Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-26

Wortprotokoll

Heute Nachmittag habe ich eigentlich von allen Fraktionen gehört, dass sie mehr Strom wollen. Alle wollen mehr Strom produzieren, mehr Strom speichern. Sie wollen mehr Strom effizient einsetzen. Bei so viel Einigkeit müsste eigentlich schon etwas herauskommen. Ich bin zuversichtlich, dass Sie heute einen entsprechenden Kompromiss verabschieden können.

Übrigens haben Sie bereits letzte Woche, das haben Sie hoffentlich nicht vergessen, eine Vorlage verabschiedet, mit der Sie ebenfalls Strom effizienter einsetzen können. Sie haben eine Vorlage verabschiedet, mit der man vor allem auch Elektrowiderstandsheizungen endlich ersetzt. Elektrowiderstandsheizungen brauchen im Winter 2 Terawattstunden Strom, ausgerechnet dann, wenn wir den Strom ja vor allem brauchen und einen Bedarf danach haben. Von daher, glaube ich, war es wichtig, dass Sie hier diesen Schritt schon gemacht haben.

Mit der Vorlage, die Sie heute beraten, können Sie mehr Strom produzieren, vor allem im Winter mehr Strom speichern und dort mehr Strom produzieren, wo es total unproblematisch ist, niemanden stört und wo es nicht mit dem Landschaftsschutz in Konflikt gerät.

Man kann es schon sagen: In den letzten zwei Wochen ist ein bisschen ein Ruck durchs Parlament gegangen. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Ständerat haben sich zum Ziel gesetzt, jetzt einmal möglichst rasch den Zubau von Winterstrom zu ermöglichen und zusätzlich auch noch die Stromspeichermöglichkeiten zu vergrössern.

Mit diesem dringlichen Bundesgesetz wollen Sie den Zubau der Solarenergie in einem Gleichgewicht voranbringen: auf der einen Seite mit Grossanlagen im Alpenraum, auf der anderen mit Fotovoltaikanlagen auf den Dächern von Neubauten. Solarenergie auf Dächern von Neubauten ist heute eigentlich Standard. Wer heute auf einem Neubau keine Solaranlage einbaut, verpasst eine Chance: Er hat später weniger Wert auf seiner Liegenschaft; er verpasst die Chance, das eigene Elektroauto oder dasjenige des Nachbarn gratis aufladen zu können; er verpasst die Chance, mit den bidirektionalen Fahrzeugen, die bereits heute auf dem Markt sind, Strom zu produzieren und Strom wieder zu beziehen. Im Grunde ist es wirklich eine Win-win-Situation, und trotzdem, das haben wir ja schon gesehen, wird es heute immer noch nicht standardmässig gemacht.

Das wollte der Ständerat korrigieren, indem er sagte, er möchte eine Solardachpflicht bei Neubauten haben. Damit möchte er lediglich den Standard umsetzen, einen Standard, der eigentlich die Norm sein sollte, es aber eben leider nicht ist. Weiter hat der Ständerat entschieden, dass die Kantone die Ausnahmen bestimmen sollen. In der Tat gibt es Situationen, in denen es keinen Sinn macht. So haben Sie z. B. mit Artikel 45a Absatz 2 ebenfalls gesagt, wo die Ausnahmen sind - "technisch nicht möglich", "wirtschaftlich unverhältnismässig" -, wobei die Kantone die Ausnahmen bestimmen sollen.

Ihre Kommission hat diesen Beschluss des Ständerates abgeschwächt, leider muss ich sogar sagen: doppelt abgeschwächt. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dieser Standard solle nur bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern gelten. Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen jemanden kennen, der in einem Haus mit einer Fläche von 300 Quadratmetern wohnt; ich kenne niemanden. Das ist absolut gigantisch. Damit hat man jetzt etwa 70 Prozent der Gebäude schon wieder von dieser Pflicht befreit, das ist schade.

Zusätzlich sind Sie noch den Kantonen entgegengekommen. Diese Bestimmung, dass alle Kantone, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vom Jahr 2014 umgesetzt haben, nicht mehr betroffen sind, hätte eigentlich als Entgegenkommen genügt.

Ihre Kommissionsmehrheit hat sich für diese doppelte Abschwächung entschieden und gleich zwei Kröten auf einmal geschluckt. Sie haben es ja gesagt: Hier müssen alle über den eigenen Schatten springen. In diesem Sinne repräsentiert wahrscheinlich die Fassung der Mehrheit das, was heute mehrheitsfähig ist. Ich hätte mir vorstellen können, dass Sie mit der Minderheit I (Girod) auch gut über die Runden gekommen wären. Sie wären den Kantonen entgegengekommen, hätten aber nicht auch noch diese Ausnahme für Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von unter 300 Quadratmetern vorgesehen.

Zur Fotovoltaik in den Alpen: Die Schweiz hat mit den Alpen einen wichtigen Standortvorteil. Ich glaube, das ist etwas, was wir erst noch richtig realisieren müssen. Wir müssen realisieren, dass die Sonne in grossen Höhen deutlich mehr scheint als im Flachland und dass der Schnee zudem das Sonnenlicht reflektiert. Das Solarprojekt Totalp im Kanton Graubünden hat gezeigt, dass auf 2500 Metern Höhe im Winter drei- bis viermal mehr Strom produziert wird als in einer Anlage in Wädenswil. Das heisst: Nutzen wir die Sonne in unseren Alpen für die Versorgungssicherheit! Damit würde die Schweiz übrigens auch international zum Vorreiter. Fotovoltaikanlagen im Gebirge, und dazu auch noch in Verbindung mit Schnee, das gibt es im Ausland praktisch noch nicht. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass diese Anlagen teurer sind als die im Flachland. Sinnvoll ist deswegen die [PAGE 1712] Einführung eines neuen, spezifischen Fördersystems, das auf den effektiven Kosten beruht.

