Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-05
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Die Anträge Fehr Hans-Jürg lagen der Kommission nicht vor; ich kann deshalb nicht im Namen der Kommission etwas dazu sagen. Ich meine aber, sie verlangen nichts Unmögliches. Sie gehen zwar sehr weit und sind unüblich, sind aber nicht matchentscheidend. Das Problem, dass auch die Nachbarländer einbezogen werden sollen, ist auch ein Problem der Reziprozität. Es macht mir etwas Sorgen, dass dann nur wir Schweizer die Nachbarländer konsultieren müssen, aber wenn es umgekehrt einen ähnlichen Fall gäbe, wäre das dann nicht gesetzlich festgelegt. Vielleicht würde das freiwillig getan, aber eine Garantie hierfür würde nicht bestehen.
Persönlich würde ich mich nicht gegen den Antrag Fehr Hans-Jürg wehren. Ich wehre mich aber gegen die Behauptung, mit der Lösung des Ständerates werde Demokratie abgebaut. Das Gegenteil ist der Fall: Der Ständerat hat das fakultative Referendum auf Entsorgungsanlagen ausgedehnt, will also dem Volk ein Recht einräumen, das der Bundesrat nicht vorgesehen hatte. Von Demokratieabbau kann in diesem Sinn keine Rede sein.
Zum Verfahren: Wenn Sie über Artikel 43 entscheiden, entscheiden Sie gleichzeitig auch über Artikel 48 Absätze 3 und 4 sowie über die Artikel 60 bis 62; sie gehören zusammen. Die Anträge Fehr Hans-Jürg werden wie folgt behandelt: Wir stimmen zuerst über Mehrheit oder Minderheit ab, und je nachdem, welche Variante obsiegt, wird noch als Zusatzantrag über den einen oder den anderen Antrag Fehr abgestimmt.