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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2022-09-22

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22

Wortprotokoll

Wie es der Berichterstatter richtig gesagt hat, bezieht sich mein Antrag auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 27c. Der Antrag sieht in Artikel 24 Absatz 1 vor, dass in der Formulierung "Für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien" gemäss dem Entwurf des Bundesrates der Passus "aus erneuerbaren Energien" gestrichen wird. Das steht im Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 27c mit dem Titel "Investitionsbeiträge für andere Stromerzeugungsanlagen". Dieser Artikel 27c sieht vor, dass für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke - bestehender! - ein Investitionsbeitrag in Anspruch genommen werden kann, wobei dieser höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten beträgt.

Was ist nun der Grund für meine Anträge? Gerade der Konflikt in der Ukraine hat erneut aufgezeigt, dass wir zu einer ausreichenden inländischen Stromproduktion Sorge tragen müssen. Wir können es uns nicht leisten, bestehende Kernkraftwerke abzuschalten, denn ausreichende inländische Alternativen zur Stromproduktion sind, wenn wir ehrlich sind, auf längere Zeit schlicht und einfach nicht da. Das werden jetzt zwar nicht alle gerne hören, aber Wunschdenken bringt uns nicht weiter. Die Energieprobleme werden nach diesem Winter nicht einfach gelöst sein. Im Gegenteil: Mir bereitet vor allem das grösste Sorgen, was uns ab 2035 droht. Das wurde auch in den aktualisierten Energieperspektiven 2050 plus aufgezeigt. Ab 2035 würde ein grösserer Importbedarf resultieren, wenn die Kernkraftwerke nach einer Gesamtlaufzeit von fünfzig Jahren vom Netz gehen würden. Um diese Situation zu entspannen, sind längere Laufzeiten für Kernkraftwerke unabdingbar. Ich gehe davon aus, dass wir Laufzeiten von mindestens sechzig Jahren ausreizen müssten.

Für mich steht dabei ausser Frage, dass der sichere Betrieb der Kernkraftwerke stets gewährleistet sein muss. Ich befürworte durchaus, dass wir in der Schweiz die höchsten Sicherheitsstandards haben und dass diese auch durchgesetzt werden.

Den Kernkraftwerkbetreibern muss es möglich sein, allfälligen vom Ensi vorgegebenen Auflagen nachzukommen, auch wenn diese mit erheblichen Kosten verbunden sind. Es darf nicht mehr vorkommen, dass ein Kernkraftwerk wie Mühleberg abgeschaltet wird, weil ein Betreiber nicht bereit ist, die hohen Kosten für Investitionen aufzubringen. Ich denke, wir wären heute froh, wenn Mühleberg noch am Netz wäre. Wir wären froh, wenn diese 200 Millionen Franken - diese Aussage der ehemaligen CEO, Frau Thoma, habe ich kürzlich einem Medium entnommen - investiert worden wären für die Notmassnahmen, die der Bundesrat aufgegleist hat. Die Summe ist ja eigentlich ein Pappenstiel. [PAGE 888]

Die Option, auch für bestehende Kernkraftwerke Investitionsbeiträge in Anspruch zu nehmen, sollten wir vorsorglich vorsehen. Nur so können Erneuerungen, die der Sicherheit dienen, sich aber für den Betreiber nicht lohnen, möglich gemacht werden. Selbst wenn es für einen Betreiber günstiger wäre, den Betrieb eines Kernkraftwerkes einzustellen, anstatt die notwendigen Investitionen zu tätigen, ist die Schweiz trotzdem zwingend auf den dort produzierten Strom angewiesen. Es ist daher im ureigenen Interesse der Schweiz, dass die bestehenden Kernkraftwerke so lange wie möglich sicher betrieben werden können. Diese Möglichkeit sollte für den Fall eines Falles geschaffen werden.

Manche von Ihnen werden jetzt vielleicht einwenden, dass die Betreiber der Kernkraftwerke momentan gar nicht planen, einen derartigen Investitionsbeitrag nachzufragen. Mein Anliegen ist, finde ich, trotzdem gerechtfertigt, denn die Situation kann sich sehr schnell ändern. Das hat man gerade bei der Axpo gesehen, welche vor Kurzem bekanntlich um umfangreiche Unterstützung bitten musste - ein Vorgang, den die Verantwortlichen vor Jahresfrist sicherlich noch ausgeschlossen hätten.

Es ist aus meiner Sicht durchaus denkbar, dass die Betreiber der Kernkraftwerke auch in einigen Jahren um solche Investitionsbeiträge ersuchen werden. Um dann nicht auf Notrecht oder hektische Last-Minute-Gesetzgebungstätigkeiten zurückgreifen zu müssen, könnten wir mit meinen Anträgen die gesetzlichen Grundlagen bereits jetzt sauber regeln.

Darum ersuche ich Sie um Unterstützung meiner Minderheitsanträge.

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