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AB 307683

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Der Ständerat hat mit Erlass 4 ein überraschend klares und unmissverständliches Zeichen für eine sehr rasche Umsetzung von Projekten im Solarbereich gesetzt. Dabei geht es zum einen um alpine Grosssolaranlagen, zum andern um Solaranlagen auf neuen Gebäuden. Ihre Kommission teilt grossmehrheitlich das Anliegen, Projekte, die auf erneuerbaren Energien basieren, beschleunigt umzusetzen. Sie teilt auch die Besorgnis und den Unmut darüber, dass die Bewilligungsverfahren für derartige Anlagen sehr viel Zeit, zu viel Zeit in Anspruch nehmen bzw. selbst baureife Projekte unter Umständen auch nach Jahren noch blockiert sind.

So gesehen, hat Ihre Kommission den Ball des Ständerates gerne aufgenommen. Klar war aber auch die Haltung, dass es Anpassungen braucht, und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen bei den alpinen Solaranlagen im Zusammenhang mit Anliegen des Natur- und Umweltschutzes und damit unter anderem auch mit der Verfassungsmässigkeit der Vorlage, zum andern bei der Solarpflicht für Neubauten. Ihre Kommission teilt dabei grossmehrheitlich die Auffassung des Ständerates, dass in der vorliegenden Situation Dringlichkeit herrscht.

Zwar kann durchaus die Auffassung vertreten werden, dass die von Entwurf 4 adressierten Projekte vom in der Beratung stehenden Mantelerlass umfasst sind. Mit einer Inkraftsetzung des Mantelerlasses kann aber auch in einem optimistischen Szenario nicht vor dem 1. Januar 2025 gerechnet werden. Dabei ist Ihrer Kommission bewusst, dass die Projekte, welche der hier vorliegende Entwurf im Visier hat, nicht bereits für diesen Winter ihren Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten können. Wenn wir die bestehenden Blockaden nun aber mit diesem dringlichen Gesetz lösen, so ist davon auszugehen, dass dieser Beitrag im besten Fall für den Winter 2023/24 bereitsteht bzw. zumindest die entsprechenden Verfahren ab sofort und somit vor dem Zeitpunkt, in welchem der Mantelerlass überhaupt erst in Kraft tritt, beschleunigt durchlaufen werden können.

Dass wir mit Versorgungsengpässen rechnen müssen, wird angesichts der aktuellen Verhältnisse niemand ernsthaft bestreiten. Und die aktuelle Krise wird nach Auffassung Ihrer Kommission im Frühling 2023 nicht einfach vorbei sein. Auch die Folgewinter werden hinsichtlich der Versorgungssicherheit eine Herausforderung darstellen, spätestens ab dem Winter 2025. Deshalb ist es so eminent wichtig, dass bei diesen Projekten nun vorwärtsgemacht werden kann, und zwar umgehend und nicht erst in einigen Monaten.

Dasselbe gilt für Solaranlagen auf Neubauten. Das Potenzial bei Neubauten ist gross, und jeder Neubau, der keine erneuerbare Energieversorgung nutzt, ist eine unter Umständen auf Jahre hinaus verpasste Chance, einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit zu leisten.

Sodann hat Ihre Kommission die Solaroffensive des Ständerates mit dem baureifen Wasserkraftprojekt Grimsel ergänzt.

Die Diskussion um die Konsolidierung dieser nötigen Anpassungen stellte angesichts der Dringlichkeit eine Herausforderung dar. Trotzdem ist es Ihrer Kommission dank zusätzlicher ausserordentlicher Sitzungen, welche von informellen Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fraktionen und einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Verwaltung begleitet wurden, gelungen, den Beschluss des Ständerates in kritischen Punkten zu modifizieren und insbesondere hinsichtlich der Frage der Verfassungsmässigkeit auch klar zu verbessern. Der entsprechende Konzeptantrag wurde in Ihrer Kommission schlussendlich mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen sehr deutlich angenommen und stellt somit einen breit abgestützten Kompromiss dar.

Vor diesem Hintergrund besteht denn auch die klare Erwartung der Kommission, dass nach Bereinigung der Minderheitsanträge der Ständerat das nationalrätliche Konzept gutheissen kann und wir das gemeinsame Ziel der Beschleunigung mit einer Annahme der Vorlage in der Schlussabstimmung von dieser Woche in einer wohl beispiellos schnellen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den zwei Kammern erreichen und damit einen wichtigen Pflock für die Versorgungssicherheit einschlagen.

Eine Minderheit Aeschi Thomas bestreitet Nutzen und Dringlichkeit der Vorlage und beantragt Nichteintreten. Namens der überwiegenden Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie um Ablehnung dieses Minderheitsantrages und dementsprechend um Eintreten auf die Vorlage.

Ich komme zu den einzelnen Bestimmungen. Zu Artikel 45a Absatz 1: Im Gegensatz zum Ständerat, welcher bei Neubauten eine uneingeschränkte Solarpflicht vorsah, will die Mehrheit Ihrer Kommission diese auf grössere Gebäude ab 300 Quadratmeter Gebäudegrundfläche beschränken. Verschiedene Minderheiten wollen hier modifizieren. Die Minderheit I (Girod) möchte bei der Fassung des Ständerates bleiben, die Minderheit II (Egger Kurt) möchte die Begrenzung auf 100 Quadratmeter Gebäudegrundfläche reduzieren, und die Minderheit III (Graber) beantragt, die Regelung dahingehend zu ergänzen, dass entsprechende Anlagen wie bei den alpinen Grossanlagen mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr produzieren müssen. Die Minderheit IV (Aeschi Thomas) wiederum will die Solaranlagenpflicht durch steuerliche Anreize ersetzen. All diese Minderheitsanträge würden den gefundenen Kompromiss aber unterlaufen, weshalb ich Sie namens der Kommissionsmehrheit bitte, diese abzulehnen.

