Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-22
Wortprotokoll
Sie diskutieren nicht zum ersten Mal über die Verschuldungsmöglichkeit des Netzzuschlagsfonds. Ich habe jetzt gerade kurz nachgeschaut: Vor ziemlich genau drei Jahren, am 10. September 2019, haben Sie eine Motion Müller Damian angenommen, die Motion 19.3742, "Finanzielle Überbrückung für den Abbau der Wartelisten bei erneuerbaren Energien". Diese wollte die Möglichkeit einer Verschuldung des Netzzuschlagsfonds, unter bestimmten Bedingungen, schaffen. Und am 10. Februar 2020 - das habe ich auch noch nachgeschaut - hat eine deutliche Mehrheit der UREK-N diese Motion ebenfalls zur Annahme empfohlen. Das weitere Geschehen mit dieser Motion konnte ich dann leider nicht mehr nachvollziehen. Aber Sie haben der Motion damals jedenfalls schon zugestimmt.
Warum haben Sie damals zugestimmt? Damals gab es andere Diskussionen, die sich im Wesentlichen um die Wartelisten drehten. Die vielen Gesuche haben einen Stau und damit wirklich viel Ärger verursacht. Denn es gab Leute, die eigentlich investieren wollten, dies aber nicht konnten, weil der Netzzuschlagsfonds sich nicht verschulden durfte, und darum gab es diese Wartelisten, die in der Zwischenzeit abgebaut wurden.
Das ist gut, aber jetzt haben Sie mit dieser Vorlage neue Fördertatbestände, die vorgesehen sind. Diese werden zu höheren Ausgaben führen. Gleichzeitig, und das ist wichtig, gibt es mit dem Instrument der gleitenden Marktprämie zwar zu Beginn eine Glättung, denn es fällt nicht der gesamte Investitionskostenbeitrag auf einen Schlag an. Aber es gibt entsprechend natürlich auch die Unsicherheiten; ich habe das vorhin ausgeführt und muss es nicht noch einmal sagen. Wenn die Marktpreise tief sind, dann könnte das auch einfach einmal sehr, sehr teuer werden. Gerade deshalb könnte es sein, dass dieser Fonds ohne die Verschuldungsmöglichkeit kurzzeitig ins Minus gerät, und dann müssten die Förderungen in den einzelnen Bereichen einfach gestoppt werden. [PAGE 898]
Ich denke, für die Investitionssicherheit, auch für die Planung und für die Investitionsfreudigkeit ist dieses Stop-and-go genau das Schlechteste, was Sie tun können. Von daher habe ich zwar Verständnis, Herr Ständerat Hegglin; Sie sorgen sich jetzt auch ein bisschen, ob das Ganze zusammengehalten werden kann. Aber ich denke, mit den Sicherungen, die Ihre Kommission vorgesehen hat, kann sich dieser Netzzuschlagsfonds auch nicht einfach unbegrenzt verschulden.
Sie haben gewünscht, Herr Ständerat Hegglin, dass der Zweitrat dann noch sagt, wie viel das kostet. Das wird einfach schwierig sein. Erstens haben Sie ein Wahlrecht. Man kann jetzt Investitionskostenbeiträge oder die gleitende Marktprämie wählen. Wie viele sich für das eine oder für das andere entscheiden, wissen wir heute nicht. Zweitens: Mit der gleitenden Marktprämie haben Sie halt die Preisentwicklung. Ich würde heute die Hand nicht ins Feuer legen bezüglich der Entwicklung der Preise in den nächsten zwei, drei, fünf Jahren, wirklich nicht.
Von daher gibt es diese Unsicherheit. Aber ich denke, dass die Verschuldung hier wirklich limitiert ist. Ich habe auch nie vonseiten des Finanzdepartementes gehört, dass sie nicht verfassungskonform sei.
Ich kann mir vorstellen, dass der Zweitrat bzw. seine Kommission das nochmals anschaut. Aber Sie haben, wie gesagt, diesen Entscheid vor drei Jahren schon einmal gefällt. Ich habe keinen Anlass, anzunehmen, dass Sie diesen heute nicht auch nochmals so fällen.