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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-09-21

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-09-21

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident und auch die Sprecherin und die Sprecher haben schon viel über diesen Bericht gesagt. Ich konzentriere mich deshalb vor allem auf den Stand der Arbeiten.

Sie haben es gehört: Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 Teil 1 und am 4. März 2022 Teil 2 des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz verabschiedet. Gleichzeitig hat er das VBS mit verschiedenen Folgearbeiten beauftragt, auch in Zusammenarbeit mit dem WBF, das für den Zivildienst zuständig ist. In der Zwischenzeit haben die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte Anhörungen zu den beiden Teilen des Alimentierungsberichtes durchgeführt und diese diskutiert. Nun wird der Bericht hier im Ständerat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Beim vorliegenden Bericht geht es um ein Thema, das für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung wichtig ist, nämlich um die Frage, wie wir sicherstellen können, dass Armee und Zivilschutz personell ausreichend alimentiert sind. Die Arbeiten zur Analyse und Sicherstellung der Bestände von Armee und Zivilschutz begannen bereits im Jahre 2017. Die Kernfrage war, wie mittel- und langfristig genügend Personen mit den richtigen Kompetenzen für die Bedürfnisse von Armee und Zivilschutz rekrutiert werden können. Darauf wurden diese zwei Teile des Berichtes ausgerichtet, wobei auch mehrere parlamentarische Vorstösse berücksichtigt wurden, die mit dem Thema zusammenhängen. Gerne informiere ich Sie kurz über den Stand der Umsetzungsarbeiten, die aus den beiden Teilen des Berichtes resultierten und die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat.

Zunächst zu Teil 1 des Berichtes und zur Alimentierung der Armee: Die Analyse der Bestände zeigt, dass die Armee den Effektivbestand von 140[NB]000 Armeeangehörigen aktuell noch erreicht, aber die vorzeitigen Abgänge weiterhin zu hoch sind. Wir müssen diese Abgänge auf einem tieferen Niveau dauerhaft stabilisieren, sonst wird der Effektivbestand der Armee Ende der 2020er-Jahre unterschritten. 2028 und 2029 werden statt eines Jahrgangs je zwei Jahrgänge aus dem Dienst entlassen, weil zu diesem Zeitpunkt die Übergangsregelung der Weiterentwicklung der Armee endet; der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen.

Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat die Armee bereits verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Abgänge zu reduzieren, darunter Massnahmen, um den Militärdienst mit dem Zivilleben besser zu vereinbaren. Diese Massnahmen werden laufend weiterentwickelt, sie werden aber voraussichtlich nicht genügen. Zur nachhaltigen Sicherung des Effektivbestandes wird der Bundesrat deshalb im Abschlussbericht zur WEA weitere Massnahmen vorschlagen, um die vorzeitigen Abgänge aus der Armee zu reduzieren. Dieser Abschlussbericht wird im Sommer 2023 vorliegen. Er wird Überlegungen und Vorschläge für strukturelle [PAGE 813] Anpassungen, insbesondere am Ausbildungsmodell, enthalten.

Zur Alimentierung des Zivilschutzes: Die Analyse in Teil 1 des Berichtes zeigte, dass der Zivilschutz jetzt schon unteralimentiert ist und die benötigten Bestände nicht erreicht werden können. Deshalb hat der Bundesrat als eine der Massnahmen eine Gesetzesrevision eingeleitet, mit dem Ziel, dass der Zivilschutz durch Zivildienstleistende verstärkt werden kann. Mit den Anpassungen am Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz und dem Militärgesetz sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstpflicht im Zivilschutz zu absolvieren. Davon erwarten wir eine substanzielle Stärkung des Zivilschutzes. Das VBS hat in Zusammenarbeit mit dem WBF eine entsprechende Gesetzesvorlage bereits ausgearbeitet. Die Vernehmlassung erfolgt Ende 2022, und das Inkrafttreten ist für 2024 vorgesehen.

