Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-03-04
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-04
Wortprotokoll
Transparenz ist nicht nur in der Wirtschaft ein Gebot der Stunde, sondern auch in der Sozialpolitik. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir zweckgebundene Abgaben, wenn sie für einzelne Sozialwerke nicht mehr benötigt werden, reduzieren müssen und sie nicht für andere Zwecke einsetzen sollten. Dies trifft insbesondere auf die Erwerbsersatzordnungsbeiträge zu. Es darf doch nicht so sein, dass dieses Sozialwerk zu einem Selbstbedienungsladen für andere soziale Anliegen wird. Wenn Sie neue Sozialwerke ins Leben rufen wollen, müssen Sie auch die Finanzierung organisieren und transparent gestalten. Auch die EO steht höheren Ausgaben gegenüber: Beispielsweise sollen die Entschädigungen für Rekruten angehoben werden. Dennoch ist es möglich, die Beiträge von 0,3 auf 0,2 Lohnprozente zu senken, denn wegen der Armeereform XXI werden wir eine Verkleinerung der Armee haben. Daraus resultieren Einsparungen in der Höhe von 113 Millionen Franken, denen 92 Millionen Franken Mehrausgaben für die Erhöhung der Beiträge an die Dienstleistenden gegenüberstehen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, als teilweise Kompensation der Mehrwertsteuererhöhung für die AHV, den EO-Satz von 0,3 auf 0,2 Prozent zu reduzieren. Damit schaffen wir Transparenz in der Finanzierung der Sozialwerke. Der Kapitalstock der EO wird mindestens zehn Jahre ausreichen und seinen Zweck weiterhin erfüllen. Auch im Jahre 2013 wird aufgrund der geplanten Ausgaben immer noch die vorgeschriebene Mindesthöhe einer halben Jahresausgabe da sein.
Ich bitte Sie, dieser Entlastung der Lohnempfänger und der Wirtschaft in der heutigen Zeit zuzustimmen.