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Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-09-29

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-29

Wortprotokoll

Vorab möchte ich Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie Ihre eigene Vorlage beraten. Es ist eine parlamentarische Initiative, zu der der Bundesrat Stellung genommen hat. Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz die Abschaffung des Eigenmietwertes. Dazu haben wir entsprechend Stellung genommen. Was sind die Probleme des Eigenmietwertes? Auch das wurde heute Morgen erwähnt:

Das erste Problem ist die Verschuldung. Mit dem Eigenmietwert schaffen wir für die Leute Anreize, sich zu verschulden. Es kann eigentlich nicht die Aufgabe des Staates sein, Verschuldungsanreize zu schaffen. Das ist ein wichtiger Grund dafür, den Eigenmietwert abzuschaffen. Für den Bundesrat wäre das eine der Prioritäten.

Ein zweiter Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass der Eigenmietwert abgeschafft gehört, ist das Problem [PAGE 1809] seiner Komplexität. Es gibt die unterschiedliche Festsetzung in den Kantonen, zum Teil bis hinunter zu den Gemeinden. Es gibt die Frage der Zweitwohnungen, die Sie zu lösen versucht haben. Es gibt die Fragen der Abzüge bezüglich des Unterhaltes, energetischer Sanierungen usw. In diesem Bereich ist die Komplexität in den letzten Jahren nicht etwa kleiner geworden, sondern grösser. Das schafft entsprechend auch Rechtsunsicherheit. Das wäre eigentlich mit dem Wechsel, mit der Abschaffung des Eigenmietwertes zu klären. Die Komplexität wäre für die Leute zu reduzieren.

Ein drittes Problem, das auch immer wieder auftaucht, ist die Frage der Rentner. Rentner mit tiefem Einkommen und mit Eigentum haben einen hohen Eigenmietwert, der dann bei den Steuern zu entsprechenden Problemen führt. Das Problem hat Herr Wermuth aufgenommen.

Das sind aus Sicht des Bundesrates die drei Hauptgründe, um den Eigenmietwert abzuschaffen: Abbau des Verschuldungsanreizes, Reduzierung der Komplexität und das Suchen einer Lösung für Rentner mit tiefem Einkommen.

Jetzt haben wir diese Ausgangslage: Wir haben den Beschluss des Ständerates, wir haben den Antrag Ihrer Kommission, und - nicht zu vergessen - wir haben auch die Kantone. Die Kantone sind gegen Eintreten auf diese Vorlage, weil aus ihrer Sicht die Steuerausfälle nicht zu verkraften sind. Das ist ein weiteres Element, das wir zu beurteilen haben.

Jetzt denke ich an Ihre Kasse. Sie sprechen ja manchmal von meiner Kasse, aber es ist Ihre Kasse. Ich versuche einfach, darauf aufzupassen, was Sie mir nicht immer leichtmachen. Aber wenn ich die Vorlage, die jetzt auf dem Tisch liegt, aus finanzieller Sicht beurteile, dann muss ich sagen: Sie ist nicht finanzierbar. Sie haben in Ihrer Kasse nicht das nötige Kleingeld, um diese Vorlage so umsetzen zu können, und das muss bei aller Ideologie und bei allen Grundsätzen zur Abschaffung des Eigenmietwertes eben auch berücksichtigt werden. Der Ständerat war hier etwas gnädiger mit Ihrer Kasse, aber seine Lösung entspricht wahrscheinlich auch noch nicht dem, wo man hinmüsste.

Schauen wir uns die jetzige Vorlage an. Der Bundesrat ist der Meinung: Eintreten auf die Vorlage - ja. Eigenmietwertabschaffung - ja. Die Lösungsfindung, die hier diskutiert wurde, reduziert sich jetzt eigentlich auf zwei Wege. Der eine wäre, das Geschäft jetzt zu beraten und dann zu versuchen, in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat eine Lösung zu finden. Der andere Weg wäre: Eintreten, Rückweisung und Bildung einer Subkommission. Das haben eigentlich Sie zu entscheiden. Es ist ein politischer Entscheid, welchen Weg wir gehen wollen, wenn wir den Eigenmietwert abschaffen. Beide Wege können zum Erfolg führen. Ich neige eher dazu, Ihnen zu empfehlen, dem Antrag Ritter zuzustimmen und die Vorlage noch einmal anzuschauen, dies insbesondere auch aus dem Grund, dass die Kantone hier besser eingebunden werden müssen. Wenn sich alle Kantone gegen diese Vorlage aussprechen und in diesen Beratungen kaum mehr zu Wort kommen, ist das eine grosse Gefahr für eine allfällige Volksabstimmung.

Wir können bei Steuerfragen nicht einfach Lösungen konstruieren, ohne die Kantone an Bord zu haben. Das würde dafür sprechen, dass man das noch einmal anschaut und die Kantone entsprechend einbindet. Ob Sie die Vorlage in der Differenzbereinigung noch genügend ändern können, wage ich zu bezweifeln, denn es gibt hier doch - wir müssen es ehrlicherweise sagen - auch gewisse ideologische Fronten.

