Bader Elvira · Nationalrat · 2003-03-06
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Mit der Überweisung der Motion Weigelt aus dem Jahr 2000 hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Voraussetzungen für eine flächendeckende Versorgung der Schweiz mit schwefelfreiem Treibstoff zu schaffen. Mit der heute zu beratenden Vorlage ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen.
Der Bundesrat beabsichtigt, mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes auf den 1. Januar 2004 eine Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigen Treibstoffen zu erheben, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen und die übrigen Luftschadstoffe zu senken. Ich erinnere daran, dass wir gemäss CO2-Gesetz bis 2010 die CO2-Emissionen im Bereich der fossilen Treibstoffe gegenüber dem Stand von 1990 um 8 Prozent senken müssen. Als Modell für diese Vorlage diente die Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigem Heizöl, die seit 1998 erhoben wird und die ihr Ziel voll und ganz erreicht hat. Die Einführung von schwefelfreiem Treibstoff - also von Treibstoff mit einem Schwefelgehalt von 10 ppm; der Ausdruck "schwefelfrei" ist eigentlich falsch, hat sich im internationalen Sprachgebrauch aber durchgesetzt - soll so bald als möglich umgesetzt werden. Dies ist nötig, um den neuen Motorentechniken und den Innovationen in den Abgasnachbehandlungssystemen - also Partikelfiltern oder Katalysatoren - [PAGE 135] zum Durchbruch verhelfen und um diese optimal nutzen zu können.
Es ist ein Abgabesatz von maximal 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel vorgesehen. Der Satz wird voraussichtlich bei 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und bei 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel liegen. Der Abgabesatz wird also wenig höher sein als die Differenz zwischen schwefelhaltigem und schwefelfreiem Treibstoff; das wird eine rasche Reaktion des Marktes herbeiführen können. Grosse Einnahmen sind deshalb nicht zu erwarten, und allfällige Einnahmeüberschüsse werden an die Bevölkerung zurückerstattet. Inländische wie ausländische Raffinerien werden bis 2004 in der Lage sein, unseren doch eher bescheidenen Markt abzudecken und mit schwefelarmem Treibstoff in der geforderten Qualität zu beliefern.
Eine schrittweise Einführung ist nicht nötig, da alle bereits im Verkehr laufenden Fahrzeuge problemlos mit schwefelfreiem Treibstoff betankt werden können. Mit der Förderung von schwefelfreiem Treibstoff sind wir also auf dem richtigen Weg:
1. Sie bringt einen grossen Umweltnutzen - weniger Schadstoffe in unserer Luft und weniger Treibstoffverbrauch.
2. Sie bringt einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen, denn es gibt billigere Fahrkilometer.
3. Sie ist aufkommensneutral: Einnahmeüberschüsse gehen an die Bevölkerung zurück.
Die Kommission erachtet die Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe als wirksame und effiziente Massnahme zur Luftreinhaltung und für den Klimaschutz im Hinblick auf die Erfüllung der CO2-Reduktionsziele.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den einzelnen Änderungen im Umweltschutzgesetz zuzustimmen.