Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit der vollständigen Strommarktöffnung hat der Bundesrat bei der Abnahme- und Vergütungspflicht in Artikel 15 EnG Anpassungen vorgeschlagen. Diese Anpassungen sind notwendig, weil Ihre Kommission bekanntlich auf die vollständige Strommarktöffnung verzichtet hat.
Die Kommissionsmehrheit schlägt jedoch eine Anpassung im Bereich der Vergütungsregelung vor. Die Verteilnetzbetreiber sind weiterhin abnahmepflichtig, betreffend die Vergütungshöhe soll es aber eine Harmonisierung geben. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für erneuerbare Elektrizität legt der Bundesrat als Begrenzung eine Minimal- und eine Maximalvergütung fest. Für die Kommissionsmehrheit soll die Maximalvergütung dem Doppelten der Minimalvergütung entsprechen; damit wird die Einspeisung auch ein wenig attraktiver gemacht. Die Minderheit Stark möchte die Maximalvergütung sehr tief ansetzen, d. h. bei 110 Prozent der Minimalvergütung. Im Minderheitsantrag Stark ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die Maximalvergütung zu tief angesetzt, die Marktpreise könnten nur in einem kleinen Bereich der Minimalvergütung bzw. bis zu 10 Prozent oberhalb zum Tragen kommen.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen.