Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-21
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-21
Wortprotokoll
Die Forderungen der Ständeräte Stark, Chiesa und Knecht haben ein ähnliches Ziel: Die Anwendung des Schutzstatus S soll eingeschränkt werden. Die Motionen Stark 22.3516 und Chiesa 22.3517, Sie haben es gehört, beauftragen den Bundesrat, die geografische Gültigkeit des Status S innerhalb der Ukraine regelmässig und dynamisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Personen, die aus der West-, der Zentral- oder der Nordukraine stammen, sollen in der Schweiz nicht mehr in einem vereinfachten Verfahren vorübergehenden Schutz erhalten. Ihr Schutzbedarf soll stattdessen im regulären Asylverfahren geprüft werden. Die Motion Knecht 22.3518 beauftragt den Bundesrat, den von der Allgemeinverfügung des Bundesrates zum Schutzstatus S betroffenen Personenkreis einzuschränken. Konkret soll der Schutzstatus S lediglich Personen mit ukrainischer Nationalität gewährt werden, ausser es handle sich um von der Ukraine anerkannte Flüchtlinge. Drittstaatsangehörige, welche über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine verfügen, sollen vom Status S ausgeschlossen werden.
Seit dem 6. Juli 2022 ist es möglich - das zum Thema der differenzierten regionalen Aufteilung -, statistisch auszuwerten, wer von den schutzsuchenden Personen aus welcher Verwaltungseinheit, aus welcher Oblast in der Ukraine kommt. Es ist aber so: Wir haben zwar jetzt diese Informationen, aber nachdem das Land bekanntlich im Krieg ist, gibt es keine funktionierende Verwaltung, die über den tatsächlichen Wohnort einer Person Auskunft geben kann. Die Ortsbezeichnungen sind sehr unterschiedlich, teils russisch, teils ukrainisch. Es gibt Schwierigkeiten, überhaupt ganz sicher zu sein, woher jemand kommt.
Unabhängig davon sprechen derzeit gewichtige Gründe gegen eine Unterscheidung der Schutzbedürftigkeit ukrainischer Personen nach deren Herkunftsregion. Ich möchte diese Gründe kurz erörtern.
1.[NB]Die Situation ist auf dem gesamten Gebiet der Ukraine sehr volatil. Es ist nicht möglich, Regionen zu bezeichnen, in denen die Lage als nachhaltig und dauerhaft stabil bezeichnet werden kann, sodass deren Ausschluss von der Anwendung der Schutzgewährung gerechtfertigt wäre. Der Nachrichtendienst des Bundes berichtet über Raketenbeschuss in [PAGE 827] der ganzen Ukraine. Natürlich ist das Kampfgeschehen vor allem im Süden und im Osten des Landes intensiv. Die Taktik der russischen Armee ist aber, gezielt zivile Infrastrukturen im ganzen Land zu beschiessen.
Vor etwa zwei Wochen hatte ich ein Gespräch mit einer Ukrainerin, die mir gesagt hat, dass die Kinder jetzt Armbänder - "Bändeli" - tragen. Auf diesen stehen ihr Name, ihre Blutgruppe, ihre Adresse und Angaben darüber, wo sie herkommen, damit sie, falls sie Opfer eines Angriffs würden, identifiziert werden könnten. Es gibt in den Schulen keine Schutzräume. Es gibt in der Ukraine überhaupt zu wenig Schutzräume.
2.[NB]Mit einer geografischen Anpassung des Schutzstatus S würde sich die Schweiz über das europaweit koordinierte Vorgehen hinwegsetzen, welches aufgrund des Ausmasses der Flugbewegungen und der Reisefreiheit ukrainischer Personen im gesamten Schengen-Raum erforderlich ist. Die Schweiz wäre also der einzige westliche Staat, der zum Ergebnis käme, dass es Gebiete in der Ukraine gibt, die sicher sind. Das wäre etwas eigenartig, oder? Es müsste dann zumindest schon so sein, dass es einen Waffenstillstand gäbe. Ein Waffenstillstand muss international kontrolliert werden können; es braucht bei einem Waffenstillstand Sicherheitsgarantien. Wer könnte solche Sicherheitsgarantien leisten? Das wären die Russen. Davon sind wir weit entfernt. Nehmen Sie das Beispiel des Endes des Kosovo-Krieges: Da gab es eine Stationierung von internationalen[NB]Friedenstruppen. Es ist schon möglich, dass es einmal Gebiete in der Ukraine gibt, in die man zurückkehren kann, aber dann muss der Schutz der Menschen dort international gewährleistet und überwacht sein.
3.[NB]Die Durchführung regulärer Asylverfahren, wie sie Herr Chiesa für einzelne Personengruppen aus der Ukraine fordert, dürfte zu einer Überlastung des Asylsystems führen. Zusätzlich zu den Asylgesuchen von neu ankommenden Personen aus der Ukraine wäre nämlich, wenn man das so machen würde, auch damit zu rechnen, dass ein Grossteil der Personen, die jetzt einen Schutzstatus haben, ein Asylgesuch stellen würde - das ist ja logisch. Wenn man also den Schutzstatus widerrufen und sagen würde: "Sie wohnen in Lwiw; bitte kehren Sie zurück", dann würde ein Asylgesuch gestellt.
Was auch relativ klar ist: Von diesen 65[NB]000 Personen, die sich mittlerweile in der Schweiz aufhalten, würde, wenn man hier ein Asylverfahren durchführen würde, praktisch niemand einen Asylgrund haben - da würde ich Wetten in beliebiger Höhe eingehen. Das Wesen des Asylverfahrens ist ja, dass man geltend machen muss, dass man individuell, persönlich an Leib und Leben verfolgt ist, und das ist hier nicht der Fall. Dem Bundesrat ging es in den Neunzigerjahren um etwas anderes: Es ging gerade darum, das Asylverfahren vor dem Kollaps, vor Überlastung zu schützen, wenn es zu einer grossen Fluchtbewegung in Europa kommt. Die Lehren und die Erkenntnisse aus den Jugoslawien-Kriegen waren, dass man eben schnell und vorübergehend Schutz vor Gewalt und Krieg geben muss und nicht ein individuelles Verfahren durchführen sollte. Der Schutzstatus S ist ja deshalb auch rückkehrorientiert.
4. Wie ich gesagt habe, wird im individuellen Asylverfahren geprüft, ob jemand dauerhaft in der Schweiz Schutz braucht und in der Schweiz bleiben muss. Beim Schutzstatus S ging es eben um etwas anderes, und ich muss Ihnen sagen: Es wäre ein bürokratischer Leerlauf, wenn man hier Asylverfahren durchführen würde. Wir hätten gewaltige Kosten. Bundesrat Koller sprach in der Debatte damals in den Neunzigerjahren von einem kafkaesken Leerlauf. Ich glaube, das trifft es etwa. Das ist eben das, was ich gesagt habe: Man führt 65[NB]000 Verfahren durch und kommt zum Ergebnis, dass man 65[NB]000 vorläufige Aufnahmen gewähren muss. Das wäre in etwa das Ergebnis.
Nun komme ich noch zu den Motionen Stark 22.3516 und Chiesa 22.3517: Aus den erwähnten Gründen lehnt der Bundesrat derzeit eine regionale Differenzierung bei der Anwendung des Schutzstatus S ab. Auch wenn im Moment nicht abschätzbar ist, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern wird, ist es wichtig, dass natürlich die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr auch beantwortet werden. Ich habe bereits im Juni dem SEM den Auftrag gegeben, die Fragen der Rückkehr zu bearbeiten. Sie arbeiten daran, zusammen mit den Kantonen, mit den Städten, mit den Gemeinden, damit man, falls dieser Status dann einmal aufgehoben wird, auch vorbereitet ist.
Ich habe Kontakte zu den Balkanstaaten - ich war gestern auf dem Balkan -, aber auch zu den EU-Staaten. Es zeichnet sich nicht ab, dass der Status in der EU aufgehoben wird. Dort gilt die Regelung auch bis März 2023. Wenn die Kommission den Status nicht widerruft, verlängert er sich zweimal automatisch um sechs Monate. Die Wahrnehmung in der EU ist etwas anders als bei uns. Man spürt ganz klar, dass die EU einerseits kein Signal geben möchte, dass sie Putin in die Hände spielt, und dass sie andererseits eigentlich davon ausgeht, dass die Sicherheitslage nicht gewährleistet ist. Sie geht daher sowieso davon aus, dass der Status zweimal um sechs Monate verlängert wird. Sie haben es gehört: Heute wurde in Russland eine Teilmobilmachung angeordnet. Es ist klar, dass die Offensive der Ukraine auch eine Eskalation der Situation im Kriegsgebiet nach sich ziehen wird.
Noch zu den Forderungen von Ständerat Knecht: Wie Sie wissen, hat der Bundesrat nach einer Konsultation der Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke und des UNHCR mit der Allgemeinverfügung vom 11. März 2022 festgelegt, welchen Personengruppen in der Schweiz vorübergehend Schutz gewährt wird. Wir haben uns damals auch mit den Bestimmungen der Richtlinien und des Durchführungsbeschlusses der EU abgestimmt. Im Rahmen der erwähnten Konsultation sprach sich eine grosse Mehrheit der Konsultationsteilnehmenden explizit für die Schutzgewährung an Drittstaatsangehörige aus. Der Bundesrat ist diesem Wunsch dann nachgekommen.
Es ist aber nicht so, dass alle Drittstaatsangehörigen den Schutzstatus S erhalten. Bedingung ist, dass sie einen gültigen ukrainischen Aufenthaltstitel besitzen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Es handelt sich also um Personen, die sich lange in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Jenen, die das können, wird der Schutzstatus S nicht gewährt.
Die Gewährung des vorübergehenden Schutzes an Drittstaatsangehörige ist also an Voraussetzungen gebunden. Wenn man die Drittstaatsangehörigen vom Status S ausgeschlossen hätte, hätten die betroffenen Personen einfach alle ein Asylgesuch eingereicht. Auch da hätte man die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit des Wegweisungsvollzugs prüfen müssen. Ein Ausschluss vom Status S hätte also faktisch keinen Mehrwert gebracht. Sie haben auch selbst darauf hingewiesen, dass 96 Prozent - manchmal 97 Prozent, es schwankt immer etwas - der Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz tatsächlich über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen.
Nun, ich möchte Sie bitten, diese Motionen abzulehnen. Ich komme eben aus dem Sonderstab Asyl, das ist der Sonderstab, der sich mit allen Fragen zur Ukraine befasst. Die Gemeinden sind vertreten, die Städte, die Kantone und verschiedene Bundesbehörden, und ich kann Ihnen sagen: Diese Forderung wurde dort in keiner Art und Weise gestellt.