Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-22
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Die Herren Engler und Noser haben bereits das Wichtigste ausgeführt. Ich möchte hier nur noch einige Zahlen erwähnen. Ich glaube, wir müssen uns wirklich die Frage stellen, ob wir uns nur mit dem Ausbau befassen können oder ob wir uns auch mit der Frage befassen müssen, was wir mit der bestehenden Grosswasserkraft machen.
Zwischen 2030 und 2050 werden zwanzig Grosswasserkraftwerke ihre Konzessionen erneuern müssen, erneuern wollen. Wenn sie das machen, haben sie gemäss geltender Rechtsordnung die geltenden Umweltvorschriften, das heisst auch die Restwasservorschriften, zu berücksichtigen; das ist geltendes Recht. Wir haben von der Verwaltung aufgezeigt erhalten, dass die Produktionseinbussen, die wir damit in Kauf nehmen, zwischen 1,9 Terawattstunden, das ist eine Zahl des Bundesamtes für Energie, und 3,6 Terawattstunden, diese Zahl findet sich in einer Studie der ETH, liegen. Und das ist nur die Folge der Erfüllung der Restwasserbestimmungen. Es kommen dann noch weitere Produktionsverluste bei der Kleinwasserkraft hinzu, es kommen Verluste aufgrund der Sanierung der Wasserkraft in den Bereichen Fischgängigkeit, Geschiebe, Schwall und Sunk hinzu. Wir haben bereits das Kernkraftwerk Mühleberg nicht mehr am Netz. Wenn wir eine Produktionseinbusse von 1,9 bis 3,6 Terawattstunden in Kauf nehmen, könnten wir ebenso gut das Werk Grande Dixence abschalten und noch ein paar Grosswasserkraftwerke dazu.
Das können wir uns mit den Zielen, die wir uns gesetzt haben, nicht leisten. Das können wir dann tun, wenn wir die Ziele bei den erneuerbaren Energien, die wir in Artikel 2 festgelegt haben, erreicht haben. Wenn wir diese erreicht haben, dann können wir das geltende Recht auch vollziehen. Das möchte der Antrag der Mehrheit mit Artikel 2a Absatz 2 erreichen: dass eben der Vollzug dieser Vorschriften bei der Rekonzessionierung sistiert wird - er soll nicht aufgehoben werden, er soll sistiert werden.
Ich persönlich bin gewillt, diese Einschränkung des Umweltrechtes in Kauf zu nehmen, weil ich gleicher Meinung bin wie Kollege Noser: Es ist viel intelligenter, bei Talschaften, die bereits beeinträchtigt sind, bestehende Umwelteinschränkungen in Kauf zu nehmen, statt neue Talschaften zu fluten. Darauf können wir verzichten, wenn uns der Ausbau bei den erneuerbaren Energien gelingt und wenn wir hier die Bestandessicherung gewährleisten.
Zu guter Letzt: Ich habe mir vor Augen geführt, welche Gewässerstrecken betroffen wären. Ich gehe davon aus, dass dies zum grossen Teil Gewässerstrecken bei Grosswasserkraftwerken im alpinen Gebiet sind, wo es wegen der natürlichen und geologischen Voraussetzungen ursprünglich gar keine Fischpopulation gab. Dort hat man zum Teil Fische ausgesetzt, damit dort Fische leben und gefischt werden können. In diesem Sinne, glaube ich, tun wir gut daran, uns hier ernsthaft mit der Bestandessicherung zu befassen. Diese blenden sowohl die Minderheit als auch die Vorlage des Bundesrates aus.