Germann Hannes · Ständerat · 2022-09-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-20
Wortprotokoll
Es ist nach dieser Begründung natürlich etwas schwierig, dies materiell auf eine Ebene zu bringen. Aber der Berichterstatter hat in seinen einleitenden Voten auch bereits entsprechende Verweise gemacht. Es scheint mir jedoch jetzt doch ein wenig schwach argumentiert, so, wie es die Mehrheit macht: Ja, dann ist das Gesetz nicht mehr dasselbe, es ist nicht mehr einheitlich. Grundversicherungsbereich und Zusatzversicherungsbereich sind nun wirklich komplett unterschiedlich geregelt, und - das wissen wir alle - auch die Aufsicht ist eine andere. Also braucht es auch unterschiedliche Regeln. Beim einen haben wir einen sehr eingeschränkten Wettbewerb, bald keinen mehr, würde ich sagen, nämlich beim "Bald-Kartell" der Krankenkassen; beim Zusatzversicherungsbereich gibt es noch einige Freiheiten, über die sich die Anbieter entsprechend ausdifferenzieren können, und das ist auch so gewünscht.
Ich sage Ihnen, was bisher gelaufen ist. Denn eingangs ist auch auf eine in diesem Rat einstimmig angenommene Motion hingewiesen worden. Das ist natürlich schon eine leichte Geschichtsklitterung: Dieser Rat war gegen die Bestimmung, und zwar, weil die Wettbewerbskommission ihre Bedenken geäussert und gesagt hat, das gehe nicht, das sei kartellähnlich. Genau dafür ist die Wettbewerbskommission zuständig. Darum hat der Ständerat in seiner Weisheit damals nicht Hand geboten. Aber der Nationalrat hat den Sündenfall trotzdem durchgesetzt, wenn auch nur mit ganz hauchdünner Mehrheit. Wir haben dann nolens volens nachgezogen, damals aber ausdrücklich den Vorbehalt gemacht, dass die Zusatzversicherungen nochmals angeschaut werden müssten. Sind diese nun noch einmal angeschaut worden? Nein, das wurden sie nicht mehr, und man hat auch die Weko nicht mehr angehört. Das scheint mir doch ein gröberes Versäumnis.
Telefonterror und die Qualität der Versicherungsvermittlertätigkeit sind schon angesprochen worden. Ich glaube, das haben wir entsprechend geregelt, auch in der Branchenvereinbarung. Diese freiwillige Branchenvereinbarung ist ja seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, und sie hat doch bereits einiges bewirkt. Im vorliegenden Gesetz erlassen wir ja Regeln für die Versicherungsvermittlertätigkeit: vom Verbot der telefonischen Kaltakquise über die Begrenzung der Vergütung und die höheren Anforderungen an die Ausbildung bis hin zum Gesprächsprotokoll. Ich will nicht mehr länger in die Details gehen. Ich muss Sie einfach fragen, ob wir das wirklich auch auf die Zusatzversicherungen ausdehnen wollen. Denn sehen Sie, bei den Kaltakquisen hat sich schon einiges geändert, um nicht zu sagen: Es hat sich sehr gebessert. Die Anzahl der Kaltakquisen ist im Jahr 2021 gegenüber den Vorjahren um fast zwei Drittel zurückgegangen, also hat die Regulierung schon eine Wirkung erzielt. Es gab ursprünglich, 2019, etwa 300 Beschwerden, 2021 waren es noch 110, also fast minus zwei Drittel. Das zeigt doch, dass der eingeschlagene Weg haargenau der richtige ist.
Wir sollten jetzt nicht in den Zusatzbereich hineingehen, was die Krankenpflege-Zusatzversicherungen anbelangt. Wir befinden uns hier, wie gesagt, im VAG, und mit der Revision des VAG - die übrigens im März 2022 abgeschlossen worden ist - wurde die Versicherungsvermittlertätigkeit für alle Arten von Versicherungen, inklusive für Krankheit, Unfall und Vorsorge, bereits gut und einheitlich geregelt. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wurden im VAG höhere Anforderungen für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler, und zwar für gebundene und ungebundene, für alle [PAGE 787] Arten von Versicherungen festgelegt. Diese strengen Anforderungen gelten ebenfalls für die Krankenpflege-Zusatzversicherungen nach dem VVG.
Die Aufsichtsverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz befindet sich übrigens gerade erst in der Vernehmlassung. In so einer Situation wollen wir hingehen und schon wieder mit einer neuen gesetzlichen Regulierung kommen und das übersteuern! Dieses Übersteuern, ich habe es eingangs erwähnt, führt nach meiner Ansicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs, und nicht umsonst hat sich die Weko im Vorfeld quergestellt. Ich rate Ihnen, hier in der Chambre de Réflexion nicht in Gesetzesaktivismus zu verfallen und jetzt im Eifer zu meinen, etwas machen zu müssen, weil es Beschwerden gab und wahrscheinlich auch immer geben wird. Es ist bereits aufgegleist. Lassen wir jetzt doch einmal diese neuen Gesetzeswerke und die Verordnungen und ebenfalls die Branchenvereinbarung spielen. Das sind alles Dinge, die gut angelaufen sind und mich eigentlich zuversichtlich stimmen. Es stimmt mich aber nicht zuversichtlich, wenn wir das jetzt durch ein Gesetz übersteuern und quasi hier, ich sage es, den Wettbewerb ausschalten und damit den Weg in Richtung Versicherungskartell ebnen. Das darf doch nicht wahr sein!
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit, Artikel 31a und damit den ganzen zweiten Teil dieser Vorlage, der die Zusatzversicherungen betrifft, aus dem Gesetz zu streichen.