Zu Artikel 45b: Es geht um eine Verpflichtung, die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturflächen des Bundes zu nutzen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will dies insofern zeitlich konkretisieren, als diese Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind. Eine Minderheit Graber will zur Version des Ständerates zurück.

Nun komme ich zu Artikel 71a und den Solargrossanlagen in den alpinen Gebieten. Ihre Kommission hat folgende, unserer Ansicht nach sehr wichtigen Anpassungen am Beschluss des Ständerates vorgenommen:

1. Im Rahmen der vorgesehenen Standortgebundenheit der Anlagen besteht bei einer Inanspruchnahme von BLN-Gebieten gemäss Artikel 5 NHG die Pflicht, dies mit grösstmöglicher Schonung zu tun, wobei Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen einzubeziehen sind.

2. Es besteht weiterhin eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

3. Der vom Ständerat vorgenommene Ausschluss der Interessenabwägung, wonach dies nur noch dem Grundsatz nach gilt, wird korrigiert. Damit bleibt eine Einzelfallabwägung möglich, wobei aber das klare Signal des vorrangigen Interesses an einer Realisierung im Sinne der Versorgungssicherheit besteht.

4. Ausgeschlossen gemäss Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung sind schliesslich derartige Anlagen nicht nur in Mooren und Moorlandschaften, sondern auch in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten.

Diese Anpassungen dienen insbesondere auch der Verfassungsmässigkeit der Vorlage.

Weiter hat Ihre Kommission folgende zusätzlichen Anpassungen vorgenommen: Die Anlagen müssen eine jährliche Mindestproduktion von 10 Gigawattstunden erfüllen, wobei die Stromproduktion im Winterhalbjahr mindestens 500 Kilowattstunden pro 1 Kilowatt installierter Leistung betragen muss. Damit wird verhindert - und das ist wichtig -, dass auch Freiflächenanlagen in nichtalpinen Gebieten subsumiert werden [PAGE 1701] können. Eine weitere Ergänzung: Die Anlagenbetreiber müssen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen.

Eine Minderheit Clivaz Christophe will die Standortwahl insofern einschränken, als derartige Anlagen nur in der Nähe von bestehenden Infrastrukturanlagen erstellt werden dürfen. Eine Minderheit Klopfenstein Broggini will den grundsätzlichen Vorrang des Interesses an der Realisierung streichen. Dies betrifft auch den Artikel zur Wasserkraft. Namens der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Sie unterlaufen den Beschleunigungscharakter der Vorlage.

Der Entwurf sieht gemäss Mehrheit weiter vor, dass maximal 60 Prozent der Investitionskosten vergütet werden. Eine Minderheit Aeschi Thomas will den Beitrag mit Blick auf den Staatshaushalt auf maximal 30 Prozent senken. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab, mit Verweis auf die analoge Regelung in der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie".

Eine weitere Minderheit Aeschi Thomas will eine zusätzliche Bestimmung einführen, wonach die ausbezahlten Investitionsbeiträge maximal 500 Millionen Franken pro Jahr bzw. maximal 2 Milliarden Franken bis zum Ausserkrafttreten des Gesetzes betragen. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diese Einschränkungen ab, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund der kurzen Geltungsdauer des Gesetzes und der überhaupt infrage kommenden Projekte davon ausgeht, dass die besagten Schwellenwerte sowieso nicht erreicht werden.

Schliesslich - ich komme langsam zum Schluss - hat Ihre Kommission den Beschluss des Ständerates mit Artikel 71b ergänzt, einer analogen Regelung hinsichtlich Wasserkraft. Dies bedingt im Sinne eines Rückkommens formal die Zustimmung der UREK-S, da diese Bestimmung im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war. Hier wird das baureife Projekt Grimsel explizit erwähnt. Ihre Kommission ist sich dabei bewusst, dass die Nennung eines konkreten Projektes in einem Gesetz wie dem vorliegenden nicht der Norm entspricht und Fragen der Gewaltentrennung aufwirft. Angesichts des Umstandes jedoch, dass bei diesem Projekt die gesamten Verfahrensschritte, welche der Erlass vorsieht, bereits erfolgreich durchlaufen wurden, erscheint dies ausnahmsweise angemessen. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission im Umkehrschluss aber darauf verzichtet, bei den alpinen Solaranlagen bestehende Projekte explizit zu nennen.

Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass Ihre Kommission davon ausgeht, dass die beiden adressierten Projekte Gondosolar und Grengiols die Voraussetzungen der Mehrheitsfassung des vorliegenden Entwurfes erfüllen und die Baubewilligungsgesuche demgemäss ohne Weiterungen nach Inkraftsetzung des Gesetzes gestellt werden können.

Die weiteren Minderheitsanträge, die sich des Entwurfes bezüglich der Dringlichkeit und der Geltungsdauer annehmen, werden von der Mehrheit Ihrer Kommission ebenfalls abgelehnt.

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