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Minder Thomas · Ständerat · 2022-09-29

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-29

Wortprotokoll

Die nun seit mehreren Jahren andauernde Krisenphase - zuerst Corona, dann Krieg und Energie - offenbart, dass auch wir, das Parlament und seine Mitglieder, ein dringliches Instrument haben sollten, um aktiv werden zu können; dies nicht nur, wie der Bundesrat, via Notrecht, sondern im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Beim Antrag der Minderheit Minder geht es darum, jeder Parlamentarierin und jedem Parlamentarier zu jedem Zeitpunkt ein Instrument in die Hand zu geben, um seine oder ihre Motion als dringlich erklären zu lassen. Die Hürden dazu wären äusserst hoch - so hoch, dass die Mehrheitsfähigkeit des Ansinnens bereits bei Einreichung der dringlichen Motion aufgezeigt werden muss, indem die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorstoss bis am Mittwoch der ersten Sessionswoche mitunterzeichnen muss. In diesem Fall wird er noch in derselben Session behandelt.

Dieser Mechanismus mit der Deadline des dritten Sessionstags ist nicht neu. Er entspricht jenem einer als dringlich zu erklärenden Interpellation.

In der Kommission kamen Bedenken auf, ob eine solche dringliche Motion denn auch im Zweitrat dringlich behandelt wird. Ich glaube, da müssen wir keine Bedenken haben. Angenommene Motionen gelangen in der Regel in der Folgesession in den Schwesterrat. Das Ratsbüro würde dringliche Motionen sicher nicht verzögern und sofort traktandieren. Wenn ein Ratsmitglied will, dass eine dringliche Motion sofort in beiden Räten gleichzeitig Wirkung zeitigt, dann muss eben auch im Schwesterrat die Mehrheit der Ratsmitglieder den gleichlautenden Vorstoss bis am Mittwoch unterzeichnen. In diesem Fall muss das Ratsbüro des Schwesterrates die als dringlich erklärte Motion ebenfalls in derselben Session traktandieren. Anders ausgedrückt: Das wäre das schnellste Instrument des Parlamentes, um in ein und derselben Session ein Anliegen verbindlich zu erklären.

Rein theoretisch kann ein Mitglied auch einen Antrag auf eine Kommissionsmotion einreichen - wir haben es gehört -, und zwar in der eigenen Kommission, aber auch, und das wissen vielleicht nicht alle, in einer fremden Kommission, also in einer, in der man gar nicht einsitzt. Die Möglichkeit, eine Kommissionsmotion in einer fremden Kommission zu beantragen, wird aber kaum je angewendet und ist sicherlich kein dringliches Instrument. Meines Wissens gab es in den letzten zehn Jahren keinen einzigen Fall, in dem jemand mit diesem Vehikel in einer anderen Kommission eine Kommissionsmotion beantragt hätte und damit erfolgreich gewesen wäre. Die Kommissionsmotion taugt daher nicht als dringendes und schnelles Mittel. Im Nationalrat bräuchte es zudem noch den Goodwill des Ratsbüros, um die Kommissionsmotion überhaupt für die nächste Session zu traktandieren.

Möchte ein Ratsmitglied dem Bundesrat sofort einen Auftrag erteilen oder auch eine bundesrätliche Absicht unterbinden, so wäre die dringliche Motion das geeignete Instrument dafür. Während der Corona-Zeit, aber auch jetzt in der Energiedebatte war und ist dieses Bedürfnis immer wieder zu spüren. Doch leider fehlt uns ein solch dringendes Instrument. Viele Kantone kennen für ihre Parlamente übrigens dringliche Motionen, so Bern, Zürich, Aargau, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Wallis und Schaffhausen. Der äusserst zurückhaltende Gebrauch von dringlichen Interpellationen - die letzte war, glaube ich, von Kollege Dittli - zeigt auch, dass wir davon wirklich nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen würden. Ausserdem hätten wir es im Einzelfall mit unserer [PAGE 990] Mitunterzeichnung stets in der eigenen Hand, die Dringlichkeit zu erklären.

Das Parlament als höchste politische Instanz im Land sollte unbedingt ein dringliches, rasches Instrument in der Hinterhand haben, um bei Bedarf zeitnah aktiv werden zu können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.

Vorweg, Herr Ratspräsident, möchte ich sagen, dass ich meine parlamentarische Initiative anschliessend zurückziehe.