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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-27

Wortprotokoll

Frau Baume-Schneider hat die grosse Bedeutung des Regionalverkehrs erwähnt. Da haben wir keine Differenz, auch der Bundesrat sieht die Bedeutung, auch für den Zusammenhalt des Landes. Wir haben vorhin über Verkehrsprobleme gesprochen. Deshalb haben wir eben alles Interesse daran, noch viel mehr Menschen dazu zu bringen, den öffentlichen Verkehr auch tatsächlich zu benutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Ich erinnere Sie daran: Das Parlament hat den Bundesrat mit vier - vier! - gleichlautenden Motionen beauftragt, einen Massnahmenplan zur Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr zu erarbeiten. Dieser Auftrag ist jetzt in Arbeit, federführend ist das Bundesamt für Verkehr. Ich denke, die zentralen Akteure sollten eingebunden werden.

Das ist noch nicht die Antwort auf Ihre Fragen, Frau Baume-Schneider. Aber eigentlich gibt es den Auftrag, immer wieder zu überlegen, wie wir den Anteil am Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs verschieben können - aus ökonomischen, aus ökologischen und letztlich auch aus klimapolitischen Gründen. Es gibt wirklich verschiedene gute Argumente.

Nun ist es aber schon auch so, dass Bund und Kantone gerade im regionalen Personenverkehr mit jährlich 2 Milliarden Franken ziemlich viel Geld aufwerfen. Es ist unsere Aufgabe, zusammen mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die Angebote auch tatsächlich genutzt werden. Aber Sie sagen zu Recht: Wenn das Angebot heruntergeschraubt wird, führt das zu einer Negativspirale. Dann benutzen nicht mehr Personen den öffentlichen Verkehr, sondern immer weniger. Dann sinkt auch der Kostendeckungsgrad, und wir sind in dieser Negativspirale. Ich denke, das müssen wir unbedingt verhindern, gerade auch jetzt nach Corona, wo es eine Zeit gab, in der der öffentliche Verkehr oder generell der Verkehr aus den bekannten Gründen viel tiefer ausfiel.

Nun gibt es aber, Sie haben das erwähnt, in Artikel 6 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs die Vorgabe - das ist auch gesetzlich so vorgesehen -, dass der Bund sich nur an der Abgeltung von Linien beteiligt, die eine minimale Wirtschaftlichkeit ausweisen. Die Kriterien für die Wirtschaftlichkeit sind in einer Richtlinie spezifiziert: Jede ÖV-Linie soll mindestens einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent aufweisen. Und das möchte ich hier auch gleich sagen: Es gibt sehr viele ÖV-Linien, die einen weit höheren Kostendeckungsgrad haben. Unter 20 Prozent ist also eher die Ausnahme. Die Interessen von Rand- und Berggebieten werden auch noch speziell berücksichtigt, indem für die Basisangebote im ländlichen Raum mit Bussen bis zu einem Stundentakt oder Seilbahnen ein Kostendeckungsgrad von nur 10 Prozent genügt. Da macht man also schon einen Unterschied. Wenn der Kostendeckungsgrad nicht eingehalten werden kann, dann wird das Angebot im Regelfall vom Bund noch für zwei weitere Jahre mitbestellt.

Jetzt wurde - Sie haben das angesprochen - gerade wegen dem Nachfragerückgang während der Corona-Pandemie diese Karenzfrist auf vier Jahre verlängert. Ich denke, in diesen vier Jahren muss man sehr genau beobachten, was man allenfalls noch zusätzlich tun kann, um den ursprünglichen Kostendeckungsgrad eben wieder zu erreichen. Man muss auch prüfen, welche Massnahmen man jetzt kurzfristig umsetzen kann, damit diese Angebote auch tatsächlich genutzt werden. Wir sind also sehr gerne auch bereit, das mit Ihnen zu überlegen, damit wir nicht in diese Negativspirale hineinkommen. Denn irgendwann hat man die Leute einfach verloren, dann bekommt man sie nicht mehr zurück. In diesem Sinne sind wir gerne bereit, uns auch für spezifische Situationen Überlegungen zu machen, wie man jetzt diese Zeit, diese vier Jahre, nutzen kann, um eben den Kostendeckungsgrad wieder dahin zu bringen, dass man das Angebot dann auch tatsächlich fortsetzen kann.