Lexipedia

Fischer Roland · Nationalrat · 2022-09-21

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Um was geht es hier eigentlich? Uns liegen in dieser Differenzbereinigung noch zwei Varianten zur Frage vor, wie wir mit diesen sogenannten Corona-bedingten Schulden umgehen können. Wir haben die Variante des Nationalrates, nach der die Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos mit dem Überschuss des Ausgleichskontos kompensiert wird. Dafür ist eine Frist bis 2031 vorgesehen, die bis 2035 verlängert werden kann. Und wir haben die Variante des Ständerates, der - wie der Bundesrat auch - vorsieht, dass der Fehlbetrag des Amortisationskontos ohne Verrechnung mit dem Ausgleichskonto abgebaut werden soll. Dafür wird die Frist bis 2035 erstreckt, dies mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis 2039.

Welches sind die finanziellen Konsequenzen der beiden Varianten? Sie sind eigentlich nicht unterschiedlich. Sie sind im Grunde genommen gleich. Bei beiden Varianten werden wir, je nachdem, ob die ausserordentlichen Ausschüttungen der Nationalbank noch anfallen werden, 1 bis 2,3 Milliarden Franken jährlich an Schulden abbauen, mit schätzungsweise 1 Milliarde strukturellem Überschuss und eben möglicherweise 1,3 Milliarden Franken Zusatzausschüttungen der Nationalbank. Für die effektive Verschuldung des Bundes, die Bruttoschulden, haben die Varianten den gleichen Effekt.

Was wir hier im Grunde genommen machen, ist etwas wie Schattenboxen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat, indem wir darüber diskutieren, auf welchen Kontrollstatistiken diese Corona-Schulden verbucht und abgebaut werden sollen.

Man stellt sich natürlich die Frage: Weshalb machen wir denn diese Übung überhaupt? Grundsätzlich ist die Übung notwendig. Sie ist sogar sehr notwendig, weil das Finanzhaushaltgesetz heute eine Frist von lediglich sechs Jahren vorsieht, während der wir einen Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto abbauen können. Das würde bedeuten, dass wir bis im Jahr 2028 jährlich rund 4 Milliarden Franken abbauen müssten. Zusätzlich zu diesen 1 bis 2,3 Milliarden Franken müssten wir noch einmal mehrere Milliarden finden, damit wir diesen Abbauvorschriften Genüge tun könnten.

Welche Version wir in dieser Vorlage letztendlich wählen, ist nicht so entscheidend. Es gibt allerdings einen klitzekleinen Unterschied, denn wenn wir heute an der Version des [PAGE 1589] Nationalrates festhalten, dann kehren wir etwas früher in den Normalbetrieb der Schuldenbremse zurück, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Das würde heissen, dass wir, wie es eigentlich auch vorgesehen ist, strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt dem Ausgleichskonto gutschreiben, damit in konjunkturell schlechten Lagen dann auch der Ausgleich gemacht werden kann. Das bedeutet, dass wir im ordentlichen Haushalt etwas früher einen kleinen Handlungsspielraum zurückgewinnen, indem wir nicht länger den Druck haben, den strukturellen Überschuss auf das Amortisationskonto zu buchen, sondern ihn gegebenenfalls auch verwenden können.

Zusammengefasst: Es gibt materiell, was die Schuldenhöhe betrifft, keinen Unterschied zwischen den beiden Varianten. Die Variante des Nationalrates gibt uns aber in einigen Jahren wieder ein klein wenig Handlungsspielraum zurück.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und am Beschluss Ihres Rates festzuhalten.