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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-22

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-22

Wortprotokoll

Aufgrund der Corona-Situation kam es im Frühjahr 2021 immer häufiger vor, dass sich ausreisepflichtige Personen weigerten, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Damit versuchten sie, den Vollzug ihrer Wegweisung zu verhindern. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat das Parlament in der Herbstsession 2021 beschlossen, eine neue Regelung ins Ausländer- und Integrationsgesetz aufzunehmen. Sie sieht vor, dass ausreisepflichtige Personen im Rahmen des Wegweisungsvollzugs verpflichtet sind, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Unterziehen sich die betroffenen Personen einem solchen Test nicht freiwillig, können sie von den für den Vollzug zuständigen Personen gegen ihren Willen einem Covid-19-Test zugeführt werden, wenn der Vollzug nicht durch andere, mildere Mittel erreicht werden kann. Diese Regelung gilt seit dem 2. Oktober 2021 und ist bis Ende dieses Jahres befristet.

Zwar hat sich die Covid-19-Situation in der Schweiz zwischenzeitlich stabilisiert, und die besondere Lage wurde im Frühjahr durch den Bundesrat aufgehoben. Die wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen und auch gewisse Dublin-Staaten sowie viele Fluggesellschaften verlangen jedoch weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. für die Beförderung der aus der Schweiz weggewiesenen Personen. Bei neun der zehn wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen ist weiterhin ein negativer Covid-19-Test notwendig für die Einreise, wenn diese Personen nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Zum heutigen Zeitpunkt und aufgrund der volatilen Covid-19-Situation ist nicht absehbar, ab wann diese Staaten sowie die Fluggesellschaften von einem solchen Test wieder absehen werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Staaten im Herbst oder Winter die Einreisebestimmungen aufgrund der Covid-19-Situation wieder verschärfen.

Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung der Geltungsdauer der Covid-19-Testpflicht bis zum Juni 2024 verabschiedet. Dies entspricht auch der beantragten Verlängerung gewisser Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Diese separate Vorlage werden Sie ebenfalls in dieser Session beraten.

Bei einer Nichtverlängerung der Covid-19-Testpflicht besteht die Gefahr, dass sich ausreisepflichtige Personen ab Anfang des nächsten Jahres wiederum weigern können, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Damit können sie den Vollzug ihrer Wegweisung verhindern.

Die bisherigen Erfahrungen mit der seit Oktober 2021 geltenden Regelung sind positiv. Die Mehrheit der Kantone wendet diese Bestimmung an. In gewissen Kantonen gab es bisher gar keine Testverweigerungen. Es ist auch so, dass diese Regelung natürlich auch eine präventive Wirkung hat. Die Anzahl der Fälle wird bei den Kantonen quartalsweise erhoben. Seit der Einführung am 2. Oktober 2021 bis Ende Juni 2022 konnte der Wegweisungsvollzug aufgrund der im AIG vorgesehenen Regelung in 193 Fällen sichergestellt werden. In der Mehrheit dieser Fälle haben die betroffenen Personen nach der Zuführung zum Test kooperiert, sodass kein effektiver Zwang ausgeübt werden musste. Die Anzahl der Fälle hat seit der Einführung der neuen Regelung von Quartal zu Quartal abgenommen. Ich habe es bereits erwähnt: Die Bestimmung hat auch eine präventive Wirkung.

Wichtig ist, dass es bis anhin keine Fälle gab, in denen der Test aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit nicht durchgeführt werden konnte oder in denen die betroffene Person gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Test erlitt.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und diese gutzuheissen.