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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-03-04

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-04

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion hat sich in der Frage der AHV-Finanzierung frühzeitig mit einem Konzept zur Zukunft geäussert. Je nach Entwicklung der Wirtschaft, das haben wir damals schon festgestellt, sind für die nächsten zehn Jahre für die AHV keine neuen Steuern notwendig, sofern man auf Ausbauschritte verzichtet, die Spielbankenabgabe - das ist unbestritten - der AHV zukommen lässt, den Mehrwertsteueranteil des Bundes streicht - das haben Sie vorhin deutlich gesagt, dass Sie das wollen - und das Rentenalter der Frauen und Männer auf 65 Jahre festlegt; das sind die wesentlichen Punkte. Mit Erträgen aus nicht mehr benötigten Goldreserven hätte die Finanzierung der AHV während dieser zehn Jahre noch gestärkt oder vielleicht noch um zwei, drei, vier Jahre ausgedehnt werden können. Ich hoffe aber, dass Teile dieser nicht mehr benötigten Goldreserven dann doch noch der AHV-Nutzung zugewiesen werden.

Teile dieses Konzeptes sind realisiert und andere auf guten Wegen. Die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV ist zurzeit aufgrund dieser Entwicklung nicht notwendig. Es wären Steuern auf Vorrat, und das sendet wirtschaftspolitisch negative Signale aus; das ist selbstverständlich. Sie sollten darum, weil sie nicht nötig sind, nicht erhoben werden. Die SVP-Fraktion wird also die Minderheit Triponez und den Beschluss des Ständerates unterstützen.

Um es vielleicht wieder einmal in Erinnerung zu rufen: Was heisst das eigentlich, 1,5 Prozent Mehrwertsteuer für die AHV und 0,7 oder 0,8 Prozent für die IV? Insgesamt sind das 2,3 Prozent Mehrwertsteuer. Das heisst: Eine Erhöhung der indirekten Steuer in unserem Land um sage und schreibe 30 Prozent, das ist der Antrag, der hier zur Diskussion steht - ohne irgendeine Kompensation, die vorgesehen ist, also eine reine Ausdehnung der Steuerbelastung in einem Ausmass von rund 6 Milliarden Franken. Ich glaube, dieser Entscheid ist sehr genau zu hinterfragen und zu überprüfen.

Die Stärke unseres Landes war es immer, eine zurückhaltende Steuerpolitik zu betreiben und damit den Arbeitsplatz Schweiz attraktiv zu machen. Das heisst aber auch, die Tätigkeit des Staates auf das Notwendige zu beschränken und auf "Wohlergehensbürokratie" zu verzichten. Diese Tugend ist in den vergangenen Jahren weitgehend verloren gegangen.

Es heisst aber auch, bei den Sozialwerken in Zukunft auf Ausbauschritte zu verzichten. Die Entwicklung der IV in den vergangenen Jahren ist ja ausserordentlich beunruhigend. Es wurden Zahlen genannt - ich möchte sie hier nicht wiederholen, aber doch in Erinnerung rufen -: Innert fünf Jahren gab es eine Ausdehnung der Ausgaben um 30 Prozent in diesem Sozialwerk. Das ist nicht allein auf eine stärkere Invalidisierung unserer Bevölkerung zurückzuführen - das kann mir so niemand glaubhaft erklären -, denn hier geht es wirklich darum, etwas genauer zu überprüfen, wer für eine Invalidenrente infrage kommt und wer als Fürsorgefall in Kantonen und Gemeinden betrachtet werden muss. Dort wiederum muss diese Aufgabe verstärkt wahrgenommen werden, indem man versucht, diese Leute wieder einzugliedern. Bezug von IV-Leistungen heisst nämlich immer auch ein Stück weit Aufgeben dieses Menschen, den man in die Versorgung der IV führt; es heisst damit, einen Menschen abzuschreiben und nicht mehr daran zu glauben, dass die betroffene Person in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu verdienen. Das hängt auch mit der Entwicklung der IV zusammen.

Die Zuführung von Mitteln zur IV ist trotzdem unumgänglich; das muss man einfach eingestehen. Hier hat die SVP-Fraktion nun Anträge gestellt, die Garantie für ein möglichst zurückhaltendes Vorgehen in Bezug auf neue Steuern sind, aber trotzdem einen Beitrag leisten, das Problem wirklich zu lösen. Wir haben einen Minderheitsantrag Stahl, den wir unterstützen: Wir unterstützen die Befristung dieser Erhöhung, weil es die Verantwortlichen zwingt, in sechs Jahren eine ernsthafte Überprüfung der Entwicklung der Ausgaben der IV wieder an die Hand zu nehmen. Wir sehen mit dem Antrag Kaufmann vor, 0,1 Lohnprozente, welche heute an die EO gehen, der IV zuzuweisen. Das ist übrigens ein Vorgang, der bereits 1995 einmal stattgefunden hat: Damals war die EO ja noch mit 0,5 Lohnprozenten begünstigt, und 0,2 Lohnprozente wurden damals bereits der IV zugewiesen.

Ich bitte Sie also, diesen Anträgen in der genannten Form Ihre Zustimmung zu geben.