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Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-22

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ganz kurz: Ich kann das Votum von Kollege Würth, dass in der Frage der Interessenabwägung weitergemacht werden würde wie bis anhin, so nicht stehenlassen. Nein, es wird nicht weitergehen wie bis anhin. Ich habe das beim Eintretensvotum gesagt: Es ist ganz klar, dass wir materielle Abstriche beim Umweltrecht machen müssen. Es stellt sich die Frage, wie wir es machen, ob wir es generell mit einer Befristung machen oder ob wir es über eine Projektliste machen.

Es ist richtig, Kollege Michel, auch der Minderheitsantrag zu Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes muss noch genauer angeschaut werden, aber er geht in die richtige Richtung. Diese Listen müssen wir ergänzen, über diese Listen müssen wir sprechen. Es ist richtig, dass die darauf genannten Projekte, deren Bedarf von Anfang an ausgewiesen ist, die als standortgebunden gelten, bei denen die nationalen [PAGE 876] Interessen in Bezug auf Energie anderen nationalen Interessen vorgehen, selbstverständlich auch die Verfassung ritzen werden. Wenn Sie die Verfassung ritzen wollen, ist nur die Frage, ob Sie das projektbezogen machen wollen, mit ganz klaren Projekten, oder ob Sie das generell machen wollen.

Wenn Sie jetzt die Interessenabwägung vornehmen - Sie können das ja selber abwägen, aber wir alle gehen in die gleiche Richtung -, stellt sich die Frage: Wollen Sie jetzt schon zwei Schritte vorwärtsgehen, oder wollen Sie von Anfang an dort, wo Sie einfach nicht mehr weiterkommen, auf Konfrontationskurs gehen? Das ist die Frage.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und Artikel 2a EnG zu streichen.