Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-22
Wortprotokoll
Die Energieversorgung beschäftigt die Menschen, sie beschäftigt auch die Wirtschaft, und zwar nicht nur in unserem Land, sondern in ganz Europa. Der Klimawandel mit seinen brutalen Auswirkungen wie Trockenheit, Waldbränden, Überschwemmungen mit massiven Verlusten für die Nahrungsmittelproduktion und mit zunehmenden Problemfolgen für die Wasserversorgung verlangt nach raschen Antworten auf die Frage, wie man Öl und Gas, also die fossilen Energieträger, möglichst rasch und umfassend durch erneuerbare Energien ersetzen kann. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, der eine weltweite Energiekrise ausgelöst und gerade in Europa zu einem Gasversorgungsproblem geführt hat, verlangt nach Antworten auf die Frage, wie man die Versorgung mit Gas, aber natürlich auch mit Strom sicherstellen kann. Die Abhängigkeit von Importen macht deutlich, wie verletzlich und wie erpressbar ein solches Abhängigkeitsverhältnis machen kann; auch die Schweiz ist ja bei ihrer Energieversorgung zu über 60 Prozent von Öl- und Gasimporten abhängig. Darauf müssen wir Antworten finden, und zwar rasch.
Die Frage der Versorgungssicherheit, die Klimapolitik und die Energiepolitik gehören zusammen. Wir müssen sie zusammen denken, und wir müssen sie zusammen angehen. [PAGE 859] Folgendes zeigt, dass Sie das auch machen: In dieser Session, in den letzten zehn Tagen, haben Sie bereits wichtige Entscheide dazu gefällt, wie man die Abhängigkeit von Öl und Gas reduzieren kann, wie man die Versorgung mit einheimischen Energien stärken kann. Sie haben auch einen wichtigen Entscheid in Bezug auf die Energieeffizienz gefällt: Wenn man nämlich Elektrowiderstandsheizungen ersetzt, kann man dadurch - das ist noch vorsichtig gezählt - 2 Terawattstunden Strom einsparen, und zwar vor allem im Winter. Das sagen ja alle immer wieder: Die günstigste, beste und klimafreundlichste Energie ist diejenige, die wir nicht verbrauchen. Auch hierzu haben Sie in dieser Session wichtige Entscheide gefällt.
Heute, mit der Beratung des Mantelerlasses, geht es erneut um die sichere Versorgung mit Strom, besonders mit Winterstrom, in unserem Land. Das sagt ja auch der Titel des Gesetzes, das Sie heute beraten: das "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Das ist der Titel, den der Bundesrat für diesen Mantelerlass gewählt hat. "Mantelerlass", Herr Bischof, heisst das Projekt, weil es eben zwei wichtige, grosse Gesetze umfasst, das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz. Deshalb hat der Bundesrat gesagt: Machen wir einen Mantel darum!
Einen wichtigen Teil dieses Mantels haben die Räte ja bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod beraten. Der Bundesrat hatte das im Mantelerlass. Sie haben das herausgelöst und haben dort, ziemlich genau vor einem Jahr, bereits wichtige Beschlüsse gefasst. Es ging damals darum, mit welchem Förderregime der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden soll.
Ich kann Ihnen sagen: Für mich war, als ich ins UVEK kam, rasch klar, dass die Energiestrategie 2050 auf die Frage der Förderung der erneuerbaren Energien ungenügende Antworten gibt, gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Deshalb hat der Bundesrat hier nachgebessert und die entsprechende Vorlage zur Förderung der erneuerbaren Energien ausgearbeitet. Es ist gut, dass diese bereits verabschiedet wurde. Die neuen Förderinstrumente treten - damit hätte ich auch Fragen beantwortet - am 1. Januar 2023 in Kraft. Die entsprechenden Verordnungen kommen demnächst in den Bundesrat. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Dann können zum Beispiel die ersten Fotovoltaikauktionen ausgeschrieben werden, was übrigens auch der Effizienz dient. Das Gesetz gibt insgesamt den erneuerbaren Energien sicher noch einmal richtig Schub.
Das ist gut. Aber damit ist die Arbeit nicht getan. Ich erinnere mich gut an Voten hier ungefähr vor einem Jahr, in denen gemahnt wurde, dass man die übrigen Teile des Mantelerlasses nicht auf die lange Bank schieben soll, nur weil man jetzt schon mal Subventionen verteilt habe. Die Versorgungssicherheit war aus meiner Sicht schon vor Ausbruch des Ukraine-Krieges ein zentrales Thema. Ich würde sagen, spätestens jetzt ist allen klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien rascher vorwärtsgehen muss. Das ist im Wesentlichen der Inhalt der Vorlage, die Sie heute beraten.
Die Arbeit daran hat dann etwas länger gedauert. Ihre Kommission hat die Vorlage vertieft geprüft, sie hat auch zusammen mit der Verwaltung verschiedene Varianten ausgearbeitet und diese zum Teil übernommen, zum Teil wieder verworfen. Aber die vier Pfeiler, auf denen unsere sichere Stromversorgung in Zukunft aufgebaut ist, bleiben die gleichen. Daran hat Ihre Kommission nichts geändert. Sie wurden auch weitgehend so übernommen. Die vier Pfeiler sind:
1.[NB]Es braucht mehr einheimische erneuerbare Energien.
