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preparatory:AB 306417

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20

Wortprotokoll

Ich kann den Antrag der Mehrheit vielleicht schnell begründen. Ich habe es eingangs in meinem Bericht schon erwähnt: Es gab die Grundsatzdiskussion, ob man auch das Versicherungsaufsichtsgesetz anpassen soll und nicht nur das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz. Hier geht es darum, ob die Regelung nur für die obligatorische Krankenversicherung oder auch für die Zusatzversicherung gelten soll. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es für beide Säulen gelten soll. Es soll auch für die Zusatzversicherung gelten, weil es von den Prämienzahlern nicht verstanden würde, wenn sie trotzdem Anrufe kriegen - ich vereinfache jetzt - und gesagt wird, das sei eben ein Anruf bezüglich der Krankenzusatzversicherung, natürlich rufe man nicht wegen der obligatorischen Krankenversicherung an, das dürfe man nicht. Diese Unterscheidung zu machen, wäre nicht erklärbar. Es wäre dann eigentlich - das wurde in der Kommission auch so gesagt - Makulatur, wenn hier nur ein Teil geregelt würde.

Man muss diese Allgemeinverbindlichkeit also für beide Säulen, für die obligatorische Krankenversicherung und für die Zusatzversicherung, machen können. Die Branche regelt es ja auch schon so, sie hat in ihrer Branchenvereinbarung beide Säulen drin. Deshalb ist die Mehrheit der Meinung - das Stimmenverhältnis war 7 zu 4 Stimmen -, es sei hier dem Bundesrat zu folgen und beides mit einzubeziehen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit zuzustimmen, nicht der Minderheit.