Der Versuch, die Uneinigkeit in einer Subkommission auszuräumen und die Kantone einzubinden, ist möglicherweise etwas erfolgversprechender. Das Ziel müsste es sein, den Eigenmietwert mit einer vernünftigen und auch finanzierbaren Lösung abzuschaffen. Das ist in der Differenzbereinigung wahrscheinlich schwieriger als in einer Subkommission, wo eine Lösung gefunden werden kann, wenn dazu wirklich die Bereitschaft besteht. Denn es gibt tatsächlich Lösungsansätze, die man noch einmal diskutieren müsste. Es wäre für mich schon einen Versuch wert, den von Herrn Ritter vorgesehenen Weg zu gehen. Wenn Sie das Geschäft beraten, werde ich zu sehr vielen Anträgen, die Sie gestellt haben, Nein sagen müssen, weil sie einfach nicht finanzierbar sind.

Ich wage doch auch zu sagen, dass die Probleme, die in Bezug auf die Komplexität und die Differenzen zwischen den Lösungen Ihrer Kommission und des Ständerates bestehen, noch nicht gelöst sind. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit ist relativ gross, dass die Komplexität sogar noch etwas grösser wird, weil man sich zwischen diesen Fronten bewegt.

Allerdings kommen wir auch mit dem Antrag von Herrn Ritter oder mit einer Subkommission wirklich nur dann zum Erfolg, wenn sich alle hinter dieses Anliegen stellen und dann versuchen, Lösungen zu finden. Sie müssen entscheiden, ob Sie diese Bereitschaft haben. Wenn Sie sie haben, dann wählen Sie den von Herrn Ritter vorgesehenen Weg, wir finden dann vielleicht eine Lösung. Es wäre notwendig, denn es bestehen Probleme, die wir seit Jahren vor uns herschieben.

Sie gehen mit dem Kopf nicht durch die Wand, aber ich befürchte doch etwas: Wenn Sie die Vorlage in dem Sinne beraten, wie sie aus der Kommission kommt, dann werden Sie wahrscheinlich scheitern, spätestens in einer Volksabstimmung. Das ist meine persönliche Beurteilung. Steuervorlagen haben es ohnehin schwer, und die Vorlage, die hier auf dem Tisch liegt, findet wohl kaum eine Mehrheit, auch nicht mit den Kantonen.

Es ist Ihre Vorlage. Aber aus Sicht des Finanzministers, der auf Ihre Kasse aufpasst, muss ich Ihnen sagen: Sie haben das Geld nicht für das, was Sie hier auf dem Tisch haben. Seien Sie also vorsichtig oder schauen Sie für eine Gegenfinanzierung. Wenn Sie den Mut haben und den Willen - vor allem den Willen -, eine Lösung zu finden, dann würde ich Ihnen den Weg des Rückweisungsantrages Ritter vorschlagen. So haben Sie eine Chance, hier eine Lösung zu finden.

Aber eben: Der Eigenmietwert müsste abgeschafft werden, Sie entscheiden über den Weg. Die Vorlage jetzt zu beraten und sie dann in der Differenzbereinigung zu verbessern, ist auch ein Weg, das gebe ich zu. Ich persönlich würde eher den Weg vorziehen, noch einmal zu versuchen, das Gespräch zu finden. Aber, und das muss klar gesagt sein: Wenn Sie den Weg des Antrages Ritter wählen, dann muss aus unserer Sicht spätestens in einem Jahr ein Vorschlag vorliegen, der zu einer besseren Lösung führt - spätestens in einem Jahr. Dann würden wir versuchen, Sie zu unterstützen.

Hier kann ich noch etwas anführen, was bereits gesagt wurde: Wir würden nächstes Jahr über eine bessere Datenbasis verfügen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass sämtliche unsere Schätzungen auf der Basis von Daten aus dem Jahr 2010 beruhen, die uns von zwei Kantonen zur Verfügung gestellt wurden. Der Kanton Bern und der Kanton Thurgau haben uns diese Daten zur Verfügung gestellt, sie gehen aber zurück auf das Jahr 2010. Auch wenn der Trend stimmen mag, ist das doch nicht eine sehr sichere Basis, um in eine Abstimmung zu gehen. Sie müssten dann sagen, die Daten seien aus dem Jahr 2010 und stammten von zwei Kantonen. Im nächsten Jahr hätten wir eine bessere Datenbasis, um Lösungen zu finden.

Sie entscheiden, beide Wege sind möglich. Ich persönlich meine - wir haben das im Bundesrat nicht besprochen -, dass der Weg über eine Subkommission erfolgversprechender sein könnte, wenn wir den Eigenmietwert wirklich abschaffen möchten.