Burgherr Thomas · Nationalrat · 2022-09-21
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21
Wortprotokoll
Die Logik des Vorstosses überzeugt mich nach wie vor. Ich bin mit der Begründung der WAK-S und der neuen Mehrheit in unserer Kommission nicht einverstanden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es hier nicht unbedingt um das Thema der tieferen Steuern geht und auch nicht um die Frage des Familienmodells; es geht um die Frage, wer die entsprechenden Steuern bezahlt. Bis ein Kind volljährig ist, ist es ja auch so, dass derjenige Elternteil, der Unterhaltsbeiträge abgeben muss, diese abziehen kann und der empfangende Elternteil dieses Geld als Einkommen versteuert. Die Abzugsfähigkeit bei der einen Person führt zur Steuerpflicht bei einer anderen Person. Es sind also vom Prinzip her nicht weniger oder tiefere Steuern.
Falls es mit der Ausweitung dennoch indirekte Effekte und eine Bevorteilung gegenüber intakten Ehepaaren geben sollte, können diese aus meiner Sicht gleichzeitig mit der Revision angepasst und nivelliert werden. Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative kann so oder so gleich eine umfassende Betrachtung vorgenommen werden, und es können allenfalls auch die Kinderabzüge angepasst werden. Es wird also vom Prinzip her mit dem Vorstoss niemand diskriminiert; vielmehr würde eine gewisse Benachteiligung der beitragspflichtigen Person aufgehoben. Solche Personen zahlen heute aufgrund einer willkürlichen Bestimmung nach dem 18. Geburtstag ihrer Kinder mehr Steuern, ohne einen nachvollziehbaren Grund.
Die steuerliche Aufteilung und die aktuelle Abgrenzung bei Kindern bis 18 Jahre leuchten mir ein. Es ist mir jedoch nicht klar, wieso es nach der Volljährigkeit nicht auch so sein soll und kann. Denn solche Fälle gibt es immer mehr. Deshalb müsste auch die Regelung über das Alter von 18 Jahren hinaus verlängert werden, solange die Kinder in Ausbildung sind. Die Ausbildungszeit dauert nun mal heute in der Regel länger als noch vor zwanzig oder dreissig Jahren. Es wäre mir zwar auch lieber, wenn es nicht so wäre. An diese Realitäten sollte das Gesetz jedoch angepasst werden. Damit würde lediglich das bekräftigt, was korrekterweise auch bei unter 18-jährigen Kindern gilt. Es wäre zudem nur eine kleine Anpassung, die auf die Ausbildungszeit begrenzt ist.
Die Regelung für Kinder unter 18 Jahren ist für mich eine klare Abgrenzung zwischen Beitragsnehmer und Beitragsgeber und betont auch die Eigenverantwortung. Es bezahlt dabei diejenige Person Steuern, der das Geld effektiv zur Verfügung steht. Jeder Bürger soll im Verhältnis zu den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an den Staatshaushalt beitragen. So lautet ein Prinzip in unserem Steuerrecht. Dem würde damit Genüge getan.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.