Ich komme zu Teil 2 des Alimentierungsberichtes, der zum Ziel hatte, mit einem längeren Zeithorizont alternative Dienstpflichtsysteme zu prüfen. Es wurden vier Varianten zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems geprüft: eine Sicherheitsdienstpflicht, eine bedarfsorientierte Dienstpflicht, eine Bürgerdienstpflicht ohne Wahlfreiheit und eine Bürgerdienstpflicht mit Wahlfreiheit. Parallel dazu haben wir innerhalb des heutigen Dienstpflichtsystems die obligatorische Teilnahme von Frauen am Orientierungstag geprüft; im Bericht sagen wir dazu "Status quo plus".

Unabhängig vom künftigen Dienstpflichtsystem wollen wir den obligatorischen Orientierungstag für Frauen so oder so umsetzen; die entsprechenden Arbeiten haben wir bereits begonnen. Für die Beurteilung der vier Dienstpflichtvarianten hat der Bundesrat drei Kriterien herangezogen: 1. Können die Armee und der Zivilschutz nachhaltig alimentiert werden? 2. Haben die Dienstleistungen einen Bezug zu Sicherheitsaufgaben? 3. Gibt es einen Bedarf für diese Dienstleistungen?

Gemessen an diesen Kriterien hält der Bundesrat die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht für die am besten geeigneten Varianten. Die zwei Varianten einer Bürgerdienstpflicht werden nicht weiterverfolgt. Sie werden aber so oder so, wie es von Herrn Ständerat Juillard gewünscht wurde, diskutiert werden, und zwar im Rahmen der Volksinitiative, für die im Moment Unterschriften gesammelt werden. Wir gehen davon aus, dass für eine gegenüber heute doppelte Anzahl Diensttage kein realer Bedarf besteht. Zudem stehen diese Varianten in einem Spannungsverhältnis zum Zwangsarbeitsverbot und auch zur Auflage der Arbeitsmarktneutralität - wir müssen auch immer die Interessen der Wirtschaft einbeziehen.

Basierend auf Teil 2 des Berichtes hat der Bundesrat das VBS beauftragt, zusammen mit dem WBF die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht bis Ende 2024 vertieft zu prüfen und Anträge zur allfälligen Umsetzung zu stellen. Die kantonale Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr wird wie bislang in die Arbeiten einbezogen. Es soll konkret geklärt werden, inwiefern die in beiden Varianten zusätzlich effektiv zu leistenden Diensttage für Aufgaben eingesetzt werden können, die einen Sicherheitsbezug haben. Vertieft zu klären ist ferner die Dienstgerechtigkeit; darauf hat Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger hingewiesen. Das wird in diesem Rahmen auch studiert. Weiter zu klären sind die Ausgestaltung eines möglichen Anreizsystems bei der bedarfsorientierten Dienstpflicht und die konkrete Umsetzung der Varianten inklusive Vollzug und Kostenfolgen. Ende 2024 werden die Resultate vorliegen. Der Zeitpunkt ist mit der Gesetzesrevision zur Verbesserung der Zivilschutzbestände und mit dem WEA-Abschlussbericht abgestimmt.

Sobald die Resultate der vertieften Prüfungen vorliegen, kann der Bundesrat entscheiden, ob eine der beiden Varianten umgesetzt werden soll oder ob allenfalls eine Kombination der beiden Varianten sinnvoll wäre. Beide Varianten erfordern eine Verfassungsrevision sowie die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Frauen. Mit diesem Vorgehen haben wir die besten Chancen, Armee und Zivilschutz personell nachhaltig zu alimentieren, zunächst innerhalb des bestehenden Dienstpflichtsystems und, falls nötig, längerfristig durch die Einführung eines neuen Dienstpflichtsystems. Das VBS wird die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates weiterhin regelmässig über den Verlauf der Arbeiten informieren.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und für die Kenntnisnahme des Berichtes.

[VS]