Egger Mike · Nationalrat · 2022-09-21
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu Block 2 und erläutere dabei unsere Positionen zu den einzelnen Anträgen.
Die Minderheit I (Rüegger) und die Minderheit II (Page) bei Artikel 18b Absatz 1 gilt es zu unterstützen. Uns geht es darum, die unsägliche Vernetzung der Flächen bei diesem Artikel zu streichen, weil wir in der Schweiz keine sogenannten grünen Korridore wollen. Zudem möchten wir hier die [PAGE 1569] Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten sowie den Schutz der einheimischen Artenvielfalt explizit ins Gesetz aufnehmen.
Ich komme zur Minderheit II (Page) bei Artikel 18b. Diese Minderheit beantragt Ihnen die Streichung der Absätze 1 und 1bis des bundesrätlichen Entwurfes. In der Schweiz wird der Föderalismus stark gewichtet. Umso entscheidender ist es, dass die Kantone selbst über die Massnahmen bestimmen können und es keine Kompetenzverschiebung zum Bund gibt. Es ist daher wichtig, weiterhin gemäss geltendem Recht vorzugehen, wonach die Kantone für den Schutz und die Erhaltung von Biotopen und für deren Vernetzung sorgen.
Die Kontrolle der Biotope soll weiterhin bei den Kantonen sein und nicht beim Bund. Es soll darauf geachtet werden, dass nicht weitere Landwirtschaftsfläche der Biodiversitätsfläche geopfert wird. Bei der Biodiversitätsfläche geht es nicht um Quantität, sondern um Qualität. Hier muss ebenfalls auf die Versorgungssicherheit hingewiesen werden. Wandeln wir zu viel Landwirtschaftsfläche um, so gefährden wir den Eigenversorgungsgrad massiv.
Die Ökoflächen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten seit der Reform der Agrarpolitik massiv vergrössert, sogar mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb ist es unnötig, das Gesetz in diesem Bereich weiter zu verschärfen. Kollege Page will mit seiner Minderheit II den Status quo beibehalten. Ein massiver Zubau bei dieser Fläche würde einen massiven Rückgang der Versorgungssicherheit zur Folge haben. Leider beträgt bereits heute der Eigenversorgungsgrad weniger als 50 Prozent, dies infolge der starken Zunahme der Biodiversitätsfläche in den letzten Jahren.
Beim Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 24i möchten wir die volle Kompetenz für den Vollzug bei den kantonalen Behörden und die Überwachung beim BAFU belassen. Es ist nicht zielführend, wenn hier plötzlich private Organisationen zuständig werden. Der Vollzug sollte bei den Gesetzgebern und nicht bei irgendwelchen Organisationen liegen.
Beim Minderheitsantrag Page zu Artikel 24e geht es um den Einleitungssatz. Wir beantragen Ihnen hier ebenfalls, beim geltenden Recht zu bleiben und den Bereich der Ufervegetation nicht aufzunehmen. Die allgemeine Ufervegetation braucht keinen Schutzstatus. Dieser wäre aus unserer Sicht nicht kontrollierbar und würde die Bürokratie weiter ausbauen; unnötige Rechtsstreitereien wären, wie wir es in der Kommission diskutiert haben, die Folge.
Das Raumplanungsgesetz verweist in den Planungsgrundsätzen in Artikel 3 auf den öffentlichen Zugang zu den Gewässern. Den Nutzungs- und Schutzinteressen kann nur durch eine klare Abgrenzung Rechnung getragen werden. Weiter werden zahlreiche Flächen zu den Ufern gezählt, die zum Gewässerraum gehören. Es ist klar, wie damit umzugehen ist; sie müssen schon heute extensiv bewirtschaftet werden, deshalb können sie nicht mit allen anderen Schutzflächen gleichgesetzt werden. Das geltende Recht beschränkt sich auf die geschützten Naturlandschaften und Biotope.
Ich komme noch zu Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes und zur Minderheit Schneider Schüttel: Biotope von lokaler und regionaler Bedeutung sollen bei der Minderheit in den ÖLN aufgenommen werden. Der ÖLN wird aber aus einem anderen Topf finanziert als die Leistungen, die die Kantone ausbezahlen. Weiter gibt es für die Einhaltung des ÖLN Kontrollen, die vor Ort erfolgen müssen. Die Mehrheit möchte, dass Biotope nicht in den ÖLN verschoben werden und die regionale und lokale Bedeutung gemäss geltendem Recht keine Aufnahme findet. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Ich komme noch zur Minderheit bei Artikel 73 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes. Auch diesem Antrag ist nicht zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission möchte beim geltenden Recht bleiben und einen nach Art der Biodiversitätsförderfläche abgestuften Beitrag je Hektare zur Förderung der Vernetzung aufrechterhalten.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, unsere Minderheiten zu unterstützen sowie bei den restlichen Anträgen jeweils der Mehrheit zu folgen.