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Flach Beat · Nationalrat · 2022-09-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-09-20

Wortprotokoll

In Block 1 werden die Grünliberalen bei Artikel 1 Buchstabe d den Minderheitsantrag Graber ablehnen. Die Minderheit will die Biodiversität und die ökologische Infrastruktur, also die biologische Vielfalt, schützen, aber dies ohne den natürlichen Lebensraum. Es stellt sich dann schon die Frage, ob das in einer Petrischale oder in einem Zoogehege stattfinden soll. Das funktioniert so nicht. Wenn wir "Biodiversität" sagen, ist Biodiversität in der Fläche des Landes und nicht in einzelnen Gehegen gemeint.

Bei Artikel 1 Buchstabe dter, also beim Zweckartikel, wo es um die Leistung geht, werden die Grünliberalen der Minderheit I (Müller-Altermatt) folgen, die den Aspekt der Schönheit aus dem Zweckartikel herausnimmt, wobei wir darauf hinweisen, dass die Schönheit selbstverständlich auch im Auge des Betrachters liegt. Mit Schönheit kann insofern eben vielleicht auch die wilde Schönheit gemeint sein, die bei der Biodiversität natürlich ebenfalls wichtig ist. Das wäre dann quasi mit Schönheit gemeint, nicht im landläufigen Sinne die aufgeräumte, ausgeräumte Landschaft. Insofern muss die Schönheit hier vielleicht nicht zuvorderst stehen.

Bei Artikel 1 Buchstabe f zur Baukultur unterstützen wir die Kommission des Nationalrates, die die Baukultur aus dieser Vorlage herausnimmt und mit einer Motion und einer separaten Vorlage in die Kulturbotschaft verschieben will. Dort ist das Thema wahrscheinlich besser aufgehoben als in der Diskussion über die Biodiversität, obwohl sie natürlich ein wichtiger Bestandteil davon ist. Denn der bebaute Raum in unserem Lebensumfeld ist für die Biodiversität und auch für das baukulturelle Erbe unseres Landes wichtig. Daher schreiben wir es eben auch in das Gesetz und knüpfen dann natürlich insbesondere bei den Schutzobjekten wieder an.

Bei Artikel 12h, bei der Minderheit Egger Mike, bitte ich Sie, unbedingt der Mehrheit zu folgen. Denn es ist wichtig, dass die Kantone die BLN-Gebiete beachten und auch beachten müssen. In ihrer Güterabwägung sollen sie zusammen mit dem Bund entsprechend vorgehen können. Selbstverständlich ist es so: Wir wünschen uns eine Doppelnutzung. Wir wünschen uns selbstverständlich überall dort, wo es möglich ist, beides: Biodiversität und eine Nutzung, die die Biodiversität nicht zerstört. Allenfalls ist es eine temporäre Nutzung, das ist wichtig. Beispielsweise können Kiesabbaugebiete oder Ähnliches einen temporären Eingriff darstellen. Man kann das betroffene Gebiet aber renaturieren. Die Reversibilität von Eingriffen in die Biodiversität, in die Landschaft, in die Flächen ist wichtig. Es muss immer auch berücksichtigt werden, ob ein Eingriff allenfalls nur für eine gewisse Zeit stattfindet.

Der wichtigste Punkt hier ist wahrscheinlich Artikel 18bis. Dort werden wir zunächst einmal der Minderheit I (Klopfenstein Broggini) folgen, weil ihr Antrag verbindliche, klare Ziele vorgibt, die mit dem Anteil der Kerngebiete von 30 Prozent im Jahr 2040 wesentlich ambitionierter und eigentlich auch notwendig sind. Ich habe beim Eintreten schon gesagt, wie wichtig es ist, dass wir diese Ziele erreichen. Dieser Antrag wird wahrscheinlich keine Mehrheit finden, so wie ich den Rat hier kenne.

Dann werden wir den Antrag der Minderheit II (Jauslin) unterstützen, der vor allen Dingen auf Qualität setzt, auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen. Diese sollen gemeinsam die Instrumente der ökologischen Infrastruktur erarbeiten können, was zu einer Qualitätssteigerung der bestehenden Flächen führen wird. Das ist wahrscheinlich kurz- und mittelfristig der richtige Weg, um in dieser Frage vorwärtszugehen.

Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit II (Jauslin) zu unterstützen.