Ihre Kommission hat sich in der vergangenen Woche auch intensiv mit der Frage befasst, wie dieses dringliche Bundesgesetz verfassungskonform gestaltet werden kann. Mit der vorliegenden Fassung wurden sinnvolle Anpassungen vorgenommen. Auf die Einwände des Bundesamts für Justiz ist Ihre Kommission eingegangen, im Wesentlichen mit diesen drei Punkten:

1. Im neuen Konzept wird klargestellt, dass in den wertvollsten Schutzgebieten, wie zum Beispiel den Biotopen von nationaler Bedeutung, keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Das ist gut so, und das ist richtig so. Denn wenn wir die Alpen für die Fotovoltaik und für die Stromproduktion nutzen, wollen wir das trotzdem auch in einem eingeschränkten Ausmass tun. Ich glaube, das ist für die Akzeptanz dieser zusätzlichen Möglichkeiten etwas ganz Wichtiges.

2. Der Vorrang für die Freiflächenanlagen gilt nicht mehr absolut, sondern nur noch grundsätzlich. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bewilligungsbehörden von einem sehr hohen Interesse am Bau der Freiflächenanlagen ausgehen dürfen. In Einzelfällen, wenn es sehr wichtige Gründe gibt, ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Schutz dennoch vorgeht. Auch das ist eine sinnvolle Einschränkung.

Noch einmal: Ich denke, es geht darum, der Bevölkerung wirklich aufzuzeigen, dass jetzt nicht einfach die Alpen zugepflastert werden, sondern dass diese Chance ganz spezifisch dort, wo es Möglichkeiten gibt, genutzt werden soll. Das soll aber nicht einfach überall möglich sein, sondern unter ganz klaren, strengen Bedingungen.

3. Ihre Kommission hat entschieden, dass auch die UVP-Pflicht bestehen bleiben soll, um dem Schutzgedanken Rechnung zu tragen. Das bringt zusätzliche Schutzmöglichkeiten und hat entsprechende Folgen.

Diese Anpassungen stellen eine Verbesserung dar. So ermöglichen sie den Bau von grossen Solaranlagen in den Alpen, aber gleichzeitig bleiben die wertvollsten Gebiete der Schweiz erhalten. Das heisst, Schutz und Nutzen sollen damit in Einklang gebracht werden. Ich denke, das ist ein wichtiges Entgegenkommen nach beiden Seiten. Da hat Ihre Kommission in kurzer Zeit gute Arbeit geleistet. Ich möchte mich dafür auch herzlich bedanken.

Ich komme jetzt noch zu einem weiteren Punkt in dieser Vorlage, der Erhöhung der Grimselstaumauer. Das ist ein Projekt, das eigentlich seit langer Zeit konkretisiert ist. Die Auswirkungen konnten im Detail studiert werden. Es besteht Einigkeit, dass die Grimselstaumauer erhöht werden muss. Um dieses Projekt nun zügig zu realisieren, soll es explizit im dringlichen Bundesgesetz aufgenommen werden. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten Sie das Trift-Projekt auch gleich noch aufnehmen können. Das war jetzt aber ein Entscheid Ihrer Kommission, und ich respektiere diesen Entscheid. Mit der Erhöhung der Grimselstaumauer ist - ich glaube, das darf man sagen - das dringliche Bundesgesetz ausgewogen, oder, wie es andere gesagt haben, die Unzufriedenheit ist jetzt auf allen Seiten wahrscheinlich etwa gleich gross. Ich denke, das gehört manchmal zu einem Kompromiss.

Auf die Kritik des Bundesamtes für Justiz sind Sie eingegangen. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Kommissionsmehrheit in allen Punkten zu unterstützen, auch wenn es, wie Sie gehört haben, für den Bundesrat in der Vorlage den einen oder anderen Wermutstropfen gibt - damit müssen wir leben.

Ich danke Ihrer Kommission für die Arbeit. Sie hat es ermöglicht, dass die ständerätliche Kommission diesen Entwurf bereits morgen studieren kann. Es besteht die Chance, dass Sie in dieser Session ein wichtiges Signal nach aussen geben. Sie haben mit dem Bundesrat nicht nur viel für die Versorgungssicherheit des nächsten Winters gemacht; denn wir wissen, die Krise wird nächsten Winter nicht vorbei sein. Jetzt haben Sie ein Projekt gezimmert - ich hoffe, dass es zustande kommt -, das schon für den nächsten Schritt etwas bringt. Sie werden schon bald den Mantelerlass beraten können. Ich hoffe, dass Sie diesen Mantelerlass dann auch möglichst rasch ins Plenum bringen, damit Sie für die mittel- und längerfristigen Projekte ebenfalls eine gute Grundlage schaffen können. So wird in unserem Land endlich wieder in die einheimischen, erneuerbaren Energien investiert.