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Imboden Natalie · Nationalrat · 2022-09-22

Imboden Natalie · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Es geht, wie der Titel sagt, um die Reform der Visa-Informationssysteme, welche, wie bekannt ist und auch bereits ausgeführt wurde, im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes verpflichtend zu übernehmen ist. Neu werden auch Visa und Aufenthaltstitel für einen längeren Aufenthalt ins System C-VIS übernommen. Es handelt sich einerseits um technische und technologische Anpassungen, andererseits aber auch um Anpassungen bei den Altersgrenzen. So werden Kindern neu bereits ab sechs Jahren Fingerabdrücke genommen, hingegen werden Personen über 75 Jahre nicht mehr mit der Abnahme von Fingerabdrücken behelligt. Die Anpassungen kosten einmalig 18 Millionen Franken für das Projekt, hinzu kommen Eigenleistungen des SEM in der Höhe von knapp 6 Millionen Franken, und es werden intern acht neue Vollzeitstellen für die Abwicklung der Anpassung geschaffen.

Dass es sich hier durchaus um heikle Fragen in den Bereichen Grundrechtsschutz und Datenschutz handelt, zeigt die Diskussion um den Minderheitsantrag bei Artikel 109equater des ergänzten Ausländer- und Integrationsgesetzes. Dort geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen gespeicherte Daten an Dritte - das können Drittstaaten, internationale Organisationen, private Stellen oder Privatpersonen sein - weitergegeben werden oder eben nicht. Eine Weitergabe an Nicht-Schengen-Staaten ist möglich, beispielsweise bei Rückkehrenden aus dem Asylverfahren oder auch im Zusammenhang mit dem Schutz vor Terrorismus.

Bereits vorhin wurde vom Sprecher der Minderheit ausgeführt, welche Probleme entstehen können, wenn Daten an Staaten weitergegeben werden, die andere menschenrechtliche Standards als die Schweiz haben. Ja, der Zeitpunkt kann keine Ausrede sein. Genau dann, wenn es heikel ist, ist es eben heikel, Daten ohne Schutzbestimmungen weiterzugeben. Darum unterstützt die grüne Fraktion den Minderheitsantrag, der verlangt, dass genau in solch heiklen Situationen nochmals eine Überprüfung stattfinden soll. Durch diese Überprüfung soll ausgeschlossen werden, dass den betroffenen Personen durch eine Weitergabe von Daten Schaden entsteht. Es kann hier für die Betroffenen nämlich tatsächlich um Leib und Leben gehen.

Die grüne Fraktion stellt die Anpassungspflicht im Grundsatz des Schengen-Abkommens nicht infrage, respektive sie respektiert hier den Mechanismus. Wir werden aber den Minderheitsantrag unterstützen und mit einer Enthaltung in der Gesamtabstimmung darauf hinweisen, dass genau diese grundrechtlichen Fragen mehr Gewicht erhalten müssen. Wenn es, wie der Berichterstatter aus der Kommission angedeutet hat, allenfalls in der Kommission des Zweitrates zu einer nochmaligen kritischen Lektüre und vielleicht auch zu Verbesserungsvorschlägen kommt, stellen wir uns dem nicht in den Weg, sondern hier ist, im Gegenteil, ein zweiter Blick notwendig.