Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-09-22
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22
Wortprotokoll
Um was geht es hier eigentlich? Es geht um den Vorstoss Regazzi, der möchte, dass Terroristen, die bereits verurteilt sind - also nicht Leute, die noch gefährlich werden könnten -, ausgeschafft werden. Wir haben entschieden, dass das eine vernünftige Forderung ist, und darum haben wir ihr, ebenso wie der Ständerat, zugestimmt. Heute geht es nun darum, dass uns der Bundesrat in einem Bericht erklärt, dass das leider nicht möglich sei.
Die Frage ist nun: Schreiben wir diesen Vorstoss ab und sagen damit, sei's drum, dann ist es halt nicht möglich, die Sache ist erledigt? Oder schreiben wir den Vorstoss nicht ab?
Wenn wir den Vorstoss nicht abschreiben, heisst das überhaupt nicht, wie es die Kommissionsberichterstatterin gesagt hat, dass wir uns in irgendeiner Weise menschenrechtliche Verfehlungen zuschulden lassen kommen würden. Es heisst lediglich, dass wir nicht damit zufrieden sind, dass der Bundesrat uns sagt, das gehe nicht. Stattdessen fordern wir den Bundesrat auf, noch einmal über die Bücher zu gehen, weil wir der Auffassung sind, es könne nicht angehen, dass Leute, die verurteilt worden sind, weil sie Menschen an Leib und Leben gefährdet oder sogar umgebracht haben, hier in der Schweiz bleiben. Genau das ist auch völkerrechtlich vorgesehen, nämlich in Artikel 33 Absatz 2 der Flüchtlingskonvention.
Das Non-Refoulement-Gebot, das erwähnt wurde, gilt selbstverständlich. Es ist auch Teil der Bundesverfassung. Aber in unserem Asylgesetz gibt es einen Passus, der besagt: "Eine Person kann sich nicht auf das Rückschiebungsverbot berufen, wenn erhebliche Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährdet, oder wenn sie als gemeingefährlich einzustufen ist, weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist." Genau darum geht es in diesem Vorstoss Regazzi, dem wir, wie erwähnt worden ist, zugestimmt haben. Artikel 5 Absatz 2 des Asylgesetzes beruht auf Artikel 33 Absatz 2 der Flüchtlingskonvention, und dort heisst es: "Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss, oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist."
Am Schluss ist es eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Wir können doch nicht mit unserer Rechtsordnung Leute schützen, die diese Rechtsordnung missbrauchen, um sie zu zerstören. Um das geht es. Genau darum ist eben auch in der Flüchtlingskonvention dieser Passus enthalten, weil es als Behörde unsere oberste Aufgabe ist, sicherzustellen, dass man sich in unserem Land sicher fühlen und sicher bewegen kann. Darum geht es, und darum ist es eben richtig, wenn man sagt, Leute, die diese Sicherheit so ernsthaft gefährden, dass sie wirklich eine Gefahr sind, dürfen eben ausgeschafft werden, selbst wenn sie in ihrem Land dann selber gefährdet sind. Aber das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit unserer Bevölkerung hier ist eben das gewichtigere Argument als die Sicherheit einer einzelnen Person, die ja die Sicherheit anderer gefährden will.
Noch einmal: Wenn Sie der Abschreibung hier nicht zustimmen, dann bringen Sie damit lediglich zum Ausdruck, dass wir mit diesem Bericht des Bundesrates, welcher sagt: "Leider ist es nicht möglich, Ihre Forderung umzusetzen", nicht zufrieden sind. Ich meine, wir können nicht zufrieden sein mit diesem Bericht, weil - Sie müssen ihn einmal lesen - auch die Begründung widersprüchlich ist. Mir wurde jahrelang erklärt, dass Völkerrecht eben über der Bundesverfassung stehe, und jetzt lese ich plötzlich, dass das Non-Refoulement-Prinzip in Artikel 25 der Bundesverfassung dann absolut gelte und über der Flüchtlingskonvention stehe. Da müssen Sie sich jetzt schon einmal überlegen, welche Hierarchie gilt.
Schauen Sie das darum genau an. Dieser Vorstoss war richtig. Darum haben wir ihm auch mehrheitlich zugestimmt. Jetzt geht es einfach darum, dass der Bundesrat noch einmal über die Bücher geht. Es gibt Möglichkeiten, wie man dieses Anliegen umsetzen kann. Wir meinen, diese Arbeit lohnt sich. Ich bin zuversichtlich, dass die Frau Bundesrätin dieses Anliegen auch teilt und ihren Leuten nochmals die entsprechenden Aufträge erteilen wird, damit es dann das nächste Mal einen besseren Bericht gibt.