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Humbel Ruth · Nationalrat · 2022-09-27

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-27

Wortprotokoll

Wir gehen davon aus oder hoffen zumindest, dass wir Covid im Griff haben. Dennoch müssen wir vorbereitet sein, falls wider Erwarten eine weitere Infektionswelle kommen würde.

Weil die meisten Bestimmungen des geltenden Covid-19-Gesetzes Ende Jahr auslaufen, braucht es eine Verlängerung gewisser Massnahmen. Was der Sprecher der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, hier vorgetragen hat, ist ein weiterer Rundumschlag, der sich aber eigentlich nicht zum Gesetz äussert. Er ignoriert wissenschaftliche Grundlagen, ebenso praktische Erfahrungen und auch, dass unsere Massnahmen immer demokratisch legitimiert waren, weil die Bevölkerung zum Covid-Gesetz zweimal Ja gesagt hat.

Die Mitte-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Ich erinnere daran, dass mit der Rückkehr zur normalen Situation gemäss Epidemiengesetz seit dem 1. Januar 2022 wieder die [PAGE 1739] ordentliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen gilt. Das bedeutet, dass die Kanone wieder in der vollen Verantwortung stehen und für die Bekämpfung der Epidemie zuständig sind. Gewisse gesetzliche Grundlagen braucht es indes auf Bundesebene, damit die Kantone tätig werden können. Es geht um bewährte Instrumente, welche falls nötig wieder eingesetzt werden müssen.

Es geht um eine Verlängerung der befristet erteilten Kompetenzen des Bundesrates für den Erwerb, die Herstellung und die Förderung von wichtigen medizinischen Gütern, namentlich von Medikamenten, sowie die Ermächtigung der Kantone, Kapazitäten sicherzustellen. Weiter muss die Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats verlängert werden, insbesondere für Reisen ins Ausland. Wir wissen nicht, welche Länder künftig wieder Zertifikate verlangen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass dies geschehen wird. Hat die Schweiz keine gesetzliche Grundlage, kann die Schweiz auch keine Zertifikate ausstellen, was das Reisen erschweren bzw. die Reisefreiheit einschränken würde.

Die Verlängerung der Rechtsgrundlage für die Anwendung der Swiss-Covid-App im Epidemiengesetz braucht es, damit dieses Instrument zur Überwachung bei Bedarf reaktiviert werden kann. Weiter soll die Verpflichtung der Kantone, Kapazitätsreserven zur Bewältigung von Spitzenbelastungen in Spitälern zu finanzieren, weitergeführt werden. Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 3 Absatz 4bis den Minderheitsantrag Hess Lorenz unterstützen.

Bei Artikel 3 Absatz 5 stimmt die Mitte-Fraktion mit der Kommissionsmehrheit. Sie will beim geltenden Recht bleiben und die Covid-19-Analysen weiterhin durch den Bund finanzieren lassen. Sollte es im anstehenden Winter wieder zu einer Ansteckungswelle kommen - was wir alle nicht hoffen -, wird schnelles, zuverlässiges Testen entscheidend sein, um Infizierte zu erkennen, Ansteckungen zu verhindern und Ansteckungsketten sofort durchbrechen zu können.

Es dürfte in den nächsten Monaten auch wieder mehr Erkältungen und Grippe-Erkrankte geben als vor einem Jahr. Umso wichtiger wird eine frühe Erkennung und Unterscheidung des Grippe- vom Coronavirus sein. Dazu braucht es ein gutes Testregime.

Wenn wir 26 verschiedene Testregimes haben und die Kantone finanzieren müssen - nach der Bevölkerung, wie es der Bundesrat vorsieht -, dann dürfte es aufgrund der Erfahrung mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht oder nur schlecht funktionieren. Auch wenn es gemäss Epidemiengesetz von der ordentlichen Lage her angezeigt wäre, die Kantone wieder vollumfänglich in die Finanzierungsverantwortung zu nehmen, macht es wenig Sinn, in dieser Übergangsphase, in der wir stehen, die Finanzierung der Tests zu ändern und damit das Risiko einzugehen, dass wegen Finanzierungskonflikten unzureichend getestet wird. Die Mitte-Fraktion wird daher der Kommissionsmehrheit zustimmen und beim bisherigen Recht bleiben.

Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4bis des Covid-19-Gesetzes mit der Mehrheit stimmen.