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Thurnherr Walter · 2022-09-29

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-09-29

Wortprotokoll

Doch eine Bemerkung zu diesem Artikel: Nach dem geltenden Recht nimmt der Bundesrat bis zur Session Stellung zu Kommissionsmotionen, die mehr als einen Monat vor Sessionsbeginn eingereicht werden. Neu soll der Bundesrat zu gleichlautenden Kommissionsmotionen, die spätestens eine Woche vor Sessionsbeginn eingereicht werden, bis zur Beratung in der Session Antrag stellen, dies unabhängig davon, ob es eine Krisensituation gibt. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden. Er beantragt Ihnen daher, die neue Bestimmung in Artikel 121 Absatz 1bis zu streichen. Weshalb?

Der Bundesrat befürchtet, dass er bei verkürzten Fristen nicht die vollständigen und angemessen konsolidierten Grundlagen für die Entscheidfindung über das Anliegen der Motion liefern kann. Gleichlautende Kommissionsmotionen verdienen aber eine ernsthafte Prüfung. Die Stellungnahmen des Bundesrates müssen stimmen. Sachangaben, die falsch sind, würden ihm nachträglich zu Recht vorgehalten. Deshalb muss das federführende Amt schon etwas Zeit haben, um eine sorgfältige Stellungnahme zu formulieren. Es muss sich allenfalls mit den Vollzugsstellen in den Kantonen absprechen - Sie erinnern sich, das war in der Pandemie jeweils ein Kritikpunkt -, man muss eventuell Experten aus der Wissenschaft beiziehen oder vorgängig im Departement eine politische Einschätzung einholen.

Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Ämterkonsultation vor. Es muss konsultiert werden. Dafür sollte man, anders als wir das bei Corona gemacht haben, etwas mehr als nur eine Nacht lang Zeit haben. Wir haben pro Jahr rund 1800 Vorstösse. Die Ämter warten daher nicht unbedingt gerade auf die Konsultationen durch andere Ämter, also darauf, das auch noch zu prüfen. Dann müssen die Ämterkonsultationen ausgewertet werden. Man stellt allenfalls Differenzen fest und muss diese dann noch bereinigen und ausräumen. Dann beginnt das Mitberichtsverfahren, das ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich spreche jetzt nicht einmal von den Übersetzungen und all den anderen Dingen, den zweiten Ämterkonsultationen usw.

In Krisen kann man das alles machen, verkürzen und abkürzen. Das ist auch richtig so. Aber für den Fall, dass es, was wir alle hoffen, keine Krisen mehr gibt, erkennen wir den Mehrwert eines solchen Prozederes nicht. Viele von Ihnen haben während der Corona-Pandemie zu Recht darauf gedrängt, wieder zu den bewährten gründlichen Entscheidwegen zurückzukehren und zu entschleunigen. Unser System, ein Kollegialsystem mit vielen Konsultationen, das bewusst Entscheide in die Länge zieht, um ein überstürztes Handeln zu verhindern, sollte nicht aufgegeben werden. Es geht nicht um den Faktor Zeit. Man kann zu jeder Motion in dreissig Minuten eine Antwort schreiben. Die Stellungnahme ist dann aber nicht konsolidiert, vielleicht auch nicht wahnsinnig klug formuliert und ganz sicher nicht politisch abgewogen, hinterfragt und überlegt.

Deshalb bitten wir Sie, trotz allem auf diesen Entscheid zurückzukommen.