Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2022-09-26
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Ich werde Ihnen zuerst die Ausgangslage darstellen: Der Bundesrat hat Anfang September dringliche Kredite für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft beschlossen, den sogenannten Rettungsschirm. Weiter hat er einen dringlichen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken und einen Voranschlagskredit von 4 Milliarden gesprochen. Beide Kredite wurden der Finanzdelegation am 5. September 2022 zur Zustimmung unterbreitet. Die Finanzdelegation hat den Krediten zugestimmt. Herr Kollege Gschwind und ich sind im Übrigen beide Mitglieder der Finanzdelegation, zusammen mit Nationalrat Pirmin Schwander und weiteren drei Mitgliedern der ständerätlichen Finanzkommission.
Gestützt auf Artikel 151 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie Artikel 28 Absatz 3 bzw. Artikel 34 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes hat ein Viertel der Mitglieder eines Rates das Recht, nach der Zustimmung der Finanzdelegation zu einem dringlichen Kredit eine ausserordentliche Session zu verlangen. Eine solche wird heute Abend auf Begehren von 55 Mitgliedern der SVP-Fraktion durchgeführt.
Ich weise darauf hin, dass der Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken von beiden Räten im Rahmen des Geschäftes 22.031, "Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft", in dieser Herbstsession angenommen wurde. Es geht daher in der heutigen Debatte einzig um den Kredit von 4 Milliarden Franken, also den Voranschlagskredit für den Rettungsschirm. Er ist Teil des Nachtrages II zum Voranschlag 2022, der normalerweise in der Wintersession behandelt wird.
Zu Beginn des heutigen Nachmittags haben wir die Gesetzgebung zu diesem Rettungsschirm mit dem Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) behandelt und die Differenzen bereinigt. Sie haben es bei dieser Debatte gehört: Das FiREG wird dringlich in Kraft gesetzt und löst die Notverordnung des Bundesrates ab. Die Notverordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREVO) trat am 5. September 2022 abends in Kraft und bildet vorläufig noch die notwendige Rechtsgrundlage für den Kredit von 4 Milliarden Franken, die der Bundesrat als sogenannten Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft gesprochen hat. Die Verordnung basiert auf dem Stand des FiREG nach der Debatte im Ständerat. Sie enthält die Voraussetzungen und Bedingungen für allfällige Darlehen.
Der Bundesrat hat uns in der Kommissionssitzung, die letzte Woche stattgefunden hat, dargelegt, dass die Bedingungen für den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken bewusst[NB]unattraktiv gestaltet seien, damit die Bundesfinanzierung rasch durch eine Finanzierung der Eigentümer und der Fremdkapitalgeber ersetzt werde: Zusätzlich zu einem marktgerechten Zins gemäss Artikel 7 der Verordnung müsse ein Risikozuschlag von 4 bis 8 Prozent bezahlt werden, der sich je nach Umständen noch auf 5 bis 10 Prozent erhöhen könne. Die betroffenen Unternehmen würden daher nicht ohne Not von einem Kredit Gebrauch machen. Zudem müssten die systemkritischen Unternehmen nun Bereitstellungspauschalen entrichten.
Die Axpo Holding AG hat Ende August ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Der Bundesrat und die Verwaltung prüften, ob die Subsidiarität gegeben war, das heisst, ob das gesuchstellende Unternehmen selbst die nötigen Massnahmen getroffen hatte, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Im Hinblick auf die Kreditgewährung wurde eine Risikoprüfung durchgeführt und geprüft, ob ein Liquiditätsproblem besteht.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken. Es wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht, mit denen Rahmenbedingungen gestellt werden sollten.
Bevor ich auf die Minderheitsanträge zu sprechen komme, weise ich namens der Kommission darauf hin, dass mit einem Kreditbeschluss, wie er uns vorliegt, gemäss Parlamentsgesetz grundsätzlich Rahmenbedingungen gestellt werden können. Den Materialien ist allerdings zu entnehmen, dass diesen Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt sind. Ich zitiere den damaligen Kommissionssprecher der ständerätlichen Finanzkommission, der zum Einwirkungsrecht des Parlamentes bei Kreditbeschlüssen gesagt hat: "Solche Nebenbestimmungen liegen innerhalb der Finanzhoheit der eidgenössischen Räte und dürfen daher im Rahmen eines einfachen Bundesbeschlusses verabschiedet werden." (AB 2005 S 581) Jetzt kommt die wichtige Stelle: "Hingegen wäre es nicht zulässig, mit dieser Erlassform in Bereiche einzugreifen, die der Gesetzgebung vorbehalten sind." (AB 2005 S 582) Oder anders gesagt: Regelungen, welche in ein Gesetz gehören, können nicht über die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung festgelegt werden. Die Kommission hat insbesondere aus diesem Grund die folgenden drei Anträge abgelehnt, die hier als Minderheitsanträge vorliegen.
Die erste Minderheit verlangt, dass sich die Eigentümer, d.[NB]h. Kantone und allenfalls Gemeinden, zu gleichen Teilen am Darlehen beteiligen. Die zweite Minderheit verlangt eine umfassende Risikoprüfung. Die dritte Minderheit schliesslich verlangt, dass die Darlehensnehmerin keinen Handel im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne betreiben darf, dies ab Gewährung des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung.
Alle diese Anträge wurden in der UREK-N bereits eingehend besprochen und schliesslich auch im Nationalrat in der Vorlage des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft abgelehnt. Die Mehrheit der Finanzkommission hat die Ihnen vorliegenden Minderheitsanträge, wie gesagt, ebenfalls abgelehnt und dem Nachtragskredit zugestimmt. Liquiditätsschwierigkeiten bei einer Firma, die ausfallen könnte, hätten zur Folge, dass die Versorgungssicherheit in unserem Land gefährdet würde; die volkswirtschaftlichen Konsequenzen wären enorm.
Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie daher, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für den Rettungsschirm zuzustimmen.