vernetzung zu entwickeln. Unter Vernetzungsgebieten sind z. B. naturnahe Fliessgewässer oder Waldränder oder auch Wiesen entlang der Schienen und der Strassen zu verstehen. Ihre Kommission hat auch ein alternatives Konzept zu dieser ökologischen Infrastruktur entwickelt; ich komme dann in der Detailberatung noch darauf zurück. Ich denke, das alternative Konzept ist jenes der Minderheit II (Jauslin). Es ist ebenfalls ein interessantes Konzept. Ich denke, darüber können Sie sich gerne auch noch in der Detailberatung austauschen. Ich werde mich gerne auch dazu äussern.

2. Kantone und Gemeinden sollen mehr Unterstützung erhalten, um Siedlungsräume naturnah und attraktiv zu gestalten, dies zugunsten der Lebens- und Standortattraktivität, für die Gesundheit und zur Anpassung an Klimaveränderungen. Es handelt sich hier z. B. um begrünte Dächer oder Fassaden oder auch um entsiegelte Flächen oder Parkflächen. Sie haben es diesen Sommer wahrscheinlich alle erlebt: Sie haben alle den Unterschied gesehen, ob vor der Türe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung eine Grünfläche, vielleicht sogar noch ein Baum oder ein paar Sträucher sind oder ob Sie einfach vor versiegeltem Boden stehen, der die Hitze dann noch verstärkt. [PAGE 1553]

3. Zur Baukultur: Ihre Kommission hat entschieden, diesen Teil aus dem Gegenvorschlag herauszulösen. In einer separaten Motion hat sie das Anliegen aufgefangen. Der Bundesrat unterstützt diese Motion. Ich denke, es ist eine gute Idee, dieses Thema dann auch im Rahmen der Kulturbotschaft anzuschauen.

Im Juli und im August dieses Jahres hat Ihre vorberatende Kommission die Vorlage auf Basis des Bundesratsentwurfes weiterentwickelt. Dabei stellt sie die Fläche und deren Vernetzung für die Biodiversität in den Vordergrund. Ihre Kommission präzisiert die Kerngebiete durch die Vorgabe einer Liste. Zudem ergänzt sie die Vorlage mit neuen Biodiversitätsgebieten sowie mit Anpassungen des Jagd- und des Fischereigesetzes im Sinne der ökologischen Infrastruktur. Bei den neuen Biodiversitätsgebieten hält Ihre Kommission, auch ganz im Sinne des Bundesrates, weiter fest, dass den Interessen der energetischen Versorgungssicherheit ebenfalls Rechnung zu tragen sei.

Das Engagement für unsere Lebensgrundlage ist nicht gratis. Doch diese Mittel sind gut investiert. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehrinvestitionen von rund 100 Millionen Franken in die Biodiversität.

Ich möchte noch auf ein paar inhaltliche Aspekte zu sprechen kommen, die gestern Nachmittag und heute Vormittag hier im Saal von verschiedenen Referentinnen und Referenten vorgebracht wurden, insbesondere zum Verhältnis zwischen Biodiversität und Landwirtschaft. Ich stelle fest, dass diesbezüglich Klärungsbedarf besteht. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Die Landwirtschaft spielt für die Biodiversität eine sehr wichtige Rolle, ebenso wie die Biodiversität wichtig für die Landwirtschaft ist. Ich muss Ihnen gestehen, dass ich darüber staune, wie man Biodiversität gegen Landwirtschaft ausspielen kann - sie bedingen einander doch!

