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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-29

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Das ist wahrscheinlich nun das letzte Pièce de Résistance, und der Artikel war auch in den Beratungen unserer Kommission zentral. Es gibt ein Mehrheitskonzept, das ich Ihnen kurz vorstellen werde, es gibt ein Minderheitskonzept, das wahrscheinlich Kollege Stark vorstellen wird, und es gibt den Entwurf des Bundesrates. Ich schlage Ihnen vor, dass ich mit dem Konzept der Mehrheit anfange.

Die Variante der Mehrheit geht von folgender Situation aus: Wir glauben, dass die Exportfähigkeit unserer Nachbarländer im Zusammenhang mit dem Atom- und Kohleausstieg sowie dem Gasengpass am Sinken ist. Wir glauben, dass die Importrisiken steigen und dass diese ab 2025 im Rahmen des Clean Energy for all Europeans Package der EU mit der 70-Prozent-Regel zunehmen werden. Die EU-Verordnung 2019/943 verlangt von den EU-Staaten, dass sie mindestens 70 Prozent der Kapazitäten ihrer Netzelemente für den grenzüberschreitenden Stromhandel innerhalb der EU zur Verfügung stellen. Dies könnte dazu führen, dass die Nachbarländer ihre Kapazitäten gegenüber der Schweiz zurückfahren müssten. Dies führt dann nach Ansicht der Mehrheit ab 2025 zu Engpässen, insbesondere im Winterhalbjahr.

Basierend auf diesem Faktum hat Ihnen die Mehrheit ein Konzept zusammengestellt, das den Winterzubau regeln möchte, und zwar mit einer Kaskade von Massnahmen. Der Mehrheitsantrag nennt keine expliziten Ziele für den Winterzubau, vielmehr leitet sich der Wert implizit aus der verlangten Einhaltung eines Richtwertes von 5 Terawattstunden Importen im Winter ab. Das heisst, die Mehrheit geht davon aus, dass eine schwere Bedrohung der Versorgungssicherheit der Schweiz gegeben ist, wenn innerhalb zweier Jahre jeweils mehr als 5 Terawattstunden importiert werden müssen. Für diesen Fall sieht das Konzept grundsätzlich einen technologieoffenen Zubau vor. Es werden genannt: Speicherwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerke, Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen. Sobald es zu einer zweimalig aufeinanderfolgenden Überschreitung des Importrichtwertes kommt, geht das nationale Interesse an der Realisierung solcher Winterkapazitäten anderen nationalen Interessen für zehn Jahre absolut vor.

In einem weiteren Schritt hält die Mehrheit fest, dass für den Fall, dass die Realisierung der Projekte nicht genügt, weitere Massnahmen ergriffen werden können. Insbesondere können auch andere, mittels Ausschreibungen ermittelte neue und bestehende Kraftwerke unterstützt werden. Das Ganze soll, wie auch beim Minderheitsantrag Stark, über die gleitende Marktprämie sowie aus dem Netzzuschlagsfonds des Energiegesetzes finanziert werden.

Eine Minderheit spricht sich für ein anderes Konzept aus, d.[NB]h., sie möchte das Konzept der Einzelprojekte übernehmen; im Gespräch sind die fünfzehn vom runden Tisch identifizierten Projekte. Die Mehrheit ist der Meinung, dass all diese Projekte des runden Tisches im Rahmen des Mehrheitskonzeptes realisiert werden können und daher auch in diesem Mehrheitskonzept integriert sind und dass es nicht notwendig ist, Einzelwerke in einen Gesetzesanhang aufzunehmen. Das stösst auch verfassungsrechtlich - Sie haben es bereits beim dringlichen Bundesgesetz gehört - auf erheblichen Widerstand, denn in einem Gesetz müssen wir abstrakt-generell formulierte Vorschläge hinterlegen.

Der Bundesrat seinerseits geht von einem Kraftwerkszubau von 2 Terawattstunden aus, der bis 2040 realisiert werden sollte. In seinem Gesetzentwurf hält er keine Projekte oder konkreten Werke fest, sondern regelt diesen Zubau ebenfalls abstrakt-neutral.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, ihr bei diesem wichtigen Artikel zu folgen.

Wir haben uns lange darüber unterhalten, ob die 5-Terawattstunden-Schwelle das Richtige ist. Es gab auch einen Antrag, auf 8 Terawattstunden zu gehen. Im Grunde mehren sich aber die Stimmen, dass die Schweiz ab einer gewissen Grenze des Importes tatsächlich in eine Krise geraten könnte, die sie mitunter politisch erpressbar machen würde. Hier müssen wir Hand anlegen. Wir müssen Vorkehrungen treffen, damit solche Mangellagen künftig nach einem festen Konzept technologie- und wettbewerbsneutral behoben werden können.

Der Vorteil der Variante gemäss Kommissionsmehrheit ist, wie bereits gesagt, dass nicht einzelne Werke herausgepickt werden. Vielmehr wird das Ganze offen gehalten. Jeder, der die Bedingungen gemäss Artikel 9bis Absatz 2 Litera a erfüllt, kann solche Werke bauen und damit auch zur Schliessung der Winterstromlücke beitragen. Die Bedingungen sind: [PAGE 1005]

1. Beitrag an die Erreichung und Sicherung der Ausbauziele gemäss den Artikeln 2 und 2a EnG;

2. hoher Beitrag an Stromproduktion im Winterhalbjahr;

3. hohe Abrufbarkeit;

4. weitgehend klimaneutrale Produktion;

5. Unterstützung durch die betroffenen Träger der Gewässerhoheit.

Der Minderheitsantrag Stark wird gleich erläutert werden. Wir werden zudem im Anschluss daran sicherlich auch von der Frau Bundesrätin hören, was ihre Position ist.