Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-22
Wortprotokoll
Das war jetzt, glaube ich, eine sehr starke Vereinfachung in der Zusammenfassung. Ich äussere mich gerne zu diesem Artikel 12, ich habe ja vorhin schon einiges dazu gesagt.
Ich sage zuerst etwas zu Absatz 2. Bei Absatz 2 will Ihre Kommissionsmehrheit das Bauverbot von neuen Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a NHG und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes ersatzlos aufheben - ersatzlos aufheben. Das ist im Wesentlichen das, was mit Absatz 2 entschieden werden soll. Ich habe es vorhin bereits erwähnt und werde das deshalb jetzt nicht mehr im Detail sagen, aber ich denke, die Minderheit Mazzone zeigt Ihnen hier einen Weg, der sinnvoll ist und der echt etwas bringt. Da wird ein grosser Schritt gemacht. Unterschätzen Sie das nicht. Mit Absatz 2bis ist die Minderheit zwar nicht dazu bereit, dass nationale Interessen auf neue Technologien ausgeweitet werden; ich komme nachher noch darauf zurück. Aber sie beantragt die differenzierte Lösung, wonach eben Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, die neu nach dem 1. Januar 2023 in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen werden, von der Ausschlussregelung nach Absatz 2 ausgenommen sind.
Das ist das, was wir jetzt brauchen. Ich glaube, wenn Sie hier gemeinsam entscheiden können, dass man diesen Schritt jetzt macht, kommen wir weiter. Es wird viele einiges kosten, hier diesen Schritt zu machen, und ich bin der Kommissionsminderheit dankbar, dass sie ihn gemacht hat, denn das war keine einfache Aufgabe. Ich sage Ihnen: Der Bundesrat hat Ihnen das auch nicht vorgeschlagen, aber er unterstützt es jetzt.
Ich denke, Sie wählen jetzt zwischen einer ersatzlosen Aufhebung der speziellen Regelung für die Biotope von nationaler Bedeutung und der Möglichkeit, eben Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, und zwar auch wenn sie im Aueninventar aufgenommen sind, von dieser Ausschlussregelung auszunehmen. Sie entscheiden hier also versus eine absolute, ersatzlose Aufhebung in einem äusserst sensiblen Bereich, nämlich bei den Biotopen von nationaler Bedeutung. Es wurde heute auch bereits erwähnt: Dieses Bauverbot war ein historischer Kompromiss, den man eingegangen ist und [PAGE 882] der jetzt aufgeweicht, aber nicht ersatzlos gestrichen werden soll.
Bei Artikel 12 Absatz 2 hat es noch einen anderen Unterschied zwischen Mehrheits- und Minderheitsantrag. Ich denke, der Zweitrat müsste darüber nochmals diskutieren. Ihre Kommissionsmehrheit will bei den Anlagen von nationalem Interesse nicht nur Pumpspeicherkraftwerke vorsehen, sondern auch Fotovoltaikanlagen und Windkraftwerke. Das würde ich unterstützen, das macht Sinn. Trotzdem macht es keinen Sinn, Absatz 2 so anzunehmen, weil es hier um etwas ganz anderes geht. Wenn Sie auch Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen in diese Liste der Anlagen von nationalem Interesse aufnehmen, dann vermischen Sie zwei Dinge. Das kann auch mal interessant sein, aber hier wollen Sie ja bei den erneuerbaren Energien zubauen. Ich würde selbst dort sagen, dass das der Zweitrat anschauen könnte.
Aber hier geht es um das ersatzlose Streichen des Vorbehalts zu Biotopen von nationaler Bedeutung; man will, dass die ausgenommen sind. Da gehen Sie einen Schritt zu weit. Nehmen Sie hier die ausgestreckte Hand entgegen, nehmen Sie das an, was Ihnen die Kommissionsminderheit anbietet. Es ist ein grosser Schritt, es ist ein wichtiger Schritt.
Zu Absatz 3: Auch hier bitte ich Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es geht einmal mehr um etwas, was ich schon ausgeführt habe: Selbst wenn das Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung vorgenommen wird, soll das ohne Schutz-, ohne Wiederherstellungs-, ohne Ersatz- und ohne Ausgleichsmassnahmen zulässig sein. Das ist eine reine Provokation! Es ist auch total unnötig. Ich habe Ihnen vorhin das Beispiel von Nant de Drance erzählt. Im Gegenteil: Wenn Sie rasch vorwärtskommen wollen, wenn Sie wollen, dass man hier gemeinsame Interessen definiert, dann lassen Sie um Gottes willen diese möglichen Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen drin. Die sind eine Chance und keine Erschwernis. Wenn man das endlich mal begreifen würde! So kommt man in Zukunft in diesem Land vorwärts.
Noch etwas zu Absatz 3 letzter Satz: "Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor." Ihre Kommission hat diesem Satz einstimmig zugestimmt. Es ist ein bisschen schade, dass die Kommissionsminderheit das nicht aufgenommen hat - ja, das ist eigentlich wirklich sehr schade. Aber ich möchte es hier drin sagen: Wir unterstützen das. Ich denke, das müsste zuhanden der Materialien festgehalten werden, wenn Sie jetzt den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 ablehnen, was ich Ihnen empfehle. Wenn dieser letzte Satz in der Fassung der Mehrheit, wonach das nationale Interesse den Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vorgeht, einstimmig in Ihrer Kommission so angenommen wurde, dann können Sie hier noch einmal einen wesentlichen Schritt machen. Ich glaube, auch das ist ein Beweis, dass man hier bereit ist, jetzt wirklich diesen Schritt aufeinander zuzugehen. Aber was in Absatz 3 insgesamt als Hauptinhalt steht, das bitte ich Sie abzulehnen.
Den Minderheitsantrag Rieder zu Absatz 3bis bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. Wenn Sie für den Winterzubau einen Vorrang ins Gesetz aufnehmen wollen, dann regeln Sie das in Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe c des Stromversorgungsgesetzes. Dort haben Sie einen Minderheitsantrag Stark; das ist die Regelung, die differenzierter ist. Hier würde ein öffentliches Interesse absolut und undifferenziert über alle anderen öffentlichen Interessen gestellt. Ich glaube, das ist einfach nicht der Weg, den man jetzt einschlagen sollte.
Noch einmal: Wenn Sie die Ziele haben und dazu stehen und dann aber gleichzeitig sagen, bei den Massnahmen nähmen Sie keine Rücksicht mehr, jetzt müsse einfach durchgedrückt werden, dann erreichen Sie am Schluss nicht mehr. Man kann jetzt schon sagen, die Bevölkerung müsse da jetzt mal abstimmen. Aber das ist doch nicht die Art, wie wir in diesem Land zusammenarbeiten. Sie haben die Möglichkeiten auf dem Tisch.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge Mazzone zu den Absätzen 2, 2bis und 3 zu unterstützen und den Minderheitsantrag Rieder zu Absatz 3bis abzulehnen. Aber ich habe Ihnen gesagt: Der Zweitrat soll und kann hier nachbessern. Im Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 ist der Satz enthalten, der am Schluss wahrscheinlich am meisten bringt - wenn man sich darauf einigen kann. Diesen hätte ich deshalb jetzt gerne separat gehabt, aber das können Sie nicht machen. Deshalb: Streichen Sie diesen Absatz 3 bitte ebenfalls.