Germann Hannes · Ständerat · 2022-09-28
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-28
Wortprotokoll
Die Kunst der Politik ist es ja, dass man scheinbar Negatives in offensichtlich Positives umwandeln kann; das tun wir hier oder versuchen es zumindest. Das Negative ist zweifellos diese OECD-Mindeststeuer. Denn was passiert, wenn wir hier nicht mitziehen? Unsere Unternehmungen müssen einfach das Delta, d. h. 15 Prozent der OECD-Mindeststeuer minus den Steuersatz, den sie heute effektiv bezahlen, ins Ausland abführen und abliefern. Das schafft Unsicherheit, und das wollen wir nicht, denn es ist auch nicht im Sinne der Schweizer Volkswirtschaft, ganz im Gegenteil.
Die Vorlage betreffend die Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt den Versuch an, Negatives in offensichtlich Positives umzuwandeln, und orientiert sich dabei an folgenden Prinzipien:
Erstens sichert sie dem Wirtschaftsstandort Schweiz den Anschluss an die globalen steuerlichen Rahmenbedingungen. Wenn wir in der Schweiz die besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen nicht einführen, gehen der Schweiz wohl nicht nur umfassendes Steuersubstrat, sondern mit der Zeit auch ganze Unternehmungen oder Unternehmensteile und somit Arbeitsplätze verloren. Auch wenn sich die Reform im Ausland verzögern sollte, ist es gut, wenn die Schweiz mit ihrem Umsetzungsplan zeitlich auf Kurs bleibt. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Schnellverfahren ergibt deshalb Sinn und verdient unsere Unterstützung.
Zweitens sollen die steuerlichen Mehreinnahmen, die aus der Reform resultieren, im Prinzip an die Kantone weitergegeben werden. Der nun vorliegende Entwurf, der vorsieht, dass 75 Prozent an die Kantone und Gemeinden gehen sollen, ist zu unterstützen, nicht zuletzt auch deshalb, weil das aus den Reihen der Kantone vorgeschlagen worden ist. Die Kantone sollen beim Einsatz der Mittel frei bleiben. Aber sicher wäre es aus unserer Sicht zu begrüssen, wenn die Mittel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verwendet würden. Das wäre sicher positiv.
Hier mache ich einen Hinweis auf die Übergangsbestimmung in Artikel 197 Absatz 6 der Bundesverfassung. Dort gibt es eine Minderheit, die fordert, das System auf den Kopf zu stellen und aus diesen kantonalen Mitteln Bundesmittel zu machen. Das wäre - es ist auch von meinen Vorrednern verschiedentlich angetönt worden - komplett falsch. Da könnte der Bund ja auch auf die Idee kommen, anderen Kantonen die Zusatzmittel abzunehmen, wenn man die Kantone gleich behandeln wollte. Wieso nehmen Sie erfolgreichen Kantonen, attraktiven Steuerkantonen, die viele Unternehmen, viel Steuersubstrat ins Land bringen, ihre Mittel weg? Es gibt überhaupt keinen Grund dafür. Der Bund hat einen Proportionalsteuersatz von 8,5 Prozent. Das sind die Mittel, die der Bund von den Unternehmen zugut hat. Die Kantone legen die Mittel fest, die darüber hinausgehen.
Warum eben mindestens zwei Drittel respektive 75 Prozent den Kantonen gehören, ergibt sich eigentlich aus der Logik. Kantone und Standortgemeinden - egal, ob es kleinere Gemeinden oder grosse Städte sind - partizipieren gleichermassen am Steuersystem. Wenn Unternehmen aufgrund dieser Besteuerung weggehen, haben sie den vollen Schaden. Also sind wir gut beraten, den Kantonen und Standortgemeinden diese Mittel zu belassen, damit sie eben entsprechende Gegenmassnahmen aufziehen können.
Das ist, wie gesagt, der zweite Punkt: Die Mittel aus den steuerlichen Mehreinnahmen, wenn es denn solche gibt, sollen im Prinzip zu den Kantonen fliessen. Mit einem Verteiler, mit dem 25 Prozent zum Bund und 75 Prozent zu den Kantonen und Gemeinden gehen, bin ich aber einverstanden.
