Schmid Martin · Ständerat · 2022-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Denjenigen unter Ihnen, die sich besonders zum Verfassungsrecht hingezogen fühlen, würde ich dann auch noch empfehlen, den Minderheitsantrag zu Absatz 2 zu lesen. Dort steht am Schluss: "In Biotopen von nationaler Bedeutung [...] und in Wasser- und Zugvogelreservaten [...] sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen." Haben wir vorhin nicht über Interessenabwägungen gesprochen, die gemäss Verfassung möglich sein sollten? In diesem Bereich ist die Interessenabwägung ausgeschlossen, weil vorweg geregelt wird, dass sie gar nicht möglich ist.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die NHG-Vorschriften im formellen Sinn auf Gesetzesstufe geregelt sind und nicht auf Verfassungsstufe; dort sind einzig und allein die Moorlandschaften geregelt. Ich würde dem Zweitrat, sofern die Minderheit obsiegt - was ich nicht hoffe -, raten, auch die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmungen der Minderheit einmal genauer anzuschauen. Denn ob es wirklich verfassungsgemäss ist, Ergebnisse vorwegzunehmen, ist ebenfalls fraglich.
Inhaltlich möchte ich Sie bei diesem Artikel aber doch bitten, der Mehrheit zu folgen. Denn, Kollege Fässler hat darauf hingewiesen, die Minderheit will am geltenden Recht festhalten, auch bei Absatz 3. Ich habe vorhin schon das Projekt der Kraftwerke Zervreila erwähnt. Ich habe dort keine Interessenbindung. Es sind vor allem die Axpo und die SN Energie, die ein Projekt zur Überleitung Lugnez hatten, das 15 Prozent Produktionssteigerung - vor allem zur Produktion von Winterstrom - gebracht hätte. Das Projekt kam vor das Bundesgericht, und das Bundesgericht entschied aufgrund von Auen, also Biotopen, im Unterlauf des Wasserarms, das Projekt sei gemäss der heutigen Gesetzgebung nicht realisierbar.
Sie können heute über die Frage entscheiden: Wollen wir solche Projekte ermöglichen? Bei der Überleitung Lugnez ging es um bestehende Wasserkraftwerke, um 15 Prozent Produktionserweiterung, Speicherung von Wasser zur Produktion von Winterstrom. Das Projekt wäre schnell realisierbar gewesen, die Gemeinden hatten zugestimmt, nur das Bundesgericht hat Nein gesagt. Wollen wir solche Projekte jetzt, oder wollen wir die Blockade aufrechterhalten? Wer bewegt sich? Ich bin bei denen, die sich bewegen möchten, die die erneuerbaren Energien ausbauen möchten. Mich stört es extrem, dass wir in einem Notmodus Ölkraftwerke in Betrieb nehmen, aber nicht bereit sind, hier einen minimalen Weg zu gehen.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Blockade zu lösen. Wenn Sie diese lösen, wäre mindestens in diesen Projekten des Ausbaus bestehender Werke eine Interessenabwägung möglich. Wenn Sie einfach ins Gesetz schreiben, dass diese ausgeschlossen ist, auch allein aufgrund gesetzlicher Regelung beim BLN, ist das nicht mehr möglich.
Ich teile die Auffassung gewisser Vorredner: Wir müssen einmal in diesem Rat über die demokratische Festlegung von BLN-Perimetern diskutieren. Die wurden auf Verwaltungsstufe, auf Bundesratsstufe festgelegt. Ich glaube, wir kommen nicht darum herum, in diesem Rat politisch zu diskutieren, ob es Kantone geben soll, die dann fast flächendeckend über BLN-Gebiete verfügen, oder wie das geregelt sein soll. Das war bisher ein Verwaltungsakt. Ich nehme mir vor, mich dieses Themas anzunehmen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.