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Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-28

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-28

Wortprotokoll

Ganz kurz einfach noch zwei, drei Punkte: Ich spreche mich für den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Kommissionsmehrheit aus.

1. Ich habe gemerkt, dass es einige Unsicherheiten und eine Verunsicherung über die Haltung des Kantons Zug gibt, der jetzt doch ab und zu genannt worden ist. Ich habe mich aktuell nochmals versichert. Es ist sonnenklar: Der Zuger Regierungsrat und auch der Finanzdirektor sprechen sich für die Verteilung von 75 und 25 Prozent aus. Ich glaube, die Verunsicherung kam daher, dass unser Finanzdirektor ursprünglich einmal - und es ist ihm zugutezuhalten, dass er hier konstruktiv mitgedacht hat - die Idee eines Solidaritätsfonds vorgebracht hat, der mit 50 Prozent genährt würde. Aber diese Idee war mit einer Degression verbunden. Nach fünf Jahren wären diese 50 Prozent auf 0 Prozent gesunken. Das wäre die Idee gewesen. Das war der Anlass dafür, dass man diese Idee weiterentwickelt hat. Jetzt hat sich - der Bundesrat hat es klar erwähnt - zwischen Kantonen, Gemeinden und[NB]Städten[NB]dieser Kompromiss mit 75 und 25 Prozent durchgesetzt. Die Haltung des Kantons Zug ist klar: Wir stehen dazu.

2. Was die Minderheit Rechsteiner Paul beantragt, ist eigentlich ein etwas willkürlicher Verteilschlüssel, denn, es wurde kurz erwähnt, formal soll die Ergänzungssteuer eine Bundessteuer sein, aber materiell ist sie keine. Sie hat nichts mit der direkten Bundessteuer zu tun, deshalb ist der von der Minderheit Rechsteiner Paul beantragte Verteilschlüssel sicher der falsche, auch in konzeptioneller Hinsicht. Es wurde ausgeführt, dass es dem Bund helfen könnte, seine Aufgaben zu finanzieren, wenn die Verteilung zu seinen Gunsten geändert würde. Die Ergänzungssteuer ist ein schlechtes und auch konzeptionell nicht durchdachtes Instrument, um neue Bundesfinanzen zu generieren, und - der Finanzminister hat es ausgeführt - es liegt auch nicht im Interesse des Bundes, hier eine neue Finanzquelle zu erschliessen.

3. Ich teile die Meinung, dass der nationale Finanzausgleich zuständig ist, wenn es um eine andere Verteilung unter den Kantonen geht. Die Kantone haben bei der letzten Revision bewiesen, dass sie im Zusammenwirken einen Konsens finden können, und ich vertraue darauf, dass sie das das nächste Mal auch tun werden. Wir und die Kantone schauen das beim nächsten Wirksamkeitsbericht an. Es wäre der schlechteste Moment, um hier unter den Kantonen umzuverteilen. Es wurde ausgeführt: Der Antrag der Minderheit hat eine kontraproduktive Wirkung. Damit gäbe es weniger Geld für die ressourcenschwächeren Kantone.

Nur noch ein Hinweis: Wir verlieren eben nicht nur auf der Ebene des Kantons Steuern, wenn uns gewisse gut zahlende, grosse, internationale Unternehmen verlassen. In Klammern: Ich konnte als Volkswirtschaftsdirektor Erfahrungen im Kontakt mit Unternehmen sammeln. Sie überprüfen alle vier, fünf Jahre ihre Standorte, dann kommt es eben darauf an. Sie ziehen nicht in einen anderen Kanton, sondern an einen anderen internationalen Standort.

Es gibt aber noch eine andere Ebene: Es gibt die Ebene der Sozialversicherungen, um die wir ja kämpfen. Zum Standort Zug: Dank der Wirtschaftskraft, dank der Unternehmen, von denen wir heute sprechen, erwirtschaftet die kantonale Ausgleichskasse Zug als einzige öffentliche Ausgleichskasse einen Überschuss. Die Ausgleichskasse Zug bezahlt mehr als 400 Millionen Franken jährlich an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf. In den letzten zwanzig Jahren waren das über 6 Milliarden Franken. Ich habe es kurz ausgerechnet, Kollege Bischof: Das sind pro Kopf ungefähr 3000 [PAGE 975] Franken. Das[NB]entspricht fast dem Betrag, den der Kanton Zug unter dem Titel Finanzausgleich pro Kopf bezahlt. Diese Wirkung zugunsten der Sozialversicherungen ist auch nicht zu vernachlässigen.

Ich glaube also, in der Gesamtsicht spricht wirklich alles dafür, dass wir die Verteilung nicht anpassen. Von daher danke ich Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.