Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-03-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie sehr, an der bisherigen Fassung des Nationalrates festzuhalten und den Minderheitsantrag Hämmerle abzulehnen. Es gibt zwar nur einen Fonds, aber die Einzahlungen der einzelnen Werke in diesen Fonds sind ausgewiesen: Man weiss, welches Werk wie viel für die Entsorgung bezahlt hat. Wir sind auch von daher nach wie vor der Auffassung, dass hier nun eine Solidarpflicht geschaffen wird, die einer Sippenhaftung gleichkommt. Das bedeutet für mich und meine Fraktion eine unzulässige Ungleichbehandlung der verschiedenen Kernkraftwerkbetreiber, aber auch eine unzulässige Ungleichbehandlung der Kernkraftwerkbetreiber gegenüber Vertretern anderer Wirtschaftszweige. Das verletzt nach unserem Verständnis die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Eigentumsfreiheit, aber auch der Wirtschaftsfreiheit.
Es wurde in der Kommission unter anderem gesagt, die Kernkraftwerkbetreiber seien ja untereinander wirtschaftlich [PAGE 78] vernetzt. Ja, es gibt zum Teil gleichartige Aktionäre, aber die Gesellschaften sind eigenständige Unternehmungen; es gibt unter den Gesellschaften selber keine Vernetzungen. Diese Sippenhaftung ist also für den einzelnen Betreiber ein unzumutbares ausservertragliches Risiko, eine Haftung für ein Verhalten Dritter, auf das der einzelne Betreiber keinen Einfluss nehmen kann. Ähnliches müsste ja dann z. B. auch in der Chemie- oder Pharmabranche eingeführt werden, in jedem Bereich, in dem es ausserordentliche, überdurchschnittliche Risiken gibt oder laut Behauptungen geben soll.
In der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass die Einzahlungen der Kernkraftwerke in den Fonds immer noch als Guthaben in der Bilanz geführt würden. Es wurde ausdrücklich auf das Kernkraftwerk Gösgen hingewiesen, mit dem Vermerk, mit dem Ausweisen dieser Einzahlungen als Guthaben in der Bilanz würde eine Rückzahlung nicht gebrauchter Einzahlungen erwartet. Das ist richtig so. Wir stehen grundsätzlich zum Verursacherprinzip: Jedes Werk steht für das ein, was es verursacht. Dementsprechend ist im Fonds, wie ich einleitend gesagt habe, für jeden Beitragspflichtigen ausgewiesen, wie viel er geleistet hat und wie viel für die Entsorgung seiner Abfälle zur Verfügung steht.
Ich bitte Sie also sehr, diesen klaren Überlegungen zu folgen, bei der bisherigen Fassung des Nationalrates zu bleiben und der Sippenhaftung, wie sie im Antrag der Minderheit Hämmerle gefordert wird, eine Absage zu erteilen.