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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05

Wortprotokoll

Es ist zunächst festzuhalten, dass eine solche Bestimmung über die Deklaration, über Herkunft und Art der Produktion der Elektrizität, nach geltendem Recht jederzeit eingeführt werden kann; es braucht eigentlich nicht eine neue Verfassungsbestimmung. Ich sage das deswegen, weil das in der "Moratorium plus"-Initiative gefordert wird. Es ist eigentlich nicht notwendig. Selbst wenn die Initiative nicht angenommen würde, hätte man das Recht, das einzuführen. Das hat man beim Elektrizitätsmarktgesetz versucht. Diese Stromkennzeichnung war in jenem Abstimmungskampf vonseiten der Konsumenten- und Umweltorganisationen immer ein gewichtiges Argument. Sowohl das EMG als auch die Verordnung, die ja vom Bundesrat ausnahmsweise bereits vor dem Abstimmungskampf erlassen wurde, hatten dies zum Gegenstand. Von daher unterstützt der Bundesrat, der ja damals das EMG auch unterstützt hat - u. a. mit dieser Begründung -, die Minderheit, d. h. den Ständerat.

Was den Eventualantrag Leutenegger Hajo betrifft, fällt auf, dass er sich von der Formulierung der Verordnung insofern unterscheidet, als die Kennzeichnungspflicht nicht darin enthalten ist. Ich muss davon ausgehen, dass dies eine bewusste Auslassung ist. Von daher kann ich mich mit dem Eventualantrag, so, wie er formuliert ist, nicht einverstanden erklären. Allenfalls müsste ihn der Ständerat um diese Kennzeichnungspflicht ergänzen, falls dies nur ein Versehen gewesen sein sollte.