Worum geht es im Grunde? Es geht letztlich um den langfristigen Erhalt von Bodenfruchtbarkeit. Was macht denn die Landwirtschaft ohne Bodenfruchtbarkeit? Es geht um den langfristigen Erhalt des Wasserrückhaltes. Gerade nach dem letzten Sommer und der Trockenheit, mit der wir und auch die Landwirtschaft zu kämpfen haben, ist es auch im zentralen Interesse der Landwirtschaft, den Wasserrückhalt langfristig zu sichern. Es geht auch um die Frage der Bestäubung. Was macht die Landwirtschaft ohne Bestäubung? Weiter geht es auch um die Schädlingsregulierung, ein zentrales Anliegen der Landwirtschaft. Ich denke, dass das Ausspielen der Landwirtschaft gegen die Biodiversität vielleicht - ich weiss es nicht - politisch gewollt ist. Inhaltlich macht es aber überhaupt keinen Sinn.

Ich bin sehr dankbar, dass sich viele landwirtschaftliche Betriebe für Mehrleistungen zugunsten der Biodiversität entscheiden und damit zum einen ihre Produktionsgrundlagen verbessern und zum andern für diese Leistungen von der Öffentlichkeit auch entschädigt werden. So werden heute 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche respektive rund 192[NB]000 Hektaren als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet und über die Agrarpolitik mit den Direktzahlungen auch entgolten. 43 Prozent der Biodiversitätsförderflächen sind in der Qualitätsstufe II angemeldet.

Wenn wir jetzt im Rahmen des Gegenvorschlages von den besonders wertvollen Biodiversitätsförderflächen als Kerngebiete sprechen, dann bewegen wir uns immer innerhalb dieses Rahmens von 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Wir haben nämlich untersucht, ob es möglich ist, innerhalb der Summe der heutigen Biodiversitätsförderflächen eine Qualitätssteigerung herbeizuführen. Ja, es ist möglich. Der Bundesrat sieht also nicht vor, und ich bitte Sie, dass Sie sich das anhören: Der Bundesrat sieht nicht vor, dass mit oder wegen dem Gegenvorschlag in der Summe mehr Biodiversitätsförderflächen dazukommen. Ich hoffe, Sie haben das gehört. Vielmehr wollen wir die Qualität als wichtiges Kriterium fördern, das wurde gestern auch verschiedentlich genannt, und das ist insbesondere auch im Interesse der Landwirtschaft. Der landwirtschaftliche Betrieb entscheidet sich für Mehrleistungen zugunsten der Biodiversität, ist als Unternehmen interessiert an wirkungsvollen Massnahmen und wird für diese Leistung von der Öffentlichkeit entschädigt. Ich kann Ihnen versichern, ich anerkenne die Leistungen der Landwirtschaft. Wir kommen in der Detailberatung noch auf den einen oder anderen Punkt zurück, aber ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Klärung noch vornehmen konnten.

Herr Nationalrat von Siebenthal hat mir gestern noch ein paar Fragen mitgegeben. Er fragte, wo denn die Gebiete zu liegen kämen, wie eine Gleichbehandlung gewährleistet würde und ob Wald und Waldwirtschaft enteignet würden. Zunächst: Nein, Herr Nationalrat von Siebenthal, die Landwirtschaft und die Waldwirtschaft werden nicht enteignet. Warum auch? Land- und Forstwirtschaft können wichtige Beiträge zur Biodiversität liefern. Sie profitieren umgekehrt von der Biodiversität. Für die Bezeichnung der Gebiete sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Kantone sind die Baumeister der ökologischen Infrastruktur. Das steht auch so im Gegenvorschlag. Das ist auch gut so, weil die Kantone nahe an den Gegebenheiten sind. Sie stehen für die Ausgewogenheit. Bei der Integration in den Richtplan finden dann auch die raumplanerischen Interessenabwägungen statt, und es ist auch explizit vorgesehen, dass die verschiedenen Stakeholder von den Kantonen einbezogen werden.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenvorschlag einzutreten. Herr Nationalrat Graber hat gestern gesagt, mit dieser Empfehlung, die ich Ihnen hier abgegeben habe, scheine ich am Gängelband eines links-grünen Extremistengrüppchens zu sein. Wie Sie vermutlich wissen, vertrete ich die Haltung des Bundesrates, und das ist kein Gängelband, sondern schlicht und einfach das Kollegialitätsprinzip.