AB 308788
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung ist der Bundesrat ermächtigt, zur Wahrung der Interessen des Landes mittels selbstständiger, verfassungsunmittelbarer Verordnungen internationale Sanktionen im schweizerischen Recht umzusetzen oder autonom Sanktionen zu ergreifen. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Embargogesetzes bleiben diese Massnahmen des Bundesrates nach Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung auch mit dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes weiterhin ausdrücklich vorbehalten. Forscht man in den Materialien nach der Entstehung des Embargogesetzes, dann stellt man fest, dass dieser Absatz durch den Ständerat nachträglich eingefügt wurde, um die Eigenständigkeit der Schweiz eben auch zu betonen. Damit hindert das Embargogesetz den Bundesrat nämlich nicht daran, gestützt auf seine Zuständigkeit in der Führung der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 der Bundesverfassung nötigenfalls auch unilaterale Sanktionen zu erlassen, ohne dass diese zuvor international beschlossen wurden.
Der Bundesrat kann also bereits heute eigenständige Sanktionen ergreifen. So exotisch ist die Forderung nach einer klaren Definition von eigenständigen Sanktionen also nicht. Die Mitte-Fraktion versteht den Aufschrei nicht, und sie versteht auch nicht, warum sich der Bundesrat derart wehrt. Warum soll nicht definiert werden, dass eine Person aus einem bestimmten Land, welche Geschäftsbeziehungen in der Schweiz hat und sich als Einzelperson in grauenhafter Weise an einem Bürgerkrieg beteiligt, eigenständig sanktioniert werden kann? Warum soll nicht präzisiert werden, dass der Bundesrat eigenständig Einreiseverbote gegen Personen beschliessen kann, die mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten unser Land gefährden? Warum soll nicht erklärt werden, welche Möglichkeiten dem Bundesrat zur Verfügung stehen, z.[NB]B. auch im Rahmen von Antiterrormassnahmen? Letztere sind nicht mehr allzu aktuell, können es aber rasch wieder werden.
Die Mitte-Fraktion hat wenig Verständnis dafür, dass sich der Bundesrat weigert, sich mit einer zeitgemässen Sanktionspolitik auseinanderzusetzen, zumal sich solche eigenständigen Sanktionen ja nicht gegen Staaten, sondern gegen Personen oder Personengruppen richten und damit auch nicht gegen die Neutralität verstossen.
Mehr Verständnis haben wir für den Ständerat und seine staatspolitischen und rechtsstaatlichen Bedenken betreffend die Probleme bei der Umsetzung und der Systematik. Zwischen Sanktionen und der Rechtsstellung betroffener Einzelner besteht offenkundig ein Spannungsfeld, weil oft elementare Grundrechte eingeschränkt werden. Wir verstehen auch das Argument des Ständerates, dass es für eine solche Bestimmung eine breite Vernehmlassung bei allen betroffenen Akteuren braucht. Deshalb ist die Mitte-Fraktion auch bereit, an Artikel 2 Absatz 2ter des Embargogesetzes, wie es der Nationalrat beschlossen hat, nicht festzuhalten, sondern dem Ständerat zu folgen.
Das heisst aber nicht, dass die Mitte-Fraktion den Bundesrat von seiner Verantwortung entlastet, eine zeitgemässe Sanktionspolitik zu prüfen. Die APK-N reichte auf Initiative der Mitte-Delegation die Motion 22.3395, "Kohärente, umfassende und eigenständige Sanktionspolitik", ein. Der Bundesrat [PAGE 1814] antwortete auf diese Motion dahingehend, dass er bereits verschiedene Wege zur Stärkung der Wirkung des aktuellen Sanktionssystems prüfe. So würden im Bereich der schweizerischen Sanktionspolitik verschiedene Massnahmen erwogen, z. B. die Intensivierung der internationalen und nationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Akteuren und Behörden. Das zeigt uns, dass der Bundesrat mit der aktuellen Sanktionspolitik offensichtlich ebenfalls unzufrieden ist und Handlungsbedarf sieht. Es ist also nicht falsch, an unserer Forderung nach einer zeitgemässen, eigenständigen Sanktionspolitik festzuhalten.
Zusammengefasst: Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 2 Absatz 2ter der Mehrheit folgen und mit der Zustimmung zur Motion 22.3395 den Bundesrat auffordern, das Thema der eigenständigen Sanktionen zeitgemäss aufzuarbeiten.