2.[NB]Es braucht mehr Speicherung, d. h., es braucht sicher abrufbaren Strom im Winter.
3.[NB]Es braucht eine Wasserkraftreserve als Notvorrat.
4.[NB]Es braucht Effizienzmassnahmen und auch einen effizienteren Einsatz der finanziellen Mittel.
Die dritte Säule, die Wasserkraftreserve als Notvorrat, hat der Bundesrat jetzt bereits auf dem Verordnungsweg umgesetzt. Ich denke, wir sehen jetzt eigentlich, dass das ein wichtiges Instrument ist, um eben für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dieses Instrument bereits für den nächsten Winter umzusetzen.
Herr Ständerat Bischof hat dann auch noch die dringliche Vorlage zur Förderung von Solarstrom auf Dächern und in den Alpen erwähnt, die Sie beraten haben und, wie ich hoffe, noch in dieser Session zu Ende bringen. Die Solarenergie ist auch ein Thema, bei dem Sie sagen, dass Sie nicht für den nächsten Winter, aber für die nächsten zwei, drei Jahre zusätzliche Instrumente haben wollen. Sie kennen die zusätzlichen Massnahmen des Bundesrates für den nächsten Winter - ich will sie jetzt nicht nochmals alle im Detail würdigen -: die Reservekraftwerke, den Rettungsschirm und den zusätzlichen Strom aus Wasserkraft durch eine vorübergehende Anpassung der Gewässerschutzverordnung.
Wir haben jetzt also für den nächsten Winter wesentliche Sicherheiten und Reserven aufgebaut. Für die nächsten zwei, drei Jahre, denke ich, können Sie mit Ihrem Solarpaket einen wichtigen zusätzlichen Beitrag leisten, weil die Vorlage, die Sie hier beraten, hoffentlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, nicht vorher, aber hoffentlich auch nicht später.
Nun, das möchte ich Ihnen einfach mit auf den Weg geben: Die Swissgrid muss ja jetzt diese Wasserkraftreserve als Notvorrat für den nächsten Winter umsetzen. Sie macht die Ausschreibungen, sie kontrahiert, und sie ruft dann allenfalls die Reserven ab. Die Swissgrid bittet Sie, möglichst rasch die gesetzliche Grundlage zu schaffen, weil wir das heute, wie gesagt, auf der Basis des Verordnungsrechts machen.
Aber ich denke, das Ziel muss sowieso sein, dass dieses Gesetz zügig beraten wird, weil es auch für die Investoren zentral ist zu wissen, wo jetzt die Reise hingeht. Sie planen Investitionen für mehrere Jahrzehnte, und da geht es nicht, dass dann alle paar Jahre die Ausgangslage wieder geändert wird. Unsichere Rahmenbedingungen, das wissen Sie, sind Gift für den Zubau von Produktionsanlagen. Ich bin deshalb froh, dass Sie die Vorlage jetzt nicht auch noch weiter aufgesplittet haben, weil eine solche Aufsplittung auch immer noch mehr Komplexität schafft.
Mit dem Gesetz, das Sie heute beraten, zeigen Sie jetzt auf, wie die Stromversorgung in unserem Land für die kommenden knapp fünfzehn Jahre gesichert wird. Sie zeigen aber auch auf, wie die Reise danach, bis 2050, weitergeht. Sie setzen mit diesem Gesetz die Ziele für 2035 und 2050, und Sie ergreifen die konkreten Massnahmen für die Zeit bis 2035.
Dieses Gesetz ist ja nicht einfach eine Reaktion auf den Ukraine-Krieg, sondern es ist letztlich die Umsetzung der Energiestrategie, über die die Bevölkerung 2017 abgestimmt hat. Es ist aber wie immer: Mit einer Strategie hat man noch kein Windrad gebaut und auch noch keine Staumauer erhöht. Eine Strategie muss man, um es Berndeutsch zu sagen, "z'Bode brenge". Das machen Sie jetzt - halt mit den Korrekturen, die nötig waren, ich habe sie eingangs erwähnt -, und das hat der Bundesrat mit dieser Vorlage auch gemacht. Im Zentrum steht die sichere Stromversorgung unseres Landes in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Ich denke, der Ukraine-Krieg hat einfach unsere Sicht dafür, was Versorgungssicherheit wirklich bedeutet, noch etwas geschärft. Der Wille, die Stromproduktion in unserem Land voranzubringen, und zwar rascher als bisher, ist gestiegen.
Etwas, was uns in den letzten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich auch blockiert hat, war, dass jede und jeder immer dafür war, aber immer gerade für das andere. Die eine war für Sonne, aber nicht für Wind, der andere für Geothermie, aber nicht für Wasser. Das muss jetzt einfach aufhören. Das muss aufhören!
