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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2022-09-29

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Wenn man die Geschichte dieser Vorlage nicht im Detail verfolgt, könnte man meinen, wir seien hier alle an einem Rekordversuch beteiligt. Das ist mit Sicherheit die am längsten andauernde Beerdigung eines bereits verlorenen parlamentarischen Geschäfts in der Geschichte dieses Parlamentes.

Zusammen mit meiner Fraktion beantrage ich Ihnen in diesem Saal Nichteintreten, insbesondere aus vier Gründen.

Erstens gibt es steuersystematisch sehr gute Gründe für die Besteuerung des Eigenmietwerts. Er ist nämlich nicht, wie nachher sicher einige Rednerinnen und Redner wieder behaupten werden, ein fiktives Einkommen. Vielmehr handelt es sich dabei um die Besteuerung eines effektiven ökonomischen Nutzens. Das ist nicht etwas, das es nur in diesem Bereich gibt. Nehmen Sie beispielsweise "fringe benefits" bei Löhnen: Auch die müssen Sie teilweise versteuern, auch wenn sie nicht direkt monetär wirksam sind. Zudem handelt es sich um einen Ausgleich, z. B. betreffend den Ressourcenverbrauch von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern im Vergleich zu dem von Mieterinnen und Mietern.

Zweitens ist es richtig, dass es auf dem Wohnmarkt grosse Differenzen und Ungerechtigkeiten gibt, auch innerhalb des Systems; ich komme noch darauf zurück. Aber die ganz grosse Ungerechtigkeit auf dem Wohnmarkt, die ist auf der Seite der Mieterinnen und Mieter - das zäumen wir hier wirklich am Schwanz auf. Es sind die Mieterinnen und Mieter, die um einen Drittel höhere Wohnkosten als die Eigentümerinnen und Eigentümer haben. Schon heute ist Wohneigentum gegenüber Miete steuerlich bevorteilt. Denken Sie nur schon an die privilegierten Kapitalien in der zweiten und dritten Säule, die Sie verwenden können, oder an den Eigenmietwert an sich, der ja, wie wir alle wissen, unter die Marktmiete zu liegen kommt.

Drittens wurde bei der Beratung in der Kommission und schon im Ständerat vorgestellt, dass das System leider nicht optimal ist, aber immerhin so gut, dass damit alle Beteiligten gleich unzufrieden sind. In der Regel ist es in einer solchen Situation schwierig, eine Verbesserung hinzukriegen, ohne dass man jemand anderen stark benachteiligt. Genau da sind wir leider gelandet.

Nehmen Sie die verschiedenen Varianten: Wir haben es in der Kommission von den Ökonominnen und Ökonomen klar gehört, dass die Abschaffung oder Senkung des Eigenmietwerts zu einer Übervorteilung insbesondere älterer, sich bereits im Rentenalter befindender Besitzerinnen und Besitzer führen würde; innerhalb dieser Gruppe betrifft es insbesondere jene, die vergleichsweise vermögend sind. Nach Wochen einer politischen Diskussion über die Generationen und die Solidarität in diesem Land wäre das sicher nicht der erste Ansatzpunkt.

Wir hätten bei jeder Lösung Probleme betreffend Erst- und Zweitliegenschaften; Sie haben alle den zu Recht geharnischten Brief der Bergkantone erhalten. Es gibt einerseits ein verfassungsmässiges Problem, das hat die Kommission richtig erkannt. Die Diskriminierung zwischen Erst- und Zweitliegenschaften wäre juristisch problematisch. Wenn wir es aber so lösen wie vorgeschlagen, ist das nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Budgets der Bergkantone. Das kann im Sinne der nationalen Kohäsion sicher nicht die Lösung sein.

Sie hätten das Problem übrigens sogar bei einem reinen Systemwechsel. Auch wenn wir das System vollständig wechseln würden, bestünden nach wie vor grössere Ungerechtigkeitsprobleme, beispielsweise zwischen Besitzenden, die ihre Wohnungen selbst benutzen und bewohnen, und solchen, die sie vermieten. Der ökonomische Nutzen würde dann unterschiedlich bewertet. [PAGE 1802]

Der vierte Grund sind natürlich die finanziellen Ausfälle, die hier entstehen würden, die meines und unseres Erachtens zumindest im Moment in keinem Verhältnis zu den Aufgaben stehen, die Bund und Kantonen bevorstehen.

Nach den Hearings in der Kommission war klar - es war, das weiss ich, ein ausserordentlicher Moment: Der Mieterverband und Avenir Suisse waren sich einig, die Kantone waren dagegen -, dass es massive Opposition gegen dieses Geschäft gibt. Wir müssen uns wirklich fragen, ob sich dieser Kampf lohnt.

Wenn Sie eintreten, würde ich Sie bitten, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Ich möchte hier auch offen eine Frage an Kollege Ritter stellen. Wenn er bereit ist, hier vorne klarzustellen, dass die von ihm beantragte Subkommission auch die Variante einer Härtefalllösung anschauen würde, dann wären wir im Fall, dass Sie eintreten, bereit, auf unseren Rückweisungsantrag zu verzichten. Dann könnte man dort einen letzten Versuch starten. Dagegen wehren wir uns nicht. Ich gebe aber offen zu, dass meine Hoffnung auf eine Lösung relativ bescheiden ist.

Ich danke Ihnen, wenn Sie unseren Anträgen zustimmen.