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Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-09-22

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Die Entscheide des Bundesgerichtes gelten als sogenannte Präjudizien. Das bedeutet, dass sie den unteren Gerichten und den rechtsanwendenden Behörden als Wegweiser dienen, wenn es darum geht, zu entscheiden, wie ein Gesetz oder eine Verordnung genau anzuwenden ist. Damit ist auch klar gesagt, dass die Entscheide des Bundesgerichtes von möglichst hoher Qualität sein müssen und in nützlicher Frist erfolgen sollen.

Die Qualifikation der Richterinnen und Richter können wir im Parlament durch die Wahl möglichst kompetenter Richterinnen und Richter beeinflussen. Die Bewältigung der Quantität an Rechtsfällen hängt jedoch nicht nur von der Einsatzfreude der Richterinnen und Richter und der Organisation des Gerichtes ab, sondern auch von ihrer Zahl. Genau dies ist der Kern der vorliegenden parlamentarischen Initiative.

Das Bundesgericht ist seit längerer Zeit chronisch überlastet; wir haben es vorhin von meinem Vorredner Christian Lüscher, dem Kommissionssprecher, gehört. Die Gründe dafür liegen in ständig steigenden Fallzahlen, aber auch darin, dass Reformen nicht zustande kamen. So wurde beispielsweise die Revision des Bundesgerichtsgesetzes von uns abgelehnt.

In der Folge richtete die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes am 21. Dezember 2021 ein Schreiben an Ihre Kommission für Rechtsfragen, mit Kopie an die Geschäftsprüfungskommissionen, in dem sie zur Bewältigung der kontinuierlich steigenden Zahl an Gerichtsgeschäften darum ersuchte, die Zahl der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesgericht von 38 auf 40 zu erhöhen.

An ihrer Sitzung vom 8. April 2022 nahm Ihre Kommission für Rechtsfragen von den Schreiben der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes und der GPK Kenntnis und beschloss mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine parlamentarische Initiative im Sinne des Antrages des Bundesgerichtes einzureichen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates folgte dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission am 26. April 2022 einstimmig.

Der Bundesrat, der von der Kommission um seine Meinung gebeten wurde, befürwortet die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Bundesgericht von 38 auf 40. Dies hat er in seiner Stellungnahme vom 24. August 2022 zum Vorschlag der RK-N festgehalten. Die Erhöhung der Bundesrichterstellen sei eine wichtige Massnahme gegen die steigende Arbeitsbelastung des Bundesgerichtes. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Arbeitslast des Bundesgerichtes weiter steigen wird, und prüft deshalb eine weitere Entlastung.

An ihrer Sitzung vom 23. Juni 2022 befasste sich Ihre RK mit einem Vorprojekt betreffend die Umsetzung der parlamentarischen Initiative sowie mit dem Entwurf eines Berichtes. Dabei ging es darum, der Erhöhung der Richterstellen definitiv zuzustimmen und den Bericht zu würdigen. Es entstand aber auch eine Diskussion zur Frage, ob eine Abschaffung der nebenamtlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter erfolgen sollte. Stimmen aus verschiedenen politischen Lagern verwiesen auf grosse Probleme mit den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern; solche Probleme gebe es auch auf kantonaler Ebene.

Es wurde deshalb ein Antrag auf Abschaffung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter gestellt. Herr Addor wird den entsprechenden Minderheitsantrag begründen. Ein anderer Antrag verlangte, zuerst eine Evaluation des ganzen Systems vorzunehmen. Eine Mehrheit Ihrer Kommission befürwortete diesen Evaluationsantrag. Dem Entwurf zur Änderung der Verordnung, mit dem die Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht von 38 auf 40 erhöht wird, stimmte die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen zu.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Mehrheit Ihrer RK, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.