preparatory:AB 306946
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst auf den Vorwurf eingehen, dass in der Kommission unseriös gearbeitet wurde. Diesen muss ich vehement bestreiten. Wir hatten die ganzen Sommerferien über Zeit, uns in dieses Geschäft einzulesen. Wir hatten entsprechend Zeit, Anträge zu stellen, Fragen zu stellen, Abklärungsaufträge zu erteilen usw. Es wurden alle Anträge in der Kommission eingehend diskutiert. Der zuständige Bundesrat war anwesend, die Fachpersonen waren anwesend, es wurden alle Fragen beantwortet. Nur weil einem gewisse Antworten nicht passen, heisst das nicht, dass die Kommission nicht seriös gearbeitet hat. In diesem Sinne möchte ich wirklich sagen: Wir hatten sehr viel Zeit, uns auf dieses Geschäft vorzubereiten. Wir haben uns entsprechend Zeit in der Kommission genommen.
Nun komme ich auf die verschiedenen Änderungen zu sprechen, die auf der Fahne ersichtlich sind. Wir hatten den Beschluss des Ständerates als Basis. Der Herr Bundesrat hat es erwähnt: Den Geltungsbereich in Artikel 2 Absatz 1 will die Mehrheit der Kommission nicht nur auf die zentrale Bundesverwaltung beziehen, sondern auf die dezentrale Bundesverwaltung ausweiten.
Ich möchte hier betonen: Wir gehen nur auf den Vorentwurf des Bundesrates zurück. Die Mehrheit, die den Einbezug der Kantone fordert, vertritt dieselbe Version, welche der Bundesrat im Vorentwurf zu dieser Gesetzesvorlage erarbeitet hat. Wir erfinden hier nichts Neues, sondern übernehmen nur die gute Idee des Bundesrates von vor der Vernehmlassung.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Verwaltung möglichst umfassend von einer gesetzlichen Grundlage profitieren kann. Wenn wir Artikel 2 nicht anpassen würden, hätten wir einen weiteren Flickenteppich. Neue Probleme wären vorprogrammiert. Ihre Kommission hat mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Erweiterung zugestimmt.
Unter den Grundsätzen hat Ihre Kommission in Artikel 3 Absatz 1 das "Digital first"-Prinzip verankert. "Digital first" verlangt, dass im Grundsatz Abläufe digital stattfinden sollen. In begründeten Fällen kann man sich auch auf einen analogen Ablauf stützen. Wir wollen damit eine Umkehr der heutigen Praxis, in welcher eigentlich alles auf Papier stattfindet und Prozesse nur Schritt um Schritt digitalisiert werden, was gerechtfertigt werden muss.
Es ist uns bewusst, dass es, wie in der Formulierung des Bundesrates ausgedrückt, der Verwaltung obliegt zu bestimmen, wo ein digitaler Prozess sinnvoll ist. Mit der Änderung wollen wir aber einen Kulturwandel anstossen mit dem Ziel, dass die Digitalisierung zur Selbstverständlichkeit wird. Diesen Beschluss haben wir mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
In Artikel 3 Absatz 4 will die Mehrheit dem Ständerat folgen. Der Ständerat hat beschlossen, dass die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen explizit berücksichtigt werden. Die Minderheit Silberschmidt, vertreten von Herrn Fluri, ist der Meinung, dass dies in der Version des Bundesrates bereits mitgemeint ist. Die Formulierung des Bundesrates fordert, dass die Leistungen für die gesamte Bevölkerung zugänglich sein sollen. Die Kommissionsmehrheit will jedoch präventiv, dass man explizit auch die verschiedenen Bedürfnisse im Gesetz erwähnt. Ich denke, unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung ist es wichtig, dass auf die Bedürfnisse aller Menschen Rücksicht genommen wird, insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung. Denn sie können sehr stark von neuen, digitalen Prozessen profitieren, wenn diese Prozesse zugänglicher werden und auch die autonome Bedienbarkeit gewährleistet ist.
Weiter sind wir der Ansicht, dass der Bundesrat Vereinbarungen ohne Absprache mit den Kantonen abschliessen darf. Die vom Ständerat geforderte Ergänzung in Artikel 4 Absatz 4 würde die Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung nur unnötig verzögern und keinen Mehrwert bringen. Die Kantone sind bereits heute, das hat der Herr Bundesrat erwähnt, über die Institution Digitale Verwaltung Schweiz gut eingebunden.
Die Mehrheit der Kommission möchte beim Open-Source-Ansatz, Artikel 9, beim Bundesrat bleiben. Die Mehrheit ist der Meinung, dass da, wo es möglich ist und wo die Rechte Dritter gewahrt werden können, der Open-Source- und der Open-Data-Ansatz verfolgt werden sollen. Wenn es aber begründete Nachteile gibt, soll der Bundesrat darauf verzichten können. Die Minderheit Gysin Greta möchte, dass man die Codes generell offenlegt. Da möchte die Mehrheit aber dem Bundesrat folgen und ihm die Möglichkeit geben, von einer Einschränkung Gebrauch zu machen.
Die Kommission begrüsst den Open-Government-Data-Ansatz und erhofft sich dadurch viele neue Erkenntnisse, auch dank der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. In Artikel 10 Absatz 2 Litera b hat die Kommission aber die amtlichen Register von der Ausnahme einer Nichtveröffentlichung ausgenommen, weil Ihre Kommission der Ansicht ist, dass es durchaus gute Gründe gibt, weshalb amtliche Register der Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollen und weshalb man diese nicht a priori schützen soll. Diesen Beschluss haben wir mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.
In einer Ergänzung von Artikel 10 Absatz 2 Litera c hält die Kommission fest, dass eine ablehnende Haltung zur öffentlichen Zugänglichkeit nur dann rechtens ist, wenn nachweislich bedeutende zusätzliche Mittel erforderlich sind. Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln darf nicht einfach eine Ausrede sein, um den Zugang zu Daten einzuschränken. Auch hier haben wir den Beschluss mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.
Weiter verlangt die Kommission in Artikel 12 Absatz 3, dass die beschlossenen Standards insbesondere auch bei der Beschaffung berücksichtigt werden sollen. So soll [PAGE 1598] beispielsweise die Interoperabilität der vom Bund beschafften Systeme die Regel und nicht die Ausnahme sein. Dieser Beschluss war einstimmig.
Ich komme langsam zum Schluss: Bei Artikel 14 Absatz 2 beantragen wir, dem Bundesrat zu folgen. Das Bundesamt für Statistik soll das Kompetenzzentrum für Metadaten sein. Es ist für uns selbstverständlich, dass sich das Bundesamt für Statistik mit betroffenen Verwaltungseinheiten austauscht und deren Wissen berücksichtigt. Am Schluss braucht es aber ein Bundesamt, das die Hoheit über die Prozesse und Daten hat. Der Beschluss des Ständerates würde zu mehr Verwirrung führen, weshalb wir ihn einstimmig ablehnen.