Lexipedia

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2003-03-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Gemäss Entwurf des Bundesrates und Entscheid unseres Rates in der ersten Lesung muss für den Verschluss eines Tiefenlagers die Zustimmung des Standortkantons vorliegen. Ebenfalls erforderlich wäre diese kantonale Zustimmung gemäss Artikel 43 bei der Rahmenbewilligung für ein solches Lager und gemäss Artikel 48 für den Bau von Sondierstollen und -schächten. Alles in allem müssten also drei kantonale Bewilligungen vorliegen. Ich spreche deshalb auch gleich zu allen drei Artikeln.

Der Ständerat hat richtigerweise erkannt, dass unter solchen Voraussetzungen die Entsorgungsfrage in der Schweiz nie gelöst werden kann, und er hat diese Bestimmungen gestrichen und in Anhörungsrechte umgewandelt. Ich glaube also nicht, dass die bisherigen Beschlüsse des Nationalrates so klug waren, wie Frau Marty Kälin vorhin gesagt hat, weil wir die Entsorgungsfrage so nicht lösen können. Seit dem endgültigen Nein der Nidwaldner zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf ihrem Kantonsgebiet steht die Schweizer Entsorgungspolitik eigentlich vor einem Scherbenhaufen, denn auch bei Benken verstärkt sich nun der politische Widerstand. Wenn es also nicht gelingt, diese Sankt-Florians-Politik durch Schaffung von entsprechender Bundeskompetenz zu unterbinden, war der Riesenaufwand von Nagra und Ekra wirklich nichts anderes als ein gigantischer Leerlauf.

Zu den beiden Anträgen Fehr Hans-Jürg zu Artikel 43 - sie sind ja noch nicht begründet worden, ich äussere mich aber trotzdem dazu -: Beim einen Antrag, dass das Einverständnis der Nachbarkantone eingeholt werden muss, bin ich der Meinung, dass es der Bewilligungsbehörde überlassen ist, wieweit sie Nachbarkantone in das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren einbeziehen will. Ich glaube, das ist eine Frage der Fairness und der politischen Klugheit, die aber von Fall zu Fall beantwortet werden muss.

Beim Antrag, dass auch Nachbarländer einbezogen werden müssen, bin ich der Meinung, dass wir das hier nicht so lösen oder mehr oder weniger übers Knie brechen können. Diese Anträge wurden in der Kommission nicht diskutiert. Bei den Nachbarländern müsste ja mindestens Gegenrecht gehalten werden, also muss diese Frage international und kann nicht in diesem Gesetz gelöst werden.

Ich bitte Sie also, diese beiden Anträge abzulehnen.

Wenn die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz im nationalen Interesse liegt, dann geht es nicht ohne Abbau der kantonalen Einsprache- und Verhinderungsmöglichkeiten. Wenn Sie also den Mehrheitsanträgen der Kommission nicht zustimmen, so manifestieren Sie, dass ein solches Interesse gar nicht besteht, obschon das Volk der Produktion von schweizerischem Strom aus Kernenergie bisher zugestimmt hat und damit auch die Entsorgungsfrage natürlich in der Schweiz gelöst haben will.

Die Mitwirkung eines möglichen Standortkantons muss selbstverständlich gewährleistet sein. Die Kommissionsanträge sehen das in Form von Anhörungen und der Berücksichtigung von Anliegen des Standortkantons vor, soweit diese das Projekt nicht unverhältnismässig einschränken. Zusätzlich ist die Beschwerdelegitimation für den Standortkanton sogar im Gesetz verankert worden, um diesen Willen zu verstärken.

Ich bitte Sie also im Namen der FDP-Fraktion, bei den erwähnten Artikeln die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.