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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2022-09-21

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Wenn ein neues Gesetz geschaffen werden soll, stellt sich zu Recht die Frage: Braucht es dieses wirklich? Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Frage anlässlich der Gesetzesberatung vom 2. September 2022 eingehend diskutiert und bejaht.

Die Nationale E-Government-Studie 2022 zeigt den Aufholbedarf deutlich auf: 96 Prozent der Kantonsangestellten wünschen mehr digitale Dienste. Zudem gab über die Hälfte der befragten Unternehmen an, die zur Verfügung stehenden digitalen Angebote nicht gefunden zu haben. Als Grund für diese Situation wird auch die fehlende gesetzliche Grundlage genannt.

Dass die Schweiz in Sachen Digitalisierung hinterherhinkt, ist nicht nur eine subjektive Wahrnehmung der befragten Kantonsangestellten und Unternehmen, sondern wird auch objektiv durch den E-Government Development Index bestätigt: Die Schweiz liegt - hinter den Spitzenreitern Dänemark, Estland, Finnland und Schweden - nur an 16. Stelle; das ist ein Platz, der unseren Ambitionen nicht entspricht. Von uns Schweizerinnen und Schweizern bin ich mir den Anspruch gewohnt, zur absoluten Spitze gehören zu wollen. Wollen wir also unseren Ambitionen gerecht werden, ist der Handlungsbedarf und somit die Notwendigkeit dieses Gesetzes unbestritten.

Die Digitalisierung findet zwar seit Jahren und fast überall in der öffentlichen Verwaltung statt. Dem Bundesrat fehlt aber bis heute die gesetzliche Grundlage, um Standards für die Verwaltung festzulegen. Das Ergebnis ist, dass wir heute einen Wildwuchs von Systemen und Prozessen vorfinden, die wenig aufeinander abgestimmt sind. Da die nationalen Behörden nicht nur unter sich, sondern auch mit Kantonen, Gemeinden, Privaten und Firmen kommunizieren, ist es eigentlich zwingend, dass man sich auf gemeinsame Standards und Verantwortlichkeiten einigt. Diese Anforderung wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt. Wir schaffen eine gute und längst überfällige Grundlage für die Digitalisierung des öffentlichen Sektors.

Ihre Staatspolitische Kommission nahm zur Kenntnis, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für dieses Gesetz vorhanden sind. Weitergehende Forderungen bedürfen je nachdem aber einer neuen Grundlage in der Bundesverfassung. Daran arbeitet der Bundesrat.

In der Kommission haben wir uns länger über die finanziellen Folgen der Vorlage ausgetauscht. Es ist klar, dass die Digitalisierung kostet. Jedoch sind die Investitionen hoffentlich stets mit der Absicht verbunden, Prozesse zu [PAGE 1592] vereinfachen, um so die Qualität zu verbessern und langfristig Kosten einzusparen. Eine gesetzliche Grundlage kann dabei helfen, dass die Digitalprojekte in Zukunft noch besser aufeinander abgestimmt sind. An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass wir allein durch die Verabschiedung dieses Gesetzes keine neuen Ausgaben auslösen. Investitionen müssen, wie in der Vergangenheit, im Rahmen der Budgetberatungen diskutiert und verabschiedet werden. Hier behalten wir im Rat nach wie vor das letzte Wort.

Es ist uns bewusst, dass das Gesetz sehr technisch formuliert ist. Die Bedeutung dieses Gesetzes sollte aber nicht unterschätzt werden. Die Schweiz ist in Sachen Digitalisierung, wie anfangs erwähnt, leider nur im Mittelfeld. Ich erinnere mich an die Worte von ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz, die überrascht waren, wie gross der Rückstand in Sachen Digitalisierung hier ist.

Wenn wir wollen, dass die Schweiz international nicht abgehängt wird und wir unseren Ambitionen gerecht werden, müssen wir endlich vorwärtsmachen. Im Parlament haben wir die Verantwortung, die besten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Für die Umsetzung ist dann die Verwaltung, aber auch die Wirtschaft in der Pflicht. Es ist fünf vor zwölf; wir müssen handeln, damit wir nicht zum digitalen Entwicklungsland werden. Mit der Unterstützung der Anträge der Kommissionsmehrheit schaffen Sie eine wichtige gesetzliche Grundlage, damit die Schweiz in Sachen Digitalisierung künftig zur Spitze gehört.

Wir beantragen in diesem Sinne Eintreten und kommen dann später in der Detailberatung auf die Differenzen zu sprechen.