Ich bin auch überzeugt, dass das Bewusstsein dafür, dass wir beim Abwägen zwischen dem Nutzen, also dem Ausbau der Produktion, und dem Schutz von Natur und Landschaft eine gewisse Flexibilität zulassen sollten, stärker geworden ist. In diesem Sinn geht die Vorlage, die Sie heute beraten, in eine gute Richtung. Aber sie ist noch nicht so weit. Ihr fehlt das Gleichgewicht, und zwar politisch und inhaltlich. Inhaltlich[NB]schwächen[NB]einzelne Anträge der Kommissionsmehrheit den Naturschutz zu stark, und politisch ist diese Vorlage[NB]in[NB]einer Volksabstimmung so nicht oder kaum mehrheitsfähig.
Schliesslich enthält die Vorlage eine ganze Reihe von zusätzlichen wichtigen Bereichen, über die jetzt wenig gesprochen wurde, weil sie eher etwas technisch daherkommen. [PAGE 860] Aber letztlich sind sie für die sichere Stromversorgung ebenfalls zentral. Ich denke an die Massnahmen zur Stärkung der Netzstabilität, an die Digitalisierungsmassnahmen und an die Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage. Ich bin froh, wenn wir darüber sprechen, weil wir uns von einer statischen Zubaulösungs-Sicht etwas entfernen müssen. Denken Sie an die Rolle des Netzes, der Digitalisierung, der Batterien oder an bidirektionale Fahrzeuge: Wir sind heute einfach an einem anderen Ort. Deshalb bedeuten Stromversorgung und Versorgungssicherheit nicht einfach mehr und mehr und mehr; sie bedeuten vielmehr, die Möglichkeiten, die heute technisch und mit der Digitalisierung vorhanden sind, jetzt wirklich zu beanspruchen. Das ist sinnvoll, ich komme darauf zurück.
Zur Datenlage: Man merkt, wie wichtig sie ist, wenn alle staunen, weshalb wir betreffend Stromverbrauch so wenig Informationen haben. Auch das können Sie jetzt mit der Vorlage entscheidend verbessern. Ich bin deshalb froh, dass[NB]Ihre[NB]Kommission sich für den nationalen Daten-Hub ausgesprochen und viele Anliegen des Bundesrates aufgenommen hat.
Ich komme zu einem letzten Punkt: Sicherheit ist nicht gratis, auch eine sichere Stromversorgung ist nicht gratis. Und eine Strommangellage ist wahnsinnig teuer. Diese Überlegungen sind in unserem Land bisher zu kurz gekommen. Stromunternehmen haben dort investiert, wo es rentabel war. Versorgungssicherheit war dabei kein ausschlaggebendes Kriterium. Wenn es günstiger war, dann investierte man halt lieber im Ausland, obwohl das keine zusätzlichen Sicherheiten gebracht hat.
Einige von Ihnen haben es gesagt: In den letzten vierzig Jahren hat man in diesem Land ausser bei Pumpspeicherkraftwerken keine grossen Investitionen mehr gemacht. Da werden in Zukunft, ich hoffe in naher Zukunft, nicht nur die Eigner der Stromunternehmen, die ja weitgehend in der Hand von Kantonen, Städten und Gemeinden sind, umdenken müssen. Da können und müssen auch wir, die Bundesgesetzgeber, die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die sichere Versorgung mit Strom ins Zentrum rückt, und dann aber dazu stehen, dass das etwas kostet.
Die Alternative, nämlich nicht oder nicht genügend im Inland zu investieren, ist ja denkbar unattraktiv. Wenn man nur schon einen Teil der 8 Milliarden Franken, die wir jedes Jahr für Öl und Gas ins Ausland schicken, in unserem Land investiert und damit auch die Versorgungssicherheit verbessert, dann hat man viel gewonnen.
Ihre Kommission hat viele gute Ideen für die Förderungen gehabt. Der Zweitrat wird sich aber noch einmal damit auseinandersetzen müssen, wie genau das finanziert werden soll. Der Bundesrat hatte Ihnen einen Winterzuschlag beantragt. Im Moment will Ihre Kommission diesen Winterzuschlag nicht. Ich denke aber, Sie werden mittel- und längerfristig sagen müssen, wie Sie die Finanzierung all dieser Massnahmen sicherstellen wollen.
Zu Herrn Ständerat Hegglin kann ich aber schon so viel sagen: In diesem Gesetz gibt es keine zusätzlichen Ausgaben für die Bundeskasse. Die Finanzierung dieser Massnahmen läuft über den Netzzuschlag. Das Einzige, was Ihre Kommission entschieden hat, ist, dass sich der Netzzuschlagsfonds vorübergehend verschulden kann. Es könnte sein, dass der Bundeshaushalt dafür vorübergehend etwas geradestehen müsste. Doch diese Zusatzmassnahmen, diese Fördermassnahmen, diese Unterstützung werden über den Netzzuschlag und damit letztlich durch die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert. Ob aber der heutige Netzzuschlag von 2,3 Rappen genügt und auch in Zukunft genügen wird, wird der Zweitrat noch einmal anschauen müssen. Im Moment sieht es gerade gut aus.
Ich danke Ihrer Kommission sehr herzlich für die umfassende Arbeit. Ich danke Ihnen auch für die sehr substanzielle und differenzierte Eintretensdebatte von heute Morgen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.