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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-09-28

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-28

Wortprotokoll

Es war 1971, als ein gewisser Nationalrat, ich spreche von Otto Stich, eine parlamentarische Initiative zur materiellen Steuerharmonisierung einreichte. Sie bezweckte unter anderem, dem Bund die Kompetenz zu geben, eine einheitliche Regelung zu schaffen, um bei Holding- und Domizilgesellschaften in den krassesten[NB]Fällen eingreifen zu können und generell die grössten Ungerechtigkeiten, Belastungsunterschiede und Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen. Denn die Praktiken des ungebremsten Steuerwettbewerbs führen - ich sage dies mit den Worten von Otto Stich - zu einer Form von legaler Steuerhinterziehung. Trotz guter, ja bester Argumente erreichte Otto Stich sein Ziel damals nicht. Er wurde gut zehn Jahre danach immerhin in den Bundesrat gewählt und in der Folge zu einem der besten Finanzminister, die die Schweiz je hatte.

Heute, fünfzig Jahre später, ist es nun so weit, dass für grosse multinationale Unternehmensgruppen eine materielle Steuerharmonisierung stattfindet, dies dank der OECD, [PAGE 962] einer Organisation, die sich zu einer sehr effizienten Institution zur Bekämpfung des schädlichen Steuerdumpings auf internationaler Ebene gewandelt hat. Die Mindeststeuer von 15 Prozent mutet zwar verhältnismässig bescheiden an, ist aber trotzdem ein kleiner Lichtblick nach einer langen Ära des ungebremsten Steuerwettbewerbs, bei dem die Steuersätze für die Unternehmen nur noch eine Richtung kannten, nämlich die nach unten; dies, obschon die Unternehmen nicht weniger als früher auch auf funktionierende staatliche Dienstleistungen angewiesen waren - und es auch weiterhin sind -, die ja letztlich finanziert werden müssen, nämlich via Steuern.

Die OECD-Projekte werden damit auf internationaler Ebene zum Ausgangspunkt einer Wende im Hinblick auf etwas mehr Steuergerechtigkeit. Deshalb ist es sehr zu begrüssen, dass die Schweiz mit dieser Vorlage nachzieht, auch wenn diese Vorlage das Minimum ist, was die Schweiz tun muss, um international mitziehen zu können. Positiv ist nicht nur die Vorlage selbst, sondern auch das Konzept der Bundesergänzungssteuer. Die Kantone haben eingesehen, dass es eine nationale, eine Bundeslösung braucht. Diese ist so aufgesetzt, dass sie auch zukünftige Entwicklungen auffangen können sollte. Man hätte weiter gehen können und sollen, aber wenn man die politischen Realitäten und die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kennt, dann muss man feststellen, dass es wohl das ist, was derzeit möglich ist. Der Ansatz ist ausbaufähig.

Die Schieflage der Reform rührt nicht von der Konzeption her, sondern von der Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Kantonen. Das ist die Schlüsselfrage bei der Vorlage, auch wenn die Höhe der resultierenden Erträge vorläufig ungewiss bleibt und die Verteilung vorläufig nur in den Übergangsbestimmungen festgelegt wird.

Ursprünglich war mit der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen worden, dass die ganzen Erträge den Kantonen zukommen sollten, während der Bund ausschliesslich Kosten, zum Beispiel höhere Ausgaben für den Finanzausgleich, zu tragen gehabt hätte. Das war dann sogar dem Kanton Zug zu krass. Der von den Finanzdirektoren vorgeschlagene und vom Bundesrat und der Kommissionsmehrheit übernommene Schlüssel - offensichtlich ist es ein Zuger Vorschlag - sieht jetzt 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund vor. Das ist zwar etwas weniger krass oder schlimm, aber im Ergebnis immer noch vollkommen schief.

Was wäre die Folge, wenn der Löwenanteil der Einnahmen zu den Kantonen ginge? Die zusätzlichen Einnahmen würden nicht jene Kantone bekommen, die es nötig hätten. Begünstigt würden ein paar wenige Kantone, nämlich gut situierte Tiefsteuerkantone. Es zeichnet sich ab, dass diese Kantone die zusätzlichen Einnahmen zur Standortförderung verwenden würden. Die Botschaft selber spricht davon und sagt, es gehe in diesen Tiefsteuerkantonen um Massnahmen wie eine weitere Senkung der Einkommenssteuer, der Vermögenssteuer. Man stelle sich vor, was das für einen Kanton wie Zug bedeutet, der ja schon heute ein Steuerparadies ist. Die heute schon grossen Disparitäten unter den Kantonen würden sich noch einmal verschärfen, der Steuerwettbewerb und der Wildwuchs an Standortförderungsmassnahmen würden noch weiter angeheizt - mit allen negativen Folgen für jene, die nicht mithalten wollen und können.

Es wäre ein schwacher Trost, wenn - um bei Kollegin Herzog anzuschliessen - ein Teil dieser Zusatzeinnahmen in den Ressourcenausgleich fliessen würde. Es wäre ein sehr beschränkter Teil. Was den anderen Kantonen zukäme, wären letztlich Brosamen.

Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer. Es drängt sich doch auf, die Einnahmen nach dem Muster der direkten Bundessteuer zu verteilen. Der Kantonsanteil von 21,2 Prozent deckt weit mehr ab als die Provision für die Veranlagung und den Bezug der Steuer. Wenn man die Kantone noch weiter beteiligen möchte, kann man das ohne Weiteres über einen etwas anderen Ansatz beim nationalen Finanzausgleich tun. Dann hätten alle Kantone etwas davon, nicht nur die betroffenen Tiefsteuerkantone. Was ich hier vertrete, ist explizit die Haltung meines Kantons, des Kantons St. Gallen, die ich auch mit dem Minderheitsantrag aufnehme.

Es gibt darüber hinaus weitere Gründe, die Einnahmen stärker beim Bund anzusiedeln. Die Einnahmen des Bundes kommen grundsätzlich der ganzen Bevölkerung zugute und nicht nur einer Minderheit begünstigter Kantone. Wer hatte denn die grossen Ausgabenblöcke der letzten Jahre zu schultern? Denken wir an die Dutzende von Milliarden Franken in der Corona-Krise. Es war der Bund, praktisch ausschliesslich der Bund, während die Kantone Überschüsse schrieben und schreiben. Das gleiche Muster zeigt sich aktuell beim Sonderkredit für die Axpo, beim Rettungsschirm, den wir gerade beschlossen haben. Von den Einnahmen profitierten die Kantone, die Risiken trägt jetzt der Bund. Man ist versucht zu sagen: Es wäre doch nichts anderes als Anstand, diese neuen Einnahmen - ihre Höhe kennen wir vorläufig nicht - jetzt schwergewichtig dem Bund zukommen zu lassen, als Ausgleich für all die zusätzlichen Aufgaben, die er gerade auch im Interesse der Kantone auf sich genommen hat. Jedenfalls hat der Bund diese Zusatzeinnahmen auch nötig - wir kennen ja die Finanzperspektiven.

Anschliessend an die Volksabstimmung vom Sonntag noch ein letztes Argument: Wenn Sie die steuerpolitischen Vorlagen der letzten Jahre Revue passieren lassen, angefangen bei der Unternehmenssteuerreform III über die Kinderabzüge bis zur Stempel- und zur Verrechnungssteuer, sehen Sie, dass das ein einziges Fiasko ist. Der steuerpolitische Kompass ist diesem Haus vollständig abhandengekommen. Ein einziges Mal ist eine Steuervorlage mit grossem Mehr gutgeheissen worden: die STAF, mit der ein sozialer Ausgleich gesucht wurde.

Die Bevölkerung ist in Sachen Steuergerechtigkeit sensibel. Eine Vorlage, die im Ergebnis einzig die Tiefsteuerkantone begünstigt und die Disparitäten im Land weiter verschärft, hat - das ist, vor dem Hintergrund der Volksabstimmungen der letzten Jahre, meine Meinung - in einer obligatorischen Volksabstimmung, zu der es ja aufgrund der Verfassungsänderung kommen wird, schlechte Chancen. Wie wollen Sie der Bevölkerung erklären, dass diese Vorlage sein muss, wenn es am Schluss darum geht, vor allem Kantonen wie Zug und Basel-Stadt zusätzliche Einnahmen zu verschaffen? Die zusätzlichen bescheidenen Einnahmen im Ressourcenausgleich sind da höchstens Brosamen.

In der Gesamtgewichtung empfehle ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und ihr in den wesentlichen Punkten - bei der Bundesergänzungssteuer usw. - zuzustimmen, aber dort, wo es um die Verteilung zwischen Bund und Kantonen geht, der Minderheit zu folgen.