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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-03-05

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich fasse im ersten Teil meines Eintretensvotums noch einmal zusammen, worum es hier materiell geht. Im zweiten Teil werde ich dann auf die etwas ungewöhnliche Fahne eingehen und sie kommentieren.

Zum materiellen Inhalt: Initiant Ruedi Strahm und mit ihm die Mehrheit der Kommission und auch des Nationalrates wollen dafür sorgen, dass die traditionell hohe Ausbildungsverantwortung in den Betrieben der öffentlichen Infrastruktur nicht auf dem Altar der Liberalisierung geopfert wird. Sie sehen also in den Marktöffnungsschritten und in der Herstellung von Wettbewerb in den Bereichen Post, Telekommunikation und Bahnen eine gewisse Gefahr - die Gefahr nämlich, dass die neuen Konkurrentinnen der früheren Monopolbetriebe ihre Ausbildungsverpflichtung nicht oder nur ungenügend wahrnehmen.

Diese Befürchtung ist keinesfalls aus der Luft gegriffen. Ausbildung und berufsorientierte Weiterbildung sind Kostenfaktoren, die sich nicht unbedingt in der gleichen Firma auch als Nutzen niederschlagen. Um den Nutzen von Investitionen in die Berufsbildung zu erkennen, braucht es eine überbetriebliche, ja eine volkswirtschaftliche Sichtweise, eine langfristige Perspektive. Die kann aber mit kurzfristigen, betriebswirtschaftlichen Optimierungsstrategien in Konflikt geraten. Es gibt ja klare Hinweise dafür, dass in den Betrieben ganz allgemein die Bereitschaft oder die Möglichkeit sinkt, Ausbildungsplätze anzubieten. Der Gesetzgeber hat auf diese negative Entwicklung mit dem neuen Berufsbildungsgesetz reagiert; eine andere Reaktion auf diese Tendenzen ist die Lehrstellen-Initiative der Schweizerischen Jugendverbände, über die am 18. Mai abgestimmt wird.

Die Parlamentarische Initiative Strahm nimmt nicht die ganze Wirtschaft, sondern nur einen klar umrissenen Bereich ins Visier: Bahn, Post und Telekommunikation. Die Initiative geht davon aus, dass die früheren Regiebetriebe des Bundes dank ihrem Monopol hohe Ausbildungsstandards setzen konnten und tatsächlich während Jahrzehnten auch gesetzt haben. Die Initiative will, dass diese hohen Standards auch unter Wettbewerbsbedingungen erhalten bleiben. Sie will, dass alle Wettbewerber Aus- und Weiterbildungspflichten übernehmen und dass diese Aufgabe nicht allein an den ehemaligen Monopolisten hängen bleibt.

Die Initiative will also gleich lange Spiesse für alle Wettbewerber. Sie will dem Trittbrettfahren im Ausbildungsbereich einen Riegel schieben können. Sie will damit einen Beitrag zur Erhaltung des dualen Berufsbildungssystems in der Schweiz leisten, gerade auch im neuen, aufstrebenden Bereich der Informationstechnologien.

Die Initiative basiert prinzipiell auf Kann-Vorschriften. Wir legen mit den hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen also nicht a priori generelle Ausbildungspflichten fest. Wir gehen sogar eher davon aus, dass die Unternehmen in Wahrnehmung ihrer eigenen Verantwortung Ausbildungsplätze in genügender Quantität und Qualität anbieten wollen, sobald sie sich einmal etwas etabliert haben. Wenn dies aber nicht geschieht, dann soll der Bund eine Eingriffsmöglichkeit haben.

Die Gesetzesänderungen verankern also die Berufsbildungspflicht in den Bereichen Post, Bahn und Telekommunikation, aber sie tun dies nur in Form einer Kompetenzübertragung an den Bundesrat: Der Bundesrat soll in Kenntnis der Marktverhältnisse und der Situation im Berufsbildungsbereich solche Ausbildungspflichten auferlegen können. Er muss in einer Verordnung die Voraussetzungen regeln, die erfüllt sein müssen, bevor er einer Firma Vorschriften machen kann. Es gibt also keine generelle Konzessionspflicht für alle Marktteilnehmer, sondern nur eine punktuelle für jene Wettbewerber, die ihrer Verantwortung nicht oder nur ungenügend nachkommen. Ich erwähne dies speziell, weil wir mit diesem Verfahren den Bedenken Rechnung tragen, die von gewissen Teilnehmern an der Vernehmlassung vorgetragen wurden.

Nun komme ich zur etwas ungewöhnlichen Fahne. Sie finden darin ja eine Kommission, die alte Anträge und neue [PAGE 116] Anträge stellt, und Sie finden einen Bundesrat und eine Kommissionsminderheit, die weder von den alten noch von den neuen Anträgen etwas wissen wollen. Für unsere Beratung bilden natürlich die neuen Anträge die Grundlage. Wir haben mit diesen Neuformulierungen rechtssystematischen Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen. Es ging insbesondere darum, eine saubere Trennung von Gesetz, Verordnung und Konzession vorzunehmen, um so den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Kommission hat ihre Anträge in diesem Sinne bereinigt; bereinigt heisst auch, dass alle drei Gesetzesänderungen praktisch im gleichen Wortlaut abgefasst sind.

Wichtig sind die folgenden Elemente:

1. Die Kompetenz wird dem Bundesrat erteilt.

2. Der Bundesrat muss die Bedingungen, die ihn zum Erlass einer Ausbildungsverpflichtung veranlassen können, in einer Verordnung im Voraus und generell regeln.

3. Dem Bundesrat wird dazu eine materielle Vorgabe gemacht. Er darf nur handeln, wenn ein Unternehmen gemessen am gesamtschweizerischen Branchendurchschnitt ein ungenügendes Angebot an beruflicher Grundbildung und berufsorientierter Weiterbildung aufweist.

4. Der Bundesrat entscheidet selber, ob er die Ausbildungspflicht mit der Konzession oder auf einem anderen Rechtsweg anordnen will.

Der Nationalrat hat der Parlamentarischen Initiative Strahm am 24. März 2000 mit 107 gegen 60 Stimmen Folge gegeben. Er hat die Stossrichtung der Initiative also klar unterstützt. Es ist daher nichts als konsequent, wenn der Nationalrat nun auch der juristisch korrekt ausformulierten Umsetzung in den drei Gesetzen zustimmt.

Im Namen der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bitte ich Sie um diese Zustimmung.