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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-03-04

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Es geht um die Zusammenführung der Finanzierung von AHV und IV in einem einzigen Bundesbeschluss, wie wir es bereits in der ersten Lesung getan haben. In Artikel 130 Absatz 4 wird die AHV geregelt, und hier haben Bundesrat und Nationalrat festgelegt, dass per Gesetz der heutige Mehrwertsteuersatz um insgesamt 1,5 Prozentpunkte angehoben werden kann, sobald die Sicherstellung der Finanzierung der AHV dies notwendig macht. Es ist aber kein Blankocheck, den wir dem Bundesrat zur Verfügung stellen, sondern das Parlament wird das im Gesetz regeln müssen. Somit ist auch ein mögliches Referendum gesichert.

Der Ständerat hat diese Finanzoption für die AHV gestrichen, mit der einzigen Begründung, dass er keine Mehrwertsteuer auf Vorrat sprechen wolle. Ihre SGK hat mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten beschlossen. Durch dieses Festhalten an dieser grundsätzlichen Bestimmung in Absatz 4 von Artikel 130 nehmen wir eine der grössten Ängste im Volk ernst, nämlich dass die AHV früher oder später finanziell nicht mehr gesichert sein könnte und dass dann die heutigen Prämienzahler und -zahlerinnen vergeblich einbezahlt hätten. Auch der Rentnergeneration verschaffen wir durch diesen weisen Beschluss Sicherheit. Diese grossen Verunsicherungen und Ängste sind durch die Machenschaften einzelner Versicherungen in der zweiten Säule und durch die Zinsverluste nicht kleiner geworden. Wir machen also weder einen voreiligen noch einen unnötigen Finanzbeschluss, sondern führen eine bisherige, bewährte Finanzpolitik seriös fort. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes - Herr Gredig ist ein absoluter Finanzfachmann - müssen wir etwa im Jahr 2010 den Mehrwertsteuersatz für die AHV um 0,5 Prozentpunkte und im Jahr 2013 um 1 Prozentpunkt anheben, damit die AHV bis im Jahr 2020 langfristig gesichert ist.

In Artikel 130 Absatz 4bis geht es um die Sicherstellung der Finanzierung der IV. Sie haben hier drei Anträge - für 0,8, für 0,7 und für 1 Prozentpunkt. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zugunsten der IV 1 Prozentpunkt für die [PAGE 63] Mehrwertsteuer beantragt. Es besteht die Absicht, mit der einen Hälfte dieser Einnahmen die bestehenden Schulden zu tilgen und mit der anderen Hälfte die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Sobald die Schulden abgebaut sind, soll der Mehrwertsteuersatz wieder gesenkt werden. Die Einführung dieses Mehrwertsteuerprozentes wäre für 2005 vorgesehen; der Satz könnte - bei 1 Prozentpunkt - ungefähr im Jahr 2010 wieder gesenkt werden.

Bei der Festlegung der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die IV um 0,8 Prozentpunkte ab 2005, wie es die Mehrheit der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen beantragt, sind die Berechnungen in der Kommission ohne einen Bundesanteil gemacht worden, so wie es heute auch der Rat beschlossen hat. Das heisst, die vollen Einnahmen aus diesem Mehrwertsteuersatz würden der IV zugute kommen. Die IV wäre dann bis etwa im Jahr 2014 saniert, und der Mehrwertsteuersatz könnte um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden.

Bei der Festlegung der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,7 Prozentpunkte, wie es die Minderheit Stahl verlangt - immer ohne Bundesanteil berechnet -, wäre die IV auch im Jahr 2020 noch nicht saniert. Das heisst, der Minderheitsantrag Stahl ist für die IV ein halbherziger Antrag. Seriöserweise könnte nur dann mit einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte ab dem Jahr 2014 gefahren werden, wenn vorher während neun Jahren mit einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte gerechnet werden könnte. Deshalb hat nur eine Minderheit von 7 Stimmen diese Variante favorisiert.

Nach unserem Entscheid zu Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe c, mit dem wir den ganzen Ertrag in die IV geben wollen, muss ich Sie bitten, einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte und damit dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, der eigentlich mit dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag des Bundesrates - 1 Prozentpunkt, aber mit dem Anteil an die Bundeskasse - korrespondiert.

Nun noch kurz zu den beiden Einzelanträgen aus der SVP-Fraktion. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zum Antrag Baader Caspar: Ich darf die SVP bitten, ihre Sprachregelung etwas zu verbessern. Es gibt heute zunehmend schwerstbehinderte Personen, die im Rollstuhl sitzen, die 24 Stunden pro Tag Schmerzen haben und die sich beleidigt fühlen, wenn man bei der IV immer nur von Simulanten spricht. Es gibt sicher solche, aber diese Sprachregelung pauschalisiert zu stark. Da fühlen sich die Behinderten absolut beleidigt.

Würden wir dem Antrag Baader Caspar, welcher der Kommission nicht vorlag, zustimmen, müsste die Erhöhung, die wir heute beschliessen, in sechs Jahren - also im Jahr 2011 - wieder gebremst werden. Das heisst, die IV wäre bis dann noch nicht saniert, vor allem wenn man dem Antrag aus der SVP mit einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte folgen würde.

Wir haben dieses Anliegen von Herrn Baader Caspar aber in der Kommission bereits aufgenommen, indem wir - im Sommer müssen die materiellen Differenzen in der IV-Revision bereinigt werden - eine Motion beschlossen haben, die verlangt, dass man in vier Jahren eine Auswertung der neuen Bestimmungen in der IV vornehmen muss. Wenn die Kosten dann nach wie vor steigen, so muss in sechs Jahren eine neue Botschaft vorliegen, die veränderte Massnahmen bei der IV vorsieht.

Deshalb muss ich Sie bitten, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da er unseriös ist und eine Abblockung der Finanzierung auf halbem Weg zur Folge hätte.

Der zweite, von Herrn Kaufmann begründete Antrag verlangt, dass bei der EO eine Senkung auf 0,2 Lohnprozente vorgenommen wird, sobald die Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV angehoben werden. Herr Kaufmann hat in diesem Zusammenhang von der Transparenz gesprochen, die ihm sehr wichtig ist. Er hat aber nicht erwähnt, dass dadurch vor allem die Mutterschaftsversicherung, die durch die EO bezahlt wird, oder eventuell die jetzt im Ständerat hängige Verbesserung der Entschädigungen an die Rekruten stark gefährdet wären.

Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Er lag der Kommission nicht vor, aber es gibt keinen Zusammenhang, der heute diese Unterstützung notwendig machen würde.

Ich bitte Sie deshalb, immer mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen und die beiden Einzelanträge aus den Reihen der SVP-Fraktion abzulehnen.

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