Drittens sollen auch Gemeinden und Städte, also die kommunale Ebene, angemessen am Profit der Ergänzungssteuer teilhaben können. Dafür haben gemäss unserem föderalen Prinzip natürlich die Kantone zu sorgen, sie sind hier frei. Gerade Gemeinden und Städte leisten vieles für den Standort Schweiz, vor allem in Bereichen, die in erster Linie Kosten verursachen, wie etwa die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Heute ist eine solche nicht zuletzt auch aus standortpolitischer Sicht wichtig, weil sie Arbeit und Familie besser vereinbar macht sowie ein effektives Mittel gegen den Fachkräftemangel ist. Die zusätzlichen Mittel aus der Ergänzungssteuer wären hier jedenfalls nicht falsch, wahrscheinlich sogar eher sehr zielgerichtet eingesetzt und kämen mit Blick auf andere aktuelle Bundesvorlagen genau zum richtigen Zeitpunkt.
Und etwas möchte ich noch zu den Ausführungen von Kollege Rechsteiner sagen: Ich finde das zwar nicht sehr zielführend, aber Sie können schon einen Vergleich zwischen Finanzministern anstellen. Meine Rangliste sähe vielleicht etwas anders aus, und so geht mein Kompliment an unseren Bundesrat Ueli Maurer, der hier schnell gehandelt hat, der alle involvierten Parteien an einem Tisch versammelt hat und der gemeinsam mit ihnen eine Lösung hat finden können. Das nenne ich eben eine konstruktive Schweiz, so wie wir sie kennen. Das gehört zu unseren Stärken, nebst den anderen Sachen, die es da auch zu erwähnen gilt, wie den liberalen Arbeitsmarkt, den hohen Arbeitsfrieden, aber auch unsere Qualität und Zuverlässigkeit. Hier gilt es, weiter zu investieren. Ich bin überzeugt, dass die Mittel, wenn wir sie in die Bildung, Forschung und all diese Bereiche investieren, dort auch richtig platziert sind und uns helfen, diese schwierige Situation zu überbrücken oder vielleicht aus dem Nachteil sogar einen Vorteil zu machen.
Und noch einmal - Herr Kollege Ettlin hat die Zahlen aufgeführt und gezeigt, wie die Einkünfte aus den Steuern juristischer Personen gewachsen sind - halte ich da jetzt einfach der negativen Wertung entgegen: Die Unternehmenssteuerreform I war ein Erfolg, die Unternehmenssteuerreform II war auch ein Erfolg, auch wenn wir dort teilweise am Zurückbuchstabieren sind, und selbst die Unternehmenssteuerreform III - letztlich als Steuerreform und AHV-Finanzierung vom Volk genehmigt - wird zum Erfolg werden. Ich bitte Sie, hören Sie doch endlich auf, diese Reformen immer [PAGE 965] schlechtzureden. Die Zahlen belegen etwas komplett anderes: Unsere Steuereinkünfte wachsen dauernd, die Einnahmen steigen. Wir sollten eigentlich glücklich sein und diesen Pfad nicht verlassen.
Immerhin geht es um Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz. Man kann sagen, das sei ja wahnsinnig viel, aber denken Sie an Handelsunternehmen: Da hat man, mit Reingewinnmargen von 1 Prozent oder weniger, am Schluss schnell einmal 750 Millionen Euro Umsatz. Es kommt natürlich schon darauf an. Es sind etwa 200 oder 250 Schweizer Unternehmen direkt betroffen. Das ist nicht wenig. Bei diesen Unternehmen würde es uns richtig wehtun, wenn es da Abzüge gäbe. Es sind aber auch über 2000 ausländische Niederlassungen in der Schweiz betroffen. Unterschätzen Sie das nicht, die sitzen nicht nur in den Kantonen mit tiefen Steuersätzen und den attraktivsten Bedingungen. Tragen wir diesen Unternehmen Sorge, sorgen wir dafür, dass sie Rechtssicherheit kriegen in unserem Land, denn Rechtsunsicherheit ist etwas vom Schlimmsten, was man haben kann. Wenn wir hier der Lösung zustimmen, so, wie sie jetzt vorgezeichnet ist, dann, glaube ich, tun wir etwas Gutes für den Wirtschaftsstandort Schweiz, für den Arbeitsplatz und vor allem auch für den Arbeitsmarkt Schweiz und letztlich auch für den Fiskus, der damit seine verschiedenen Aufgaben bewältigen